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Zitat von Asco Scheint als wären sich viele nicht einig aber wenn was im TV gesagt wird muss es Wasserdicht sein denn sonst machen sie sich Strafbar!!
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Geiler Komentar.... Schweinchen!!
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Zitat: dann müssen bmw m5 fahrer wohl alle diese adleraugen haben.nissan terrano 2 sieht man auch sehr viel damit.. ich rede hier nicht von 50 oder 80%..ich rede von ner leichten tönung der vorderen seitenscheiben von sagen wir mal 25-35%.
Zitat von Leitwolf hast du mal versucht im dunkeln bei schlechtem wetter mit einer sonnenbrille zu fahren? es reicht ja schon eine ganz schwach getönte. das ist etwa genau so wenn du deine vorderen scheiben tönst. da helfen dir auch die besten scheinwerfer nicht wenn du am straßenrand jemanden bei regen und dunkelheit übersiehst und platt fährst. aus dem seitenfenster wirst du bei dunkelheit aussen noch weniger sicht haben. da hilft es auch nicht wenn du glaubst du hättest adleraugen und jederzeit jede situation voll im griff.
der hammer wäre natürlich selbsttönend wie es an modernen hochhäusern verbaut ist. edit:folgender kommentar kann kommentarlos gelöscht werden VVV Zuletzt geändert 28.01.2008 20:55 von oldschool-vw. Insgesamt 1 mal. |
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seit wann gibst denn einen BMW MX5 ?? |
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Der war gut |
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moin,
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Die bekommen das Gutachten von KHL. |
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Zitat:
Zitat von rs-turbo-s1 all so mein Kumpel macht auch in Scheiben beruflich und er hat so ein schreiben bekommen das es verboten ist . und bei den vorderen Türen ein Fenster getönt kostet 150 und ein Punkt , das heißt 300 Euro und 2 Punkte . wer die frontscheibe tönt soll ein Jahr sein Lappen Los sein so stand es da drin . aber das war schon anfang 2007 so .
Das stimmt nicht!!!! Mich haben se letztes Jahr angehalten mit getönten Scheiben vorne, hat 3 Pkt und 80 € gekostet !!!!!! |
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Zitat von Balou Zitat:
Zitat von rs-turbo-s1 all so mein Kumpel macht auch in Scheiben beruflich und er hat so ein schreiben bekommen das es verboten ist . und bei den vorderen Türen ein Fenster getönt kostet 150 und ein Punkt , das heißt 300 Euro und 2 Punkte . wer die frontscheibe tönt soll ein Jahr sein Lappen Los sein so stand es da drin . aber das war schon anfang 2007 so .
Das stimmt nicht!!!! Mich haben se letztes Jahr angehalten mit getönten Scheiben vorne, hat 3 Pkt und 80 € gekostet !!!!!! pro scheibe vorne ??? |
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@ rs-turbo-s1
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Zitat von Turbo-Olli @ rs-turbo-s1
Wieso pro Scheibe? Was das denn fürn Quatsch. Das ist ein Delikt und fertig. Bekommst ja auch bei nicht eingetragen Felgen nicht 4x die Strafe, nur weil 4 Räder. Genauso isses. Ich weiß ja nich, wer so´n Quatsch erzählt, das man pro Scheibe was bezahlen muss |
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Aufgrund der mitgelieferten BE ist es lediglich erlaubt, die Folie auf Scheiben, die für die Fahrzeugführung ohne Belang sind, aufzukleben. Laut StVZO sind die Vorderscheiben im Sichtbereich von Sicht erschwerenden Zusätzen freizuhalten. Somit werden Folien nicht im Fahrzeugschein eingetragen, und die Polizei mit der Maßnahme im Recht. Im übrigen muß nicht alles, was im Fahrzeugschein eingetragen ist, auch rechtlich zulässig sein.
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Zitat von rs-turbo-s1 Wiederrechtliche Maßnahmen werden mit bis zu 150 ¤ + 3 Pkt. pro unzulässig getönter Scheiben sowie sofortiger Ausbau (Entfernung der Folien und des Klebers) bis zur Normalwiederherstellung gehandelt.Wo hast Du diesen Satz denn her? Und nochmal, wir reden hier vom FLUTEN (Das Beschichten einer Glasscheibe mit einer Farbstoffhaltigen PU-Dispersion) und nicht von einer Folie mit einer bestehen ABE. Nach dem Fluten werden die Scheiben mit einem speziellen Messgerät auf Ihre Lichtdurchlässigkeit geprüft und dann per Einzelabnahme eingetragen. Das hat doch nichts mit Folie an den vorderen Scheiben zu tun. Wann versteht Ihr das denn mal. Zuletzt geändert 29.01.2008 14:04 von Turbo-Olli. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat von Turbo-Olli Zitat:
Zitat von rs-turbo-s1 Wiederrechtliche Maßnahmen werden mit bis zu 150 ¤ + 3 Pkt. pro unzulässig getönter Scheiben sowie sofortiger Ausbau (Entfernung der Folien und des Klebers) bis zur Normalwiederherstellung gehandelt.Wo hast Du diesen Satz denn her? Und nochmal, wir reden hier vom FLUTEN (Das Beschichten einer Glasscheibe mit einer Farbstoffhaltigen PU-Dispersion) und nicht von einer Folie mit einer bestehen ABE. Nach dem Fluten werden die Scheiben mit einem speziellen Messgerät auf Ihre Lichtdurchlässigkeit geprüft und dann per Einzelabnahme eingetragen. Das hat doch nichts mit Folie an den vorderen Scheiben zu tun. Wann versteht Ihr das denn mal. Du scheinst hier was nicht zu verstehen. Walpurgis hat das hier im Thread doch schon erklärt wieso Fluten nicht legal ist. MFG HAIDUK |
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@ HAIDUK
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