"Stillegung" trotz Eintragung - Seite 4

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  • | 08.08.2006 10:05

eine nicht ganz wasserdichte sondereintragung erkennt man daran das man die nicht überall bekommt ;)
hört man doch immer wieder: fahr mal da und da hin, der trägt alles ein, is nur etwas teurer!
fahrt einfach zur normalen tüv station und laßt eure sachen da eintragen, ich wette dann gibts auch keine probs mehr.

@ querulant:
wie gesagt, warte einfach mal ab was in deinem fall rauskommt, vielleicht bekommsten ja ohne erheblichen mangel back!

@ xman:
theoretisch richtig, aber ich glaube der beamte wird sich hüten! erstens is es immer n haufen papierkrams und zweitens wird ihm sein vorgesetzter den marsch blasen wenn er dich 2 mal abschleppen läßt und das ohne grund!


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  • | 08.08.2006 10:06

Zitat:
Zitat von Nightwish
Im Falle nachträglich geänderter Federn würden dann höchstwahrscheinlich die Maße nicht mehr passen, was ein Grund für eine Sicherstellung wäre.
wenn ich jetzt 35mm Federn eingetragen habe und mir ein dann ein Gewindefahrwerk einbaue und das auf 35mm schraube, würde man es ja nicht erkennen von der Höhe her. Dann ist die Gefahr dass sie mein Fahrzeug sicherstellen wohl sehr klein. Weil ich kein Bock hab das jetzt einzutragen und in einem Monat dann den Motor, will alles auf einmal machen


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  • | 08.08.2006 10:21

@B-m2k-t: man sieht aber bei eingeschlagenem Reifen ob's ein Gewindefahrwerk ist oder nicht. Die Höhe wurde bei Kontrollen bei mir noch nie nachgemessen, Reifen einschlagen durfte ich dagegen schon öfter mal.


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  • | 08.08.2006 11:59

so wie ich das mitbekommen hab ist es bei euch eh richtig extrem. Ich bin noch nie angehalten worden, nicht mal nachts als ich mit meinem sehr auffällig gelben Golf 2, Einarmwischer auf Mitte gestellt, keine Reifen oder Fahrwerk eingetragen (tief bis Anschlag gewesen) gefahren bin und mir die Polizei entgegenkam.
Dagegen wurde ich 2 Mal mit dem Golf 3 meiner Eltern, der im Originalzustand ist, angehalten. Keine Papiere, Ausweis, Führerschein dabei gehabt. Mündliche Verwarnung bekommen und weitergefahren.


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  • | 08.08.2006 12:33

Zitat:
Zitat von B-m2k-T
so wie ich das mitbekommen hab ist es bei euch eh richtig extrem. Ich bin noch nie angehalten worden, nicht mal nachts als ich mit meinem sehr auffällig gelben Golf 2, Einarmwischer auf Mitte gestellt, keine Reifen oder Fahrwerk eingetragen (tief bis Anschlag gewesen) gefahren bin und mir die Polizei entgegenkam.
Dagegen wurde ich 2 Mal mit dem Golf 3 meiner Eltern, der im Originalzustand ist, angehalten. Keine Papiere, Ausweis, Führerschein dabei gehabt. Mündliche Verwarnung bekommen und weitergefahren.
:rolleyes: und in ein paar wochen können wir hier dann lesen: scheiße, die blöden .... haben mir mein auto stillgelegt!

sorry, aber leute wie du sind der grund warum die cops uns ständig kontrollieren! wenn ich das schon lese, hab ja n 35 mm fwk eingetragen, dann kann ich mein neues gewinde ja erstmal nur 35 mm runter drehen und dann merkt das ja keiner. unglaublich sowas, echt!:rolleyes:


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  • | 08.08.2006 19:24

Zitat:
Zitat von W8
ja, aber dazu 2 Fragen:

1: Was machen die Fahrzeuge, die nachweislich (Nachfrage direkt bei VW) schon serienmässig mit Xenon ausgerüstet sind, aber nicht mit einer automatischen Höhenregulierung... Dieses betrifft nicht nur 2 oder 3 Fahrzeuge sondern einige hundert...
Stimmt, aber das ist die Ergänzung zu dem Paragraphen:

§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Zitat:
Zitat von W8
2: Warum bietet mit dieses TÜV-Nord Prüfer den diese Eintragung an??? Es ist ja nicht so, das er extra geld haben will oder ich Ihn gut kenne... Ein wildfremder Prüfer, der aber laut eines anderen Kollegen, der diese Eintragung nach Prüfung des Sachverhaltes auch eintragen würde, ein höchst angesehener Sachverständiger ist...

Dieses verwirrt mich zusehens...
Dann konfrontiere sie doch mal mit dem Text des KBA. Die Aussage ist sicher nicht uninteressant. Alles kriegst du wenn du auf www.kba.de gehst und "xenon" in die Suche eingibst.


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  • | 08.08.2006 20:50

Ganz unabhängig was Frank309 geschrieben hat!!! ich war heute nochmals bei diesem Tüvér und hab ihn nochmals befragt....Ich hatte folgende Papiere dabei..

- Fahrzeugschein
- Bescheinigung, das VW den Passat des Baujahres 1999 (meiner ist 9/1999) auch ohne automatische Höhenregulierung in Verbindung mit Gasendladungslampen (XENON) ausgeliefert hat
- zu Sicherheit die ETKA-Teilenummern diverser Teile


Er hat sich die Bescheinigung von VW durchgelesen udn meinte sowas wie... Das wäre !!GOLDSTAUB!! wert... Er könnte in Verbindung mit der Geschichte des Baujahres vor 2000 die Xenon-Scheinwerfer (hier sogar BI-Xenon) eintragen...

Dieses weil ich folgende Kriterien erfülle...

- Baujahr des Fahrzeuges ist vor 2000
- original verwendete Scheinwerfer die in Verbindung mit diesem Modell auch geprüft sind (keine UMBAUTEN!!!!)
- eine Scheinwerferreinigungsanlage
- Fernlichtfunktion im Tastbetrieb ist über einen seperaten Scheinwerfer gegeben (kein Xenon, sondern H1), diese Lichtumschaltgeschichte!!!
- die manuelle Scheinwerferhöhenverstellung ist in Funktion

Einer legalen Eintragung steht nichts im Weg!!!! Aussage des Tüv-Nord Prüfers in Münster am Schiffahrter Damm


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  • | 08.08.2006 21:21

Ja, das funktioniert. Wenn das Fahrzeug eine Typgenehmigung hat, die Xenonscheinwerfer ohne automatische LWR einschließt, und genau diese verwendet werden, entspricht das Fahrzeug nach Einbau dieser Xenons dem genehmigten Zustand.

Ist zugegeben schwer nachvollziehbar. Würdest du ein (modernes) Nachrüstsystem verbauen, sähe es schon wieder anders aus.


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  • | 08.08.2006 22:52

Interessant, und gut zu wissen. Ich hab auch nur meine Meinung unter Vorlage der mir bekannten Fakten dargelegt.


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  • | 09.08.2006 21:48

Zitat:
Zitat von walpurgis
Ja, das funktioniert. Wenn das Fahrzeug eine Typgenehmigung hat, die Xenonscheinwerfer ohne automatische LWR einschließt, und genau diese verwendet werden, entspricht das Fahrzeug nach Einbau dieser Xenons dem genehmigten Zustand.
Ich versteh die StVZO aber so, dass auch bei Typgenehmigung in der Grund-ABE eine Umrüstung auf Xenon ohne automatische LWR nur bei Umrüstungen vorm 01.04.200 legal is.

Kannst du da noch bissel Klarheit schaffen?


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  • | 09.08.2006 22:11

Ihr solltet vielleicht eure Wagen von außen nicht so verspoilern, dann sieht das alles nicht so Böse aus !

Ich selber hatte ein viel zu tiefen wagen, eine Redbulldose hatte garkeine chance durch zu kommen, ich habe mal versucht zu messen und bin auf 5cm zwischen straße/getriebe gekommen. Von außen sah es aber nicht so extrem aus (da originale stoßstangen). hatte nie probleme mit der polizei :-)


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  • | 09.08.2006 22:14

Aber es ist doch nicht nachvollziehbar, wann die Scheinwerfer umgerüstet worden sind... Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug bestellt, es wurde geliefert, er hat bemerkt, wie Schön Xenon ist und hats umbauen lassen... Dann hat man nur die Eintragung vergessen, die jetzt nachgeholt wird...

Könnte doch so laufen oder???? Ich habe die meisten Teile zur Nachrüstung der Automatischen Scheinwerferregulierung schon liegen... Wird zwar ein enormer Aufwand dieses einzubauen, aber dann bin ich eyh auf der sicheren Seite!!! Ich würde mir diesen batzen Arbeit aber gern sparen, wenn der Tüv mir das Xenon auch so regulär und ohne Hintertürechen einträgt...


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  • | 09.08.2006 22:36

Kann ich gut verstehen. Zeitpunkt der Umrüstung ist zwar nicht nachvollziehbar, aber da wird sicher der Zeitpunkt der Eintragung rangezogen.


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  • | 10.08.2006 11:16

keine Ahnung.... Aber wenns dann im Breif eingetragen ist, dann steht doch eh kein Datum dabei.... Wäre also für die grünen nicht nachvollziehbar.... So müssten sie von einer rechtmässigen eintragung ausgehen, oder???? hmmm... alles kacke...


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  • | 10.08.2006 12:07

Hallo leute! es gibt neuigkeiten! Der Prüfer, der mir das fahrwerk eingetragen hat,(und es hat sich seit dem NICHTS an der Fahrzeughöhe geändert) will nichts mehr davon wissen! Seine Aussage:"Als ich das im März eingetragen habe war alles OK und wenn das jetzt nicht mehr so ist, dann kann ich das auch nicht änder." Er meinte das sei nun mein problem!

GANZ EHRLICH: Das Auto ist im gleichen Zustand wie im März! Der ist nicht einen Zentimeter tiefer als damals! Der Prüfer will davon jedoch nichts mehr wissen!

FAZIT: Ich bin am A***H!

Wozu nun also TÜV-Eintragungen wenn die im Zweifelsfall einfach wiederrufen werden und man der jenige ist der dafür haftet? WAS hätte ich machen sollen? Ich kann nicht mehr machen als mir das Fahrwerk beim TÜV eintragen zu lassen! Das war nen ganz normales 60/40 Fahrwerk...

:boese::boese::boese::boese::boese::boese::boese::boese::boese::boese:

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