Innenraum-/Fußraum-/Unterbodenbeleuchtung - Seite 1

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  • | 21.12.2003 14:19

Hallo,

Ich bin gebeten worden, ein klärendes Posting zu diesem viel diskutierten Thema zu schreiben.

Schnell und eindeutig zu klären ist das Thema Unterflurbeleuchtung.

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

Zum Schluß noch eine Broschüre zum Download: Lichtteschnische Einrichtungen an Kfz und Anhängern (485kb)

Diese bekommt ihr auch nach Nachfrage an den meisten DEKRA-Prüfstellen als kleines Büchlein für's Handschuhfach.


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  • | 21.12.2003 14:42

:applaus: Nun ist es mal so deutlich formuliert, das es auch der dümmste kapiert :applaus:

Aber wenn zum Thema Beleuchtung im Innenraum nix geregelt ist, wie will es dann der Sachverständige dann von Fall zu Fall richtig einordnen? Wird da, wie bei der Unterbodenbeleuchtugn auch noch ein Gremium beschäftigen und dann eine einheitliche Regelung auf die Beien stellen.

Wenn ich richtig informiert bin müssen LKW Fahrer ab Januar für beleuchtete Namensschilder, Tannenbäume oder Lichterketten 25¤ Strafe zaheln! Das wird dann wohl auch für Autofahrer gelten, oder?

MFG

HAIDUK

P.S.:
So ESP nun bin ich gespantn was du zu dem Thema schreibst :cool:


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  • | 21.12.2003 14:42

Super Beitrag :ok:

Mehr davon!

[img]http://www.gifs-paradies.de/smilies/00000203.gif[/img]


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  • | 21.12.2003 14:44

@haiduk: die namensschilder und blaue lampen scheinen doch nach aussen! und nicht nur innen für sich selber!

@walpurgis: ganz herzlichen dank dass du so ausführlich dazu geschrieben hast!


@all: bitte bleibt hier beim thema, das ist ein oft diskutiertes thema und soll als Hilfe dienen!


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  • | 21.12.2003 14:45

@dp303
Stimmt, wenn ich so drüber nachdenke leuchten die nach außen -Mea Culpa :hut:

MFG

HAIDUK

  • ~16v-Golfer
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  • ~16v-Golfer
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  • | 21.12.2003 14:59

na endlich mal nen vernünftiger beitrag,und man kann sich drauf verlassen!
gibt ja auch schon mehrere threads wo es diskutiert wurde,aber nie ein ergebins gab!


besten dank!:applaus:


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  • | 21.12.2003 15:03

habe die pdf Datei mal auf meinen Server gelegt, dass sie für immer verfügbar bleibt!

  • Seck
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  • | 21.12.2003 15:55

na das ist doch mal wiklich idioten sicher erklärt;)

echt nen guter beitrag:)


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  • | 21.12.2003 16:07

Dankeschön Walpurgis, daß Du Dir die Mühe gemacht hast das Bürokratendeutsch in klar verständliche Worte zu fassen!


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  • | 21.12.2003 18:26

Jo vielen Dank auch von mir ,immer gut sowas zu wissen.


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  • | 21.12.2003 20:20

:applaus:super beitrag,danke.damit wäre dieses strittuge thema wohl auch geklärt.

  • Sven
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  • | 21.12.2003 21:43

ich wusste das zwar aus den einzelnen Threads schon vorher, aber du bist der erste, der das mal ordentlich zusammenfasst, danke schön :)


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  • | 22.12.2003 17:46

@walpurgis: wie siehts denn hier mit aus?


http://style-7.de/golf/

[img]http://style-7.de/golf/24.jpg[/img]

das wird doch sicher der Tüv oder die Dekra nicht gerne sehen oder?


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  • | 22.12.2003 20:30

Nein, definitiv nicht. Nach einer Dienstanweisung, die aus einem Bund-Länderausschuß hervorgegangen ist, sind solche Sachen seit Mai 2003 als erheblicher Mangel einzustufen. Die Polizei wird eine ähnliche Dienstanweisung erhalten haben.

Wen?s interessiert: Namenentlich genannt sind darin z.B.

Beleuchtete Firmenschilder
Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Lkw-Führerhaus mit farbigem Licht
Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä.

Unzulässig sind aber auch alle im Lkw-Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.:
Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht

Nochmal zur allgemeinen Beurteilung: Diese Röhren sind so angebracht, dass sie vornehmlich und (auch) direkt nach außen strahlen. Dieselben Röhren im Fußraum wären o.k.

  • Seck
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  • | 22.12.2003 20:33

aber die lkw-fahrer werden doch wohl kaum jetzt all ihren kram abbauen und wenn die angehalten werden achtet auf so etwas sowiso keiner...:rolleyes:

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