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Ich weiss, das er lange daran rumgemacht hat. Das ist jedenfalls kein TÜV der Gefälligkeiten macht und sich schon schlau macht, ob so was möglich ist. Kein TÜV Prüfer kann sich über die STVZO stellen...da gebe ich walpurgis auch recht. Anscheinend ist das aber in Ordnung so, sonst hätte er ja die Eintragung nicht bekommen. |
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Es geht doch um Folgendes: Die rechtliche Seite einer solchen Sache ist keine Auslegungssache, sondern klar geregelt und für jedermann nachlesbar. Daraus geht eindeutig hervor, dass der von dir beschriebene Vorgang entweder nicht so wie beschrieben oder einfach illegal war. |
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walpurgis |
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Weil technische Umbauten an Fahrzeugen einen technischen und einen rechtlichen Aspekt haben |
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Aber da steht auch nich zu allem was drin... oder ?? DAFÜR gibt es eben diese Option, das der TÜV auch selber entscheiden darf, ob man das Fahrzeug damit auf den Straßenverkehr zulassen kann. |
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Langsam werde ich es auch ein wenig leid. Der Thread hieß "...zur Beseitigung der letzten Zweifel". Und so war es eigentlich auch gedacht. Das, worüber wir hier diskutieren ist etwas, über das es nichts zu diskutieren gibt. Zitat: Nein, da irrst du dich nicht. Aber er kann sich nicht übergeschriebenes Recht und Gesetz hinwegsetzen.
Also kann der Prüfer auch in gewissen massen selber entscheiden, ob der z.B. Anbau gefährlich oder on Ordnung ist. Oder irre ich mich da ?? |
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OK..alles klaar !! |
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Mal ne info vom TÜV-Nord: |
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[quote]Der TÜV ist der wohl pinibelste von ganz Stuttgart und sichert sich mehrmals ab. ich habe die Eintragung gesehen !! Ist deffenitiv eingtragen ...[/quote] Vielleicht kannst du mal die Berichts-Nr. und Stempel des TÜV ins Forum stellen. |
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IST SCHON GUT JETZT.........................................ES REICHT.... |
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öhm wie schaut das den mit komplet umbauten aus? |
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Zitat: Nur Infohalber ! Ich war letzte Woche bei diesem Tüv zum normalen Tüv Abnahme. Der ist mehr als piniebel.. Als erheblichen Mangel war bei mir:Zitat von wavekid169 Ich weiss, das er lange daran rumgemacht hat. Das ist jedenfalls kein TÜV der Gefälligkeiten macht und sich schon schlau macht, ob so was möglich ist. Kein TÜV Prüfer kann sich über die STVZO stellen...da gebe ich walpurgis auch recht. Anscheinend ist das aber in Ordnung so, sonst hätte er ja die Eintragung nicht bekommen. Außerdem wem tut es denn weh, ob jemand mit umgebauten Xenon Scheinwerfern, die vom TÜV genehmigt worden ist oder leuchtenden Blinkern rumfährt. Bei den Blinkern dürften dann theoretisch wenn man es genau nimmt KEINE US Fahrzeuge rumfahren, denn die entsprechen auch nicht der STVZO und wären damit auch nicht für den deutschen Verkehr zugelassen. Wenn man die Vorschriften so genau nehmen nüsste, dann würde es recht rar auf deutschen Straßen werden...hätte aber auch Vorteile...weil weniger Autos auch weniger STAUs bedeutet. AUßNAHMEN BESTIMMEN DOCH DIE REGEL - Abblendlicht: Einstellung zu hoch - Kennzeichenbeleuchtung: Funkion (eine von 2 Birnen war durchgebrannt) Jetzt muss ich deshalb noch mal vorfahren... Der hat grad so getan, als wolle er umbedingt was finden.... |
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Na, da hat der Ing aber einen schlechten Tag gehabt... |
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