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In der Nähe von Kassel. gekostet hats 59 Euronen |
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Zitat: Nein, da ist absolut nichts dran. Aber es ist richtig, dass § 50(10) StVZO, also der Paragraph, der die LWR und SRA fordert, erst auf Fahrzeuge angewendet wird, die nach dem 1. April 2000 mit Xenonlicht in den Verkehr gekommen sind.
Es geht das Gerücht um, dass man neuerdings keine SWR mehr braucht und manche Fahrzeughersteller auch diese nicht mehr automatisch verbauen, wenn man Xenonscheinwerfer bestellt! Is da was dran? |
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@walpurgis |
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Wir warten immer noch auf die gescannte EInbauabnahme von Zillo... |
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@Old Red Cardriver |
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Zitat: Da ja niemand danach gefragt hat, hätte das ganz schön lange gedauert bis ich das mal scanne.Zitat von McClane Wir warten immer noch auf die gescannte EInbauabnahme von Zillo...Aber wenn ich mal die Möglichkeit dazu habe (scannen), ziehe ich den Thread wider nach oben Zitat: Also genau genommen habe ich nur einen H4 Einsatz gegen einen H4 Einsatz getauscht. Steht sogar noch drauf H4 E13....... ![noparse]Old Red Cardriver[/noparse] Die Eintragung kann schon mal nicht legal sein, weil Bauartgenehmigte Scheinwerfer für H4-Glühlampen illegalerweise auf Xenon-Brenner umgerüstet wurden. Da die LTE (Scheinwerfer) für H4-Glühlampen geprüft und bauartgenehmigt wurde Auf jeden Fall sehe ich jetzt bei Nachts ne Ecke mehr wie vorher und aufgeblendet hat auch noch niemand der mir entgegen kam, da wir das ganze sehr exact eingestellt haben (bei der Küs). |
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also erstmal, klasse post, sehr aufschlussreich und interessant |
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Zitat: danke für antworten Zitat von DeserTStorM also erstmal, klasse post, sehr aufschlussreich und interessant nur hätt ich jetzt mal ne frage WARUM um gottes willen ist den bei Xenon eine Waschanlage für die Scheinwerfer pflicht??? Das versteh ich nicht ganz, das hat doch eigentlich nichts damit zu tun das sich ohne eine Verkehrsgefährdung ergeben würde oder??? Weil öhm hä ich kenn nen paar autos die die Standartmäßig haben und keine Reinigungsanlage. Oder steh ich jetzt irgendwie aufm schlauch??? gruß DS Das werden wahrscheinlich Fahrzeuge sein, die vor 2000 zugelassen worden sind. Durch den Dreck, denke ich mal, könnte das Licht anders durch die Gläser des Scheinwerfers fallen, und den Gegenverkehr blenden. |
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ja aber das problem würde ja dann bei jedem scheinwerfer sein, den ein halogen scheinwerfer blendet genauso sehr wenn er falsch eingestellt ist... darum kommt mir das bisschen komisch vor..... |
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wie soll etwas durch dreck blenden? ne lichtquelle hinter ner wand blendet auch nicht |
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lr hab ich sogar in meinem kadett find ich toll sowat. |
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Zitat: Ja schon richtig, aber die leuchtkraft von Gasentladungslampen isst ja auch immens höher als bei Halogen. aber ich weiß es halt auch nicht wofür das gut ist Zitat von DeserTStorM ja aber das problem würde ja dann bei jedem scheinwerfer sein, den ein halogen scheinwerfer blendet genauso sehr wenn er falsch eingestellt ist... darum kommt mir das bisschen komisch vor.....den dann würde jeder sw bei dreck falsch leuchten |
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Zitat: Wurde hier schon sooo oft ausführlich behandelt...wäre toll wenn das hier mal einer von der schnittlauchfarbenen fraktion *hahahahaha* sorry das wollte ich einfach mal sagen oder vom tüv bzw. dekra mal was dazu sagen könnte Ebenso wie die Xenoneinsätze in Halogenscheinwerfern. |
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wurde es garnicht. ich hatte das schon im letzten und vorletzten und bla thread gefragt. warum den da die waschanlage sein muss. begründungen á ist halt so, ist vorschrift, steht in den regelsätzen dafür bla bla kann ich mir selber auch geben. |
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