getönte scheiben vorne...eintragung möglich? - Seite 3

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  • | 28.01.2008 19:40

Zitat:
Zitat von Asco
Scheint als wären sich viele nicht einig aber wenn was im TV gesagt wird muss es Wasserdicht sein denn sonst machen sie sich Strafbar!!


:roll: :rofl: :015

  • Asco
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  • | 28.01.2008 20:00

Geiler Komentar.... Schweinchen!!
:015 :015 :015 :rofl: :rofl: :roll: :roll: :roll: :roll:


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  • | 28.01.2008 20:03

Zitat:
Zitat von Leitwolf
hast du mal versucht im dunkeln bei schlechtem wetter mit einer sonnenbrille zu fahren? es reicht ja schon eine ganz schwach getönte. das ist etwa genau so wenn du deine vorderen scheiben tönst. da helfen dir auch die besten scheinwerfer nicht wenn du am straßenrand jemanden bei regen und dunkelheit übersiehst und platt fährst. aus dem seitenfenster wirst du bei dunkelheit aussen noch weniger sicht haben. da hilft es auch nicht wenn du glaubst du hättest adleraugen und jederzeit jede situation voll im griff.
dann müssen bmw m5 fahrer wohl alle diese adleraugen haben.nissan terrano 2 sieht man auch sehr viel damit.. ich rede hier nicht von 50 oder 80%..ich rede von ner leichten tönung der vorderen seitenscheiben von sagen wir mal 25-35%.
der hammer wäre natürlich selbsttönend wie es an modernen hochhäusern verbaut ist.

edit:folgender kommentar kann kommentarlos gelöscht werden VVV


Zuletzt geändert 28.01.2008 20:55 von oldschool-vw. Insgesamt 1 mal.


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  • | 28.01.2008 20:08

seit wann gibst denn einen BMW MX5 ?? :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:


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  • | 28.01.2008 21:08

Der war gut :015


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  • | 28.01.2008 23:23

moin,
hier wird auch dafür geworben, aber scheint laut den angaben hier ja auch nicht wirklich erlaubt zu sein???


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  • | 28.01.2008 23:31

Die bekommen das Gutachten von KHL.


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  • | 29.01.2008 07:59

Zitat:
Zitat von rs-turbo-s1
all so mein Kumpel macht auch in Scheiben beruflich und er hat so ein schreiben bekommen das es verboten ist . und bei den vorderen Türen ein Fenster getönt kostet 150 und ein Punkt , das heißt 300 Euro und 2 Punkte . wer die frontscheibe tönt soll ein Jahr sein Lappen Los sein so stand es da drin . aber das war schon anfang 2007 so .






Das stimmt nicht!!!! Mich haben se letztes Jahr angehalten mit getönten Scheiben vorne, hat 3 Pkt und 80 € gekostet !!!!!!


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  • | 29.01.2008 09:38

Zitat:
Zitat von Balou
Zitat:
Zitat von rs-turbo-s1
all so mein Kumpel macht auch in Scheiben beruflich und er hat so ein schreiben bekommen das es verboten ist . und bei den vorderen Türen ein Fenster getönt kostet 150 und ein Punkt , das heißt 300 Euro und 2 Punkte . wer die frontscheibe tönt soll ein Jahr sein Lappen Los sein so stand es da drin . aber das war schon anfang 2007 so .



Das stimmt nicht!!!! Mich haben se letztes Jahr angehalten mit getönten Scheiben vorne, hat 3 Pkt und 80 € gekostet !!!!!!


pro scheibe vorne ???


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  • | 29.01.2008 11:12

@ rs-turbo-s1

Wieso pro Scheibe? Was das denn fürn Quatsch. Das ist ein Delikt und fertig.
Bekommst ja auch bei nicht eingetragen Felgen nicht 4x die Strafe, nur weil 4 Räder.
Stell Dir mal vor Du hast nen T4 Bus mit 10 Fensterscheiben. Wenn Du da überall Folie ohne Prüfzeichen drauf machen würdest, würdest ja auch nicht die Strafe 10x bekommen, oder? ;)


Ruft bei KHL an und fragt einfach nach. Ist doch viel einfacher als dauert zu sagen geht nicht, gibts nicht.

Die 3. Bremsleuchte war vor zig Jahren auch nicht zulässig, oder Seitenbegrenzungsleuchten (Posis), oder Airride-Fahrwerke, oder Flügeltüren, .... oder, oder, oder ...


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  • | 29.01.2008 12:40

Zitat:
Zitat von Turbo-Olli
@ rs-turbo-s1

Wieso pro Scheibe? Was das denn fürn Quatsch. Das ist ein Delikt und fertig.
Bekommst ja auch bei nicht eingetragen Felgen nicht 4x die Strafe, nur weil 4 Räder.






Genauso isses.
Ich weiß ja nich, wer so´n Quatsch erzählt, das man pro Scheibe was bezahlen muss :rolleyes: :rolleyes:


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  • | 29.01.2008 13:41

Aufgrund der mitgelieferten BE ist es lediglich erlaubt, die Folie auf Scheiben, die für die Fahrzeugführung ohne Belang sind, aufzukleben. Laut StVZO sind die Vorderscheiben im Sichtbereich von Sicht erschwerenden Zusätzen freizuhalten. Somit werden Folien nicht im Fahrzeugschein eingetragen, und die Polizei mit der Maßnahme im Recht. Im übrigen muß nicht alles, was im Fahrzeugschein eingetragen ist, auch rechtlich zulässig sein.

Da ohne extrem aufwendige Messungen der Tönungsgrad nicht feststellbar ist, kann kein TÜV Dir diese Änderung abnehmen. Tut er es doch, ist diese Eintragung nicht rechtsgültig und kann jederzeit widerrufen werden

Fazit: es ist unmöglich, die vorderen Scheiben legal mit Folie zu tönen. (Europäische Rechtsform) gestellt 01.03.2005.

An Scheiben die sich innerhalb des nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
Gründe dafür sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (Grundlage ist die ECE-Regelung Nr. 43 – d.h. 1.verzerrungsfreie Sicht und 2. eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Folie) darf nicht unterschritten werden) Aber: serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Folie) von mind. 70% auf.

Aus allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
"Die Folien dürfen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, aufgebracht werden." o.ä.

Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Insbesondere die Forderung eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe.

Auch eine Genehmigung im Rahmen durch Tuner mit Tüv-Abnahmeerlaubniss einer Einzelabnahme ist unzulässig !

Wiederrechtliche Maßnahmen werden mit bis zu 150 ¤ + 3 Pkt. pro unzulässig getönter Scheiben sowie sofortiger Ausbau (Entfernung der Folien und des Klebers) bis zur Normalwiederherstellung gehandelt.

StVZO


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  • | 29.01.2008 14:00

Zitat:
Zitat von rs-turbo-s1
Wiederrechtliche Maßnahmen werden mit bis zu 150 ¤ + 3 Pkt. pro unzulässig getönter Scheiben sowie sofortiger Ausbau (Entfernung der Folien und des Klebers) bis zur Normalwiederherstellung gehandelt.

Wo hast Du diesen Satz denn her?



Und nochmal, wir reden hier vom FLUTEN (Das Beschichten einer Glasscheibe mit einer Farbstoffhaltigen PU-Dispersion) und nicht von einer Folie mit einer bestehen ABE.

Nach dem Fluten werden die Scheiben mit einem speziellen Messgerät auf Ihre Lichtdurchlässigkeit geprüft und dann per Einzelabnahme eingetragen.

Das hat doch nichts mit Folie an den vorderen Scheiben zu tun. Wann versteht Ihr das denn mal.


Zuletzt geändert 29.01.2008 14:04 von Turbo-Olli. Insgesamt 1 mal.


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  • | 29.01.2008 14:33

Zitat:
Zitat von Turbo-Olli
Zitat:
Zitat von rs-turbo-s1
Wiederrechtliche Maßnahmen werden mit bis zu 150 ¤ + 3 Pkt. pro unzulässig getönter Scheiben sowie sofortiger Ausbau (Entfernung der Folien und des Klebers) bis zur Normalwiederherstellung gehandelt.

Wo hast Du diesen Satz denn her?



Und nochmal, wir reden hier vom FLUTEN (Das Beschichten einer Glasscheibe mit einer Farbstoffhaltigen PU-Dispersion) und nicht von einer Folie mit einer bestehen ABE.

Nach dem Fluten werden die Scheiben mit einem speziellen Messgerät auf Ihre Lichtdurchlässigkeit geprüft und dann per Einzelabnahme eingetragen.

Das hat doch nichts mit Folie an den vorderen Scheiben zu tun. Wann versteht Ihr das denn mal.

Du scheinst hier was nicht zu verstehen. Walpurgis hat das hier im Thread doch schon erklärt wieso Fluten nicht legal ist.

MFG

HAIDUK


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  • | 29.01.2008 14:36

@ HAIDUK

Dann bleib Du mal bei Deinem Walpurgis und seiner Dekra und ich bei meinem TÜV-Nord und TÜV-Süd, dem Gerichte und das KBA schon in Sachen Fluten Recht gegeben haben.

Thema ende.

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