Xenonumau (zur Beseitigung der letzten Zweifel) - Seite 1

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  • | 23.03.2004 22:23

Da ich momentan damit zu tun habe und ich hier erfreulicherweise immer wieder auf interessierte Ohren stoße, will ich hier versuchen entgültig Klarheit zu schaffen bezüglich der omminösen Xenon-Nachrüst-Sets, die vermehrt bei eBay und teilweise sogar im sogenannten Fachhandel auftauchen.

Beispielhaft nehm ich mir mal folgendes eBay-Angebot heraus: Xenon-Nachrüstsatz


Xenon Nachrüstset von HELLA

für alle H7 - H1 - H4 Scheinwerfer

inkl. 2 Brenner D2S Osram / Philips

inkl. 2 Vorschaltgeräte HELLA

inkl. 2 Anschlusskabel 12 Volt

ALLES KOMPLETT NAGELNEU !!!

@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@

Des weiteren erhalten Sie einen Anschlussplan

U N D

eine Bestätigung des Kraftfahrtbundesamtes und der HELLA KG das KEINE automatische Leuchtweitenregulierung und KEINE Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden müssen.

* * * * * * * * * * * * *

Für alle Fahrzeuge mit Reflektor-Scheinwerfer oder DE-Linse unter anderem :

Opel Astra, Calibra, Vectra, Zafira, Kadett, BMW E28, E30, E36, E34, E46, E39, VW Golf I, Golf II, Golf III und Golf IV, Corrado, VW Bora, Passat 3B, VW Polo, VW Vento, VW Jetta, VW T4, VW Sharan, Audi A2, A3, A4, A6, A8 und Audi 80, 100, Ford Focus, Fiesta, Escort, Galaxy, Honda Civic, Seat Ibiza, Seat Leon, Seat Cordoba, Skoda Octavia. Passt ansonsten auch für alle anderen Fahrzeuge mit getrenntem Fern- und Abblendlicht, z.B. auch für Peugeot, Volvo V70, Mercedes oder Geländewagen wie Suzuki, Toyota, Nissan etc. oder Wohnmobile wie Fiat Ducato und viele viele mehr.

+++++++++++++

BEI H7 DIREKT PASSEND - BEI H1 passend nach kleiner Anpassung nach Anleitung - BEI H4 PASSEND mit ADAPTERRING laut ANLEITUNG.

* Das SET wurde getestet und funktioniert einwandfrei *
Mag sein, dass die verkauften Teile bauartgenehmigt sind und ein Prüfzeichen haben. Sobald ich dieses Leuchtmittel aber in meinen herkömmlichen E4-Scheinwerfer einbaue, verliere ich die Bauartgenehmigung für meinen Scheinwerfer und sobald sich daraus eine Gefährdung ergibt (eine Blendung des Gegenverkehrs ist sehr wahrscheinlich) erlischt auch gleich die Betriebserlaubnis meines Fahrzeugs.
Der renomierte Hersteller Hella meint dazu folgendes: Statement von Hella

Zitat:
Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte:Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:
mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;
hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;
dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.
Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.
Auf der Seite wird noch auf eine Presserklärung des KBA verwiesen, die im Wesentlichen dasselbe aussagt:

Nun aber noch die Argumente des Verkäufers unter die Lupe genommen: Er verschickt auf Anfrage tatsächlich die Kopie eines Fahrzeugscheins, der die Eintragung *M. NACHGERÜSTETN GASENTLADUNGSLAMPEN IN DEN BAUARTGEPR. SCHEINWERFERN OHNE ALWR U. SRA* enthält (veröffentliche ich jetzt hier nicht) enthält.

Abgesehen von der Möglichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Eintragung (das soetwas nicht selten vorkommt wissen viele hier vielleicht sogar besser als ich) gibt es noch ein Schlupfloch: Es gibt ein paar wenige Fahrzeuge, die in ihrer ABE ausdrücklich die Verwendung von Gasentladungslampen in den Serienscheinwerfern ohne LWR und SRA erlauben. Mit einem Auszug aus dieser Betriebserlaubnis oder einer Bescheinigung des Herstellers kann eine solche Eintragung durch ein nach § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) oder mit einem § 21-Gutachten eine solche Eintragung zustande kommen und auch rechtlich wirksam sein.

Bitte fragt jetzt nicht, ob das fü euer Auto zutrifft, ich weiß es nicht. Ist aber sehr selten und ab Anfang/Mitte der 90er Jahre gab es für Serienfahrzeuge sowieso keine ABE mehr sondern nur noch EG-Typgenehmigungen. Des weiteren gibt es noch Übergangsfristen für die LWR- und SRA-Ausrüstung ab 1990, die gilt aber nur für Umbauten, die vor 1990 ausgeführt und abgenommen wurden.

So, ich hoffe, den Informationsbedarf bezüglich Xenon-Nachrüstung gedeckt zu haben.

P.S. Mit diesem Beitrag will ich in keiner Weise den zitierten eBay-Anbieter anprangern, das Angebot und die Angebotsbeschreibung sind für jedermann frei zugänglich.


Zuletzt geändert 22.04.2009 19:01 von walpurgis. Insgesamt 2 mal.


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  • | 23.03.2004 23:34

TOP! Super Beitrag. Ich hatte das ganze Problem auch schon ... wollte mit biegen und brechen Xenon in meinem 2er haben. Tja das Ende vom Lied ist das ich hier spezielle Brenner für 150€ rumliegen habe die langsam vor sich hingammeln. Schade sah super genial aus da es nicht die normalen von Philips und co. sind sondern aus Japan importierte.
;)


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  • | 24.03.2004 07:16

Der gut erklärt ! Die Angebote bei ebay sind ja zum Teil schon verlockend und Xenon sieht einfach klasse aus :ok: Da bekommt man hier wenigstens mal einen Überblick was das alles für Folgen haben kann !

  • ~MovinIce
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  • | 24.03.2004 07:54

super beitrag abe eine frage hab ich da noch. was ist denn mit den produkten die von Badcar angeboten werden ?

  • ~Matze
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  • | 24.03.2004 10:54

Eine gute Aufklärung :ok:

In einer Sache bin ich aber klar anderer Meinung, es geht um die Streuung, bzw. Blendung.

Es gibt einige Xenon Umbauten die von der Streuung/Blendung besser sind als manches Auto mit Serienmässigen Xenonlicht.

Mit DE Lichtern fällt ein Blendung nämlich weg, das haben sogar eine Spezies vom Tüv anerkannt.



Matze

  • Sven
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  • Sven
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  • | 24.03.2004 11:01

@MovinIce

also für die 6000K Version schreiben sie es schon selbst dabei : " * Nicht im Bereich der StVZO zugelassen"

und zu dem anderen, ich schätze, dass es genau so wie bei den anderen ist. Sobald Du die Scheinwerfer damit auf Xenon umrüstest, erlischt die BE für´s Fahrzeug. Und ich vermute stark, dass das ebenso ist, wenn man normale Xenon´s auf noch hellere umbaut...

Gruß,
Sven

  • ~MovinIce
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  • | 24.03.2004 11:05

die bieten aber auch komplett fertige scheinwerfer an und ne lwr und sra kann mann da auch kaufen

  • Sven
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  • | 24.03.2004 14:43

Zitat:
Scheinwerfer komplett Xenonbestückt und Verkabelt:

Alle Scheinwerfer sind mit Xenon-Erstausrüsterteilen bestückt und Einbaufertig verkabelt. Die einfachste Art auf die neue Xenonlichttechnik umzurüsten.

Selbstverständlich rüsten wir auf Wunsch auch Ihre alten Scheinwerfer mit der Neuen Xenontechnik aus.

Rufen Sie unter 06472-831731 an und lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

Scheinwerfer für andere Fahrzeuge auf Anfrage
Wäre möglich, daß die einfach Serienscheinwerfer komplett mit Ihrer Aufrüstxenon-Technik verkaufen. Ist nur dann halt fertig montiert und man muss die Scheinwerfer nur noch einbauen, die Sets dagegen muss man selber einbauen.

Kann natürlich auch sein, daß die TÜV geprüfte Xenon Scheinwerfer verkaufen, aber ich glaube nicht, daß es die für jedes Fahrzeug gibt ??!

Gruß,
Sven

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  • | 24.03.2004 17:37

ja toll das wusste ich auch schon vorher.


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  • | 24.03.2004 18:29

also da ich diesen umbau auch vor hatte aber das mit walburgis schonmal besprochen hatte und mich mit nem typ getroffen habe der bei ebay solche sets vertickt kann ich nur sagen es lohnt nicht!!!!
der kerl sagte mir selber(fährt sowas innem corrado) das es vom licht nicht besser wär sondern man nur den "coolen" zündeffekt beim einschalten hat....
die sachen von badcar sind ok,hatte mich mit denen auseinandergesetzt und da is alles dabei(reinigung,leuchtweite etc) nur sauteuer,umrüstung von golf II mit allem drumunddran 799,- flocken....da bleib ich mal gepflegt beim halogen:D


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  • | 24.03.2004 19:15

walpurgis, mein A6 giebt es ohne und mit, wenn meiner ohne xenon wär und ich neue scheinwerfer mit xenon bzw bi-xenon kaufe und einbaue ist das dann erlaubt?

  • Sven
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  • | 24.03.2004 19:34

@MovinIce
Was willst Du denn noch wissen... solange die nicht schreiben, dass es Original-Scheinwerfer sind, gehe ich einfach davon aus, es sind keine (sondern einfach nur originale Serienscheinwerfer mit Nachrüstsatz) und damit ohne TÜV !

@dokbandy
Kann ich Dir auch beantworten... Original-Xenon-Scheinwerfer sind IMMER an den jeweiligen Fahrzeugtypen erlaubt :)

es geht ja nur um diese Nachrüst-Sets, die zu hell sind, blenden und ohne TÜV angeboten werden...


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  • | 24.03.2004 19:40

Zitat:
Zitat von Sven
@MovinIce
Was willst Du denn noch wissen... solange die nicht schreiben, dass es Original-Scheinwerfer sind, gehe ich einfach davon aus, es sind keine (sondern einfach nur originale Serienscheinwerfer mit Nachrüstsatz) und damit ohne TÜV !

@dokbandy
Kann ich Dir auch beantworten... Original-Xenon-Scheinwerfer sind IMMER an den jeweiligen Fahrzeugtypen erlaubt :)

es geht ja nur um diese Nachrüst-Sets, die zu hell sind, blenden und ohne TÜV angeboten werden...
Das mit den Original-Scheinwerfern hätte ich auch so gedacht! Du kannst ja auch annen Golf 4 Teile vom R32 anbauen! Sowas ist doch immer erlaubt!


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  • | 24.03.2004 19:49

@ dokbandy,

Wenn du dir aus dem Zubehör ein Komplettset (bauartgenehmigter Scheinwerfer für Xenon, LWR, SRA, Brenner, passende Lechtmittel usw) kaufst, im Prüfzeugnis (ABE, EWG/ECE-Genehmigung, Teilegutachten) der Verwendungsbereich, sprich genau dein Fahrzeug steht, du eine eventuell geforderte Änderungsabnahme machst (wird vermutlich nicht nötig sein, steht im Prüfzeugnis), dann ist die Sache in Ordnung. Namenhafte Hersteller wie z.B. Hella bieten solche Sets an, damit bist du dann auf der sicheren Seite. Ist aber entsprechend teuer.

Andere Alternative: Du treibst eine Xenon-Einheit mit Scheinwerfer, LWR und allem drum und dran aus einem anderen A6 mit Xenon auf. Gaaaanz streng genommen brauchst du dann zwar noch einen Auszug aus der Typgenehmigung deines Fahrzeugs, die belegt, dass du das machen darfst oder eine § 21er-Abnahme (z.B. wegen der elektromagnetischen Verträglichkeit), da kommen wir aber in den Bereich der Kleingeistigkeit.

Abgesehen davon, dass man sowieso mit "normalen" Mitteln kaum nachprüfen kann, ob das Xenonlicht serienmäßig ist oder nachträglich übernommen wurde, würde das wohl jeder als absolut ordnungsgemäß befinden.

Ach so, die letzten Sätze hab ich natürlich nicht gesagt...

  • ~MovinIce
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  • ~MovinIce
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  • | 25.03.2004 12:24

sven es interessiert mich nicht was du dazu meinst sondern was das gesetz dazu sagt. es geht mir darum das einige sagen das die scheinwerfer von badcar mit sra und lwr illegal sind und andere sagen das sie legal sind und daher wollte ich die meinung von walpurgis und nicht von dir wissen.

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