getönte scheiben vorne...eintragung möglich? - Seite 2

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  • | 28.01.2008 12:13

Fluten geht wieder legal. Tragen die von http://www.khl-tuning.de ein. Die haben ein Wasserfestes Gutachten erstellen lassen.

Wurde auch schon oft überprüft, aber es ist alles legal.


Zuletzt geändert 28.01.2008 12:13 von Turbo-Olli. Insgesamt 1 mal.


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  • | 28.01.2008 12:21

Also ich hatte die Scheiben vorne getönt und das einzigste was es bringt sind 3 Punkte in Flensburg und um die 80 € Bearbeitungsgebühr :D :D

Niemand wird Dir das eintragen, weil es nicht erlaubt ist, egal ob Du ne Augenkrankheit hast oder sonst was hast.

Und das mit der Abstufung des Töngrades ist absoluter Humbug.

Also entweder damit leben, das man mit nem Risiko rumfährt jederzeit von den Bullen erwischt werden zu können oder einfach nicht tönen ;)


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  • | 28.01.2008 16:36

Hattest Du Folie oder hast Du es von KHL Fluten lassen? Und wenn Fluten, wann?


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  • | 28.01.2008 17:06

Zitat:
Fluten geht wieder legal

Oh nein, bitte nicht schon wieder. Es gibt zig Firmen im Internet, die damit werben...


Und viele scheinens zu glauben.


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  • | 28.01.2008 17:14

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
Fluten geht wieder legal

Oh nein, bitte nicht schon wieder. Es gibt zig Firmen im Internet, die damit werben...


Und viele scheinens zu glauben.

Dann mach Dich bitte schlau. Es geht wirklich bei KHL. Selbst das KBA konnte nichts gegen das Gutachten machen.

Kenne den Herrn Langenberg von KHL und durfte mir Gerichtsurteile ansehen, in denen er gewonnen hat.

Also, was soll daran dann noch illegal sein???


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  • | 28.01.2008 17:30

Das wurde hier in mehreren Threads ausführlich erläutert. Der TÜV selbst gab schon eine interne Arbeitsanweisung heraus, die das unterbinden sollte.


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  • | 28.01.2008 17:49

all so mein Kumpel macht auch in Scheiben beruflich und er hat so ein schreiben bekommen das es verboten ist . und bei den vorderen Türen ein Fenster getönt kostet 150 und ein Punkt , das heißt 300 Euro und 2 Punkte . wer die frontscheibe tönt soll ein Jahr sein Lappen Los sein so stand es da drin . aber das war schon anfang 2007 so .


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  • | 28.01.2008 18:10

Ruft doch einfach beim KHL an und fragt nach seinem Gutachten. Der wird Euch dann sagen welche Organisation (TÜV-Süd, TÜV-Nord, etc.) das erstellt hat und da könnt Ihr dann ja anrufen und nachfragen.


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  • | 28.01.2008 18:13

Ähm, bei mir gibt´s da keinen Klärungsbedarf...


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  • | 28.01.2008 19:12

@ walpurgis: mich würde interessieren welche gesetzesgrundlage(und bitte mit paragraphenbezeichnung) bei den vorderen seitenscheiben greifen,oder ist das nur eine interne richtlinie die man anfechten kann im ernstfall?ich frage wegen lichtüberempfindlichkeit


Zuletzt geändert 28.01.2008 19:22 von oldschool-vw. Insgesamt 1 mal.


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  • | 28.01.2008 19:23

dann setz dir eine sonnenbrille auf.

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  • | 28.01.2008 19:24

Also was ich weiss ist das verboten !

Wäre aber auch mal richtig cool.....


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  • | 28.01.2008 19:26

Zitat:
Zitat von Leitwolf
dann setz dir eine sonnenbrille auf.

tolle antwort echt.. :applaus: hab ich danach gefragt?nein hab ich nicht!!
ich weiss ja nicht ob du das kennst wenn du in der abendsonne die schööön von der seite reinbrennt und durch die vorbeirasenden bäume wie ein blitzhacker wirkt..


Zuletzt geändert 28.01.2008 19:29 von oldschool-vw. Insgesamt 1 mal.


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  • | 28.01.2008 19:34

hast du mal versucht im dunkeln bei schlechtem wetter mit einer sonnenbrille zu fahren? es reicht ja schon eine ganz schwach getönte. das ist etwa genau so wenn du deine vorderen scheiben tönst. da helfen dir auch die besten scheinwerfer nicht wenn du am straßenrand jemanden bei regen und dunkelheit übersiehst und platt fährst. aus dem seitenfenster wirst du bei dunkelheit aussen noch weniger sicht haben. da hilft es auch nicht wenn du glaubst du hättest adleraugen und jederzeit jede situation voll im griff.

  • Asco
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  • | 28.01.2008 19:39

Scheint als wären sich viele nicht einig aber wenn was im TV gesagt wird muss es Wasserdicht sein denn sonst machen sie sich Strafbar!!

Dort hieß es dass du die vorderen Scheiben sogar bis zu 30 % zukleben darfst aber dann gibts andere Voraussetzungen und Richtlinien wenn man das macht !

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