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eine nicht ganz wasserdichte sondereintragung erkennt man daran das man die nicht überall bekommt |
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Zitat: wenn ich jetzt 35mm Federn eingetragen habe und mir ein dann ein Gewindefahrwerk einbaue und das auf 35mm schraube, würde man es ja nicht erkennen von der Höhe her. Dann ist die Gefahr dass sie mein Fahrzeug sicherstellen wohl sehr klein. Weil ich kein Bock hab das jetzt einzutragen und in einem Monat dann den Motor, will alles auf einmal machen
Zitat von Nightwish Im Falle nachträglich geänderter Federn würden dann höchstwahrscheinlich die Maße nicht mehr passen, was ein Grund für eine Sicherstellung wäre. |
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@B-m2k-t: man sieht aber bei eingeschlagenem Reifen ob's ein Gewindefahrwerk ist oder nicht. Die Höhe wurde bei Kontrollen bei mir noch nie nachgemessen, Reifen einschlagen durfte ich dagegen schon öfter mal. |
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so wie ich das mitbekommen hab ist es bei euch eh richtig extrem. Ich bin noch nie angehalten worden, nicht mal nachts als ich mit meinem sehr auffällig gelben Golf 2, Einarmwischer auf Mitte gestellt, keine Reifen oder Fahrwerk eingetragen (tief bis Anschlag gewesen) gefahren bin und mir die Polizei entgegenkam. |
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Zitat: und in ein paar wochen können wir hier dann lesen: scheiße, die blöden .... haben mir mein auto stillgelegt!Zitat von B-m2k-T so wie ich das mitbekommen hab ist es bei euch eh richtig extrem. Ich bin noch nie angehalten worden, nicht mal nachts als ich mit meinem sehr auffällig gelben Golf 2, Einarmwischer auf Mitte gestellt, keine Reifen oder Fahrwerk eingetragen (tief bis Anschlag gewesen) gefahren bin und mir die Polizei entgegenkam.Dagegen wurde ich 2 Mal mit dem Golf 3 meiner Eltern, der im Originalzustand ist, angehalten. Keine Papiere, Ausweis, Führerschein dabei gehabt. Mündliche Verwarnung bekommen und weitergefahren. sorry, aber leute wie du sind der grund warum die cops uns ständig kontrollieren! wenn ich das schon lese, hab ja n 35 mm fwk eingetragen, dann kann ich mein neues gewinde ja erstmal nur 35 mm runter drehen und dann merkt das ja keiner. unglaublich sowas, echt! |
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Zitat: Stimmt, aber das ist die Ergänzung zu dem Paragraphen:Zitat von W8 ja, aber dazu 2 Fragen:1: Was machen die Fahrzeuge, die nachweislich (Nachfrage direkt bei VW) schon serienmässig mit Xenon ausgerüstet sind, aber nicht mit einer automatischen Höhenregulierung... Dieses betrifft nicht nur 2 oder 3 Fahrzeuge sondern einige hundert... § 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, 1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder 2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen. Zitat: Dann konfrontiere sie doch mal mit dem Text des KBA. Die Aussage ist sicher nicht uninteressant. Alles kriegst du wenn du auf www.kba.de gehst und "xenon" in die Suche eingibst.
Zitat von W8 2: Warum bietet mit dieses TÜV-Nord Prüfer den diese Eintragung an??? Es ist ja nicht so, das er extra geld haben will oder ich Ihn gut kenne... Ein wildfremder Prüfer, der aber laut eines anderen Kollegen, der diese Eintragung nach Prüfung des Sachverhaltes auch eintragen würde, ein höchst angesehener Sachverständiger ist...Dieses verwirrt mich zusehens... |
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Ganz unabhängig was Frank309 geschrieben hat!!! ich war heute nochmals bei diesem Tüvér und hab ihn nochmals befragt....Ich hatte folgende Papiere dabei.. |
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Ja, das funktioniert. Wenn das Fahrzeug eine Typgenehmigung hat, die Xenonscheinwerfer ohne automatische LWR einschließt, und genau diese verwendet werden, entspricht das Fahrzeug nach Einbau dieser Xenons dem genehmigten Zustand. |
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Interessant, und gut zu wissen. Ich hab auch nur meine Meinung unter Vorlage der mir bekannten Fakten dargelegt. |
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Zitat: Ich versteh die StVZO aber so, dass auch bei Typgenehmigung in der Grund-ABE eine Umrüstung auf Xenon ohne automatische LWR nur bei Umrüstungen vorm 01.04.200 legal is.Zitat von walpurgis Ja, das funktioniert. Wenn das Fahrzeug eine Typgenehmigung hat, die Xenonscheinwerfer ohne automatische LWR einschließt, und genau diese verwendet werden, entspricht das Fahrzeug nach Einbau dieser Xenons dem genehmigten Zustand. Kannst du da noch bissel Klarheit schaffen? |
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Ihr solltet vielleicht eure Wagen von außen nicht so verspoilern, dann sieht das alles nicht so Böse aus ! |
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Aber es ist doch nicht nachvollziehbar, wann die Scheinwerfer umgerüstet worden sind... Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug bestellt, es wurde geliefert, er hat bemerkt, wie Schön Xenon ist und hats umbauen lassen... Dann hat man nur die Eintragung vergessen, die jetzt nachgeholt wird... |
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Kann ich gut verstehen. Zeitpunkt der Umrüstung ist zwar nicht nachvollziehbar, aber da wird sicher der Zeitpunkt der Eintragung rangezogen. |
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keine Ahnung.... Aber wenns dann im Breif eingetragen ist, dann steht doch eh kein Datum dabei.... Wäre also für die grünen nicht nachvollziehbar.... So müssten sie von einer rechtmässigen eintragung ausgehen, oder???? hmmm... alles kacke... |
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Hallo leute! es gibt neuigkeiten! Der Prüfer, der mir das fahrwerk eingetragen hat,(und es hat sich seit dem NICHTS an der Fahrzeughöhe geändert) will nichts mehr davon wissen! Seine Aussage:"Als ich das im März eingetragen habe war alles OK und wenn das jetzt nicht mehr so ist, dann kann ich das auch nicht änder." Er meinte das sei nun mein problem! |
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