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Die Scheinwerfer sind nicht für Xenonleuchtmittel zugelassen sondern für H7 Birnen, daher dürftest du das so nicht eingetragen bekommen. Anders sieht es vielleicht mit `ner Golf 4 Front mit orginalen Xenonscheinwerfern und der Hella LWR/SRA zum nachrüsten aus, da solltest du allerdings bei deinem TÜV nachfragen. |
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hmmm. ich wiederrum hab ein schriftstück, dass besagt, dass man erst ab BJ 200 einen ALWR haben muss. |
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Das ist richtig, wenn das Fahrzeug vor 2000 mit Xenon ausgerüstet war. Für nachträgliche Umbauten gilt das nicht. |
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Meine Frage...Ich habe ein S6 bei dem Optional damals Xenon verbaut wurde. Bei meinem aber nicht, daher steht logischerweise auch das Xenon nicht drin. Wenn ich nun Originale Xenon Scheinwerfer verbauen würde, muss ich die Eintragen lassen, oder nicht ?
Zuletzt geändert 01.03.2009 11:44 von Caficho. Insgesamt 3 mal. |
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wenns original is muss man das eigendlich nicht eintragen wens als extra option für den wagen zu haben war
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Hast Du denn eine Reinigungsanl.
Zitat:
Zitat von wavekid169 Meine Frage...Ich habe ein S6 bei dem Optional damals Xenon verbaut wurde. Bei meinem aber nicht, daher steht logischerweise auch das Xenon nicht drin. Wenn ich nun Originale Xenon Scheinwerfer verbauen würde, muss ich die Eintragen lassen, oder nicht ?
Der Unterschied der Scheinwerfer besteht meines Wissens aus der Xenon Linse und dem Streuglas....wenn ich nun die Linsen und Gläser tauschen würde, wäre das ein Bauartgenehmiter Scheinwerfer ?? Theoretisch.... PS: @walpurgis Was hällst Du von diesem Angebot ?? Zuletzt geändert 01.03.2009 11:43 von Caficho. Insgesamt 2 mal. |
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Nein, die ist bei meinem doch auch gar nicht nötig. Gabs damals als Option, genau wie Xenon ! |
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Zitat: Ich lese daraus, daß du eine Scheinwerferreinigungsanlage brauchst, da wir wohl schon nach dem 01.04.2000 leben
Zitat von KBA - § 50 Abs. 10 StVZO
zusätzlich mit einer Automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, auszurüsten. Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO). Flensburg, 23.09.2002 412-130 |
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Wie Du ja auch oben siehst, ist Xenon ohne Reinigungsanlage nicht erlaubt Da hast keine Chance durch den TÜV zu kommen Gerade bei uns in der Gegend
Zitat:
Zitat von wavekid169 Nein, die ist bei meinem doch auch gar nicht nötig. Gabs damals als Option, genau wie Xenon !
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Das ist eben die Frage. Wenn ich günstig Originale vom C4 bekomme, dann natürlich die, aber die andere Lösung wäre eben das ich mir die Streuscheiben hole und dann ein Xenon Kit einbauen würde.
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Du solltest eben bedenken, dass generell in Kraftfahrzeuge lt. §50 Absatz 10 StVZO Xenon-Kits nachgerüstet werden können, wenn diese über folgende Komponenten verfügen bzw. mit diesen nachgerüstet werden:
Zitat:
Zitat von wavekid169 Das ist eben die Frage. Wenn ich günstig Originale vom C4 bekomme, dann natürlich die, aber die andere Lösung wäre eben das ich mir die Streuscheiben hole und dann ein Xenon Kit einbauen würde.
Es gibt einige S6 C4 mit Xenon ohne SRA und Leuchtweitenregulierung. Ist aber mommentan nur ein Gedanke !! |
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Was denn für eine Freigabe ? |
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So was hat mein Freund gesagt, der einen S6 mit Xenon fährt. Er ist schwer entäuscht von den Scheinwerfern. Meinst Du das es mit so einem Xenon Kit die Scheinwerfer nicht heller werden ??
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Von Audi gibts keine allgemeine Freigabe !!
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Du meinst, Audi stellt Bestätigungen aus, dass an einem bestimmten Fahrzeug schon von Werk ab Xenonlicht verbaut war ? |
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