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Fluten geht wieder legal. Tragen die von http://www.khl-tuning.de ein. Die haben ein Wasserfestes Gutachten erstellen lassen.
Zuletzt geändert 28.01.2008 12:13 von Turbo-Olli. Insgesamt 1 mal. |
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Also ich hatte die Scheiben vorne getönt und das einzigste was es bringt sind 3 Punkte in Flensburg und um die 80 € Bearbeitungsgebühr
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Hattest Du Folie oder hast Du es von KHL Fluten lassen? Und wenn Fluten, wann? |
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Zitat:
Fluten geht wieder legal Oh nein, bitte nicht schon wieder. Es gibt zig Firmen im Internet, die damit werben... Und viele scheinens zu glauben. |
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Zitat:
Zitat von walpurgis Zitat:
Fluten geht wieder legal Oh nein, bitte nicht schon wieder. Es gibt zig Firmen im Internet, die damit werben... Und viele scheinens zu glauben. Dann mach Dich bitte schlau. Es geht wirklich bei KHL. Selbst das KBA konnte nichts gegen das Gutachten machen. Kenne den Herrn Langenberg von KHL und durfte mir Gerichtsurteile ansehen, in denen er gewonnen hat. Also, was soll daran dann noch illegal sein??? |
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Das wurde hier in mehreren Threads ausführlich erläutert. Der TÜV selbst gab schon eine interne Arbeitsanweisung heraus, die das unterbinden sollte. |
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all so mein Kumpel macht auch in Scheiben beruflich und er hat so ein schreiben bekommen das es verboten ist . und bei den vorderen Türen ein Fenster getönt kostet 150 und ein Punkt , das heißt 300 Euro und 2 Punkte . wer die frontscheibe tönt soll ein Jahr sein Lappen Los sein so stand es da drin . aber das war schon anfang 2007 so . |
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Ruft doch einfach beim KHL an und fragt nach seinem Gutachten. Der wird Euch dann sagen welche Organisation (TÜV-Süd, TÜV-Nord, etc.) das erstellt hat und da könnt Ihr dann ja anrufen und nachfragen. |
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Ähm, bei mir gibt´s da keinen Klärungsbedarf... |
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@ walpurgis: mich würde interessieren welche gesetzesgrundlage(und bitte mit paragraphenbezeichnung) bei den vorderen seitenscheiben greifen,oder ist das nur eine interne richtlinie die man anfechten kann im ernstfall?ich frage wegen lichtüberempfindlichkeit Zuletzt geändert 28.01.2008 19:22 von oldschool-vw. Insgesamt 1 mal. |
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dann setz dir eine sonnenbrille auf. |
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Also was ich weiss ist das verboten !
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Zitat:
Zitat von Leitwolf dann setz dir eine sonnenbrille auf.
tolle antwort echt.. hab ich danach gefragt?nein hab ich nicht!! ich weiss ja nicht ob du das kennst wenn du in der abendsonne die schööön von der seite reinbrennt und durch die vorbeirasenden bäume wie ein blitzhacker wirkt.. Zuletzt geändert 28.01.2008 19:29 von oldschool-vw. Insgesamt 1 mal. |
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hast du mal versucht im dunkeln bei schlechtem wetter mit einer sonnenbrille zu fahren? es reicht ja schon eine ganz schwach getönte. das ist etwa genau so wenn du deine vorderen scheiben tönst. da helfen dir auch die besten scheinwerfer nicht wenn du am straßenrand jemanden bei regen und dunkelheit übersiehst und platt fährst. aus dem seitenfenster wirst du bei dunkelheit aussen noch weniger sicht haben. da hilft es auch nicht wenn du glaubst du hättest adleraugen und jederzeit jede situation voll im griff. |
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