Xenonumau (zur Beseitigung der letzten Zweifel) - Seite 9

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  • | 30.01.2009 23:09

Die Scheinwerfer sind nicht für Xenonleuchtmittel zugelassen sondern für H7 Birnen, daher dürftest du das so nicht eingetragen bekommen. Anders sieht es vielleicht mit `ner Golf 4 Front mit orginalen Xenonscheinwerfern und der Hella LWR/SRA zum nachrüsten aus, da solltest du allerdings bei deinem TÜV nachfragen.


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  • | 19.02.2009 17:20

hmmm. ich wiederrum hab ein schriftstück, dass besagt, dass man erst ab BJ 200 einen ALWR haben muss.


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  • | 19.02.2009 20:31

Das ist richtig, wenn das Fahrzeug vor 2000 mit Xenon ausgerüstet war. Für nachträgliche Umbauten gilt das nicht.


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  • | 28.02.2009 21:11

Meine Frage...Ich habe ein S6 bei dem Optional damals Xenon verbaut wurde. Bei meinem aber nicht, daher steht logischerweise auch das Xenon nicht drin. Wenn ich nun Originale Xenon Scheinwerfer verbauen würde, muss ich die Eintragen lassen, oder nicht ?

Der Unterschied der Scheinwerfer besteht meines Wissens aus der Xenon Linse und dem Streuglas....wenn ich nun die Linsen und Gläser tauschen würde, wäre das ein Bauartgenehmiter Scheinwerfer ??

Theoretisch.... :lehrer: ;)

PS: @walpurgis

Was hällst Du von diesem Angebot ??
klick


edit by caficho: nächste mal bitte den link angeben und dann klick oder so , weil du das layout voll gesprengt hast


Zuletzt geändert 01.03.2009 11:44 von Caficho. Insgesamt 3 mal.


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  • | 28.02.2009 22:12

wenns original is muss man das eigendlich nicht eintragen wens als extra option für den wagen zu haben war

bei den anderen die die scheinwerfer direkt ab werk drinne hatten steht ja auch keine extra eintragung im schein


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  • | 01.03.2009 08:15

Hast Du denn eine Reinigungsanl. ;)


Zitat:
Zitat von wavekid169
Meine Frage...Ich habe ein S6 bei dem Optional damals Xenon verbaut wurde. Bei meinem aber nicht, daher steht logischerweise auch das Xenon nicht drin. Wenn ich nun Originale Xenon Scheinwerfer verbauen würde, muss ich die Eintragen lassen, oder nicht ?

Der Unterschied der Scheinwerfer besteht meines Wissens aus der Xenon Linse und dem Streuglas....wenn ich nun die Linsen und Gläser tauschen würde, wäre das ein Bauartgenehmiter Scheinwerfer ??

Theoretisch.... :lehrer: ;)

PS: @walpurgis

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  • | 01.03.2009 09:52

Nein, die ist bei meinem doch auch gar nicht nötig. Gabs damals als Option, genau wie Xenon !


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  • | 01.03.2009 10:00

Zitat:
Zitat von KBA
- § 50 Abs. 10 StVZO
zusätzlich mit einer Automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, auszurüsten.

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Flensburg, 23.09.2002
412-130
Ich lese daraus, daß du eine Scheinwerferreinigungsanlage brauchst, da wir wohl schon nach dem 01.04.2000 leben


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  • | 01.03.2009 11:15

Wie Du ja auch oben siehst, ist Xenon ohne Reinigungsanlage nicht erlaubt :rolleyes: Da hast keine Chance durch den TÜV zu kommen :| Gerade bei uns in der Gegend :angry:

Was hast den für ne Teilenummer an Deinen Scheinwerfern und welche Xenons willst Dir einbauen ???

Zitat:
Zitat von wavekid169
Nein, die ist bei meinem doch auch gar nicht nötig. Gabs damals als Option, genau wie Xenon !


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  • | 01.03.2009 13:46

Das ist eben die Frage. Wenn ich günstig Originale vom C4 bekomme, dann natürlich die, aber die andere Lösung wäre eben das ich mir die Streuscheiben hole und dann ein Xenon Kit einbauen würde.

Es gibt einige S6 C4 mit Xenon ohne SRA und Leuchtweitenregulierung.
Ist aber mommentan nur ein Gedanke !!


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  • | 01.03.2009 15:28

Du solltest eben bedenken, dass generell in Kraftfahrzeuge lt. §50 Absatz 10 StVZO Xenon-Kits nachgerüstet werden können, wenn diese über folgende Komponenten verfügen bzw. mit diesen nachgerüstet werden:

* automatische Leuchtweiteregulierung
* Scheinwerferreinigungsanlage
* bauartgeprüfte Scheinwerfer
* einem System, dass das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt
* Bei der nachträglichen Umrüstung von Kraftfahrzeugen dürfen nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Aber grds. gibt es ne Freigabe von Audi für den C4. Solange Originalteile verwendet werden, ists kein Problem auch ohne SWRA und eLWR. Laut Audi ??? Weiß ja niemand wann es verbaut wurde ;) Kein C4 in dem Baujahr musste diese Sachen haben und nur wenige hatten diese Extras.

Wobei soviel besser ist das Licht mit Xenon auch nicht.
Mein Kumpel fährt einen S6+ mit Xenon. Welten liegen da nicht zwischen.
Jemand anderswollte seinen C4 ebenfalls umbauen, hat es aber gelassen.
Das Reinigen der Scheinwerfer hat mehr gebracht. Vor allem die Linsen. Dann noch gute H1 rein.
Was man auch noch machen kann die Schweinwerfer an das absolute Limit
der Höheneinstellung stellen. Bringt auch nochmal was. Bei jedem Lampenwechsel!
Hast du eine andere Glühlampe drin passt es schon nicht mehr.
Dennoch ist es einfach so das gerade bei diesem nassen und dunklen Wetter das Licht
vorne nicht berauschend ist. Ist halt so.
Nach dem Reinigen ist es aber besser geworden. Vom Gefühl her, vorher waren Kerzen vorne
drin nun sind ist es wenigstens Taschenlampen.





Zitat:
Zitat von wavekid169
Das ist eben die Frage. Wenn ich günstig Originale vom C4 bekomme, dann natürlich die, aber die andere Lösung wäre eben das ich mir die Streuscheiben hole und dann ein Xenon Kit einbauen würde.

Es gibt einige S6 C4 mit Xenon ohne SRA und Leuchtweitenregulierung.
Ist aber mommentan nur ein Gedanke !!


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  • | 01.03.2009 18:43

Was denn für eine Freigabe ?


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  • | 01.03.2009 18:45

So was hat mein Freund gesagt, der einen S6 mit Xenon fährt. Er ist schwer entäuscht von den Scheinwerfern. Meinst Du das es mit so einem Xenon Kit die Scheinwerfer nicht heller werden ??

muss sowieso den rechten richten, denn wenn ich eine Birne wechsele bewegt sich der ganze Reflektor...den kann man ein wenig vor und zurück schieben. Woran könnte das liegen ??


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  • | 01.03.2009 18:50

Von Audi gibts keine allgemeine Freigabe !!
Er meint, das maan Xenons ohne LWR und SRA verbauen darf.

Audi sagt klaar dazu, das jedes Fahrzeug eine ABE erhällt, mit der Leuchtquelle die damals damit bestellt worden ist. Heisst...damals mit Xenon bestellt... ABE für Xenon....bestellt ohne Xenon keine ABE für nachgerüßtetes Xenon...auch nicht für Original Teile....es ist aber möglich diese eingetragen zu bekommen ohne LWR und SRA...nur eingetragen müssen Sie werden.


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  • | 01.03.2009 18:58

Du meinst, Audi stellt Bestätigungen aus, dass an einem bestimmten Fahrzeug schon von Werk ab Xenonlicht verbaut war ?

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