"Stillegung" trotz Eintragung - Seite 7

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    Abgasjunkie


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  • | 11.08.2006 16:37

Lustig. Dann frag ich mich wieso mein Gewinde mich im legalen Einstellungsbereich zu ner Bodenfreiheit von 6cm bringt. Btw. fordert das Gutachten 11cm zu festen Teilen. Ich darf ihn aber max. 3cm höher drehen? Schon alles sehr komisch.


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  • | 11.08.2006 17:05

also im gutachten steht, dass er 60 tiefer kommt und genau das hat der prüfer in die papiere geschrieben! merkwürdiger weise hat er meine rad-reifen-kombination nicht mit berücksichtigt! ich hab aber extra darauf hingewiesen! im gutachten steht ausschließlich mit 205/55/R15 ich hab 205/50/R15 deshalb konnte die dekra das nicht abnehmen und ich musste die teure einzelabnahme beim tüv bezahlen! und was hab ich jetzt davon??? jede menge ÄRGER! wie gesagt... der hätte es garnicht eintragen sollen! dann hätte ich mich da zwar geärgert aber jetzt keine Anzeige und ein funktionstüchtiges auto!


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  • | 11.08.2006 20:10

Dann muß mir aber mal jemand erklären warum es Fahrwerksfedern gibt,nach deren Einbau das Fahrzeug keine 8 cm Bodenfreiheit mehr hat.,und diese Federn auch noch ein Gutachten besitzen.Meine Schwägerin besizt ein serienmäßigen MINI der höchsten 6cm Bodenfreiheit ab Werk hat,und das ist nur ein Beispiel.Das beste wäre wenn es eine eindeutige Reglung in der STVO gäbe .Aber, wir landen immer wieder bei diesem Thema:)Ich kann mich noch an Zeiten erinnern da haben mir Tüv wie auch Dekra Prüfer gesagt das es keine 100% Reglung über die Bodenfreiheit gibt.


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  • | 11.08.2006 21:15

Zitat:
ein serienmäßigen MINI der höchsten 6cm Bodenfreiheit
Ja klar...


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  • | 11.08.2006 23:35

Naja dann haben wir es ja geklärt.

Wobei ich erlich gesagt auch zweifel das manche Fahrzeuge die 11cm einhalten.

Koenigsegg, Ferrari, Lamborghini, Lotus Super 7, Caterham und und und...andere "Rennwagen"
Aber die dreckskarren dürfen ja auch lauter sein....


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  • | 12.08.2006 00:19

Also ich glaube auch, dass hier wirklich nur die halbe Wahrheit geschrieben wird. Sry. Meine Meinung.

Hatte gerade sehr viel Stress mit dem TÜV und bin voll im Thema.

Ich habe im Gutachten eine maximale Tieferlegung UND ein minimales Maß Bördelkante --> Radmitte stehen.
Dieses gilt aber NUR DANN, wenn auch die Räder absolut freigängig sind. Das sind dann die sogenannten Auflagen.
Da die Antriebswelle an der Karosserie geschliffen hat, durfte ich wieder @home fahren.
Daraufhin habe ich vorne Federwegbegrenzer eingesetzt und bin wieder hingefahren. Und siehe da: Alles wurde eingetragen.
ABER: Ich wurde gleich darauf hingewiesen, dass er das Mindestmaß Bördelkante --> Radmitte einträgt und ich selber darauf zu achten habe, dass dieses Maß nicht unterschritten wird.
Bei mir handelt es sich um ein Gewindefahrwerk.

Hätte ich ein normales Fahrwerk, ist die Höhe neu zu vermessen und dementsprechend neu einzutragen.

Die Scheinwerferunterkante muss mindesten 500mm über dem Teer sein. Auch darauf ist zu achten.

Solltest Du aber wirklich ein originales 60/40 Fahrwerk inkl. Gutachten für dein Auto (Achslast, Typ, etc. stimmt) haben und dieses auch so eingetragen sein, Du die Maße einhältst, kann Dir eigentlich nichts passieren.


P.S.: Habe gerade mal bei mir nachgeschaut. Bei meinem Beetle habe ich nur Federn geändert und dort ist die Höhe auch nicht neu eingetragen worden, sondern lediglich die Federn.
Bei uns im Forum ist aber mal folgendes passiert:
Da hat jemand ein paar Federn 30/30mm bestellt und verbaut und in Wirklichkeit ist das Fahrzeug 65/60mm gekommen.
Er hat diese Federn beanstandet und ohne Probs getauscht bekommen.
Aber dafür ist es bei Dir wohl zu spät...


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  • | 12.08.2006 00:28

Gibt es eigentlich Statistiken, wie oft Stilllegungen gerichtlich widerufen werden? Laut den Aussagen hier im Forum - scheinbar hat hier ja jeder ne Rechtsschutzversicherung - scheint das ja dauernd vorzukommen. Wobei ich manchmal den Eindruck habe, dass da noch nicht mal fuer ne Deckungszusage der RSV reicht.
Komplette Urteile mit Aktenzeichen waeren sogar noch besser!


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  • | 12.08.2006 00:31

Zitat:
Zitat von Dad E34
Quelle DEKRA



Bodenfreiheit bei Tieferlegung

Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

Quelle DEKRA
Kann mir das mal einer erklären???

Ich meine, wie soll ich das verstehen? Wenn der Wagen dann eine tiefe von unter 8cm hat, sagt man dann zu dem Polizisten "Hey ich pass auf und trage sorge dafür das nichts passiert". DIe lachen einen doch direckt erstmal aus!


:hut:

Mich würde mal interessieren ( auch wenns wahrscheinlich leider unmöglich ist das genau rauszufinden ) , wie viele Unfälle im letzten Jahr eindeutig oder zumindest hauptsächlich darauf zurück zu führen sind das die Autos zu tief waren..
Meiner Meinung nach ( kann mich natürlich auch irren ) können das so viele nicht sein, somit halt ich das Argument mit der Verkehrsgefährdung für schwachsinnig..
Früher waren die Autos sautief, keine Sau hat es interessiert und meiner Meinung nach gabs damals auch nicht mehr Unfälle mit getunten Autos als heutzutage auch..


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  • | 12.08.2006 01:41

Zitat:
Zitat von Miracle Man

Die Scheinwerferunterkante muss mindesten 500mm über dem Teer sein. Auch darauf ist zu achten.
Nicht die Scheinwerfer Unterkante sondern die Lichtaustrittsfläche.
Mann nehme ein weißes Blatt DIN A4 Papier und lege es vor den Scheinwerfer, der Leuchtring der dort zu sehen ist der Zählt. Und dann ist diese Geschichte auch noch Baujahr bedingt ab Bj.84 trifft es für die Fahrzeug zu.

Vielleicht solltet ihr in Zukunft einfach erstmal alle Teile sammeln die ihr so kauft und anschliessend wenn ihr alles zusammen habt würde ich es am Auto verbauen und alles auf einmal abnehmen lassen. Und nicht immer alles so kleckerweise weil meistens hebt eine neue Eintragung die alte wieder auf.


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  • | 12.08.2006 09:22

@ endee
Lies den ganzen Dekra-Text. Dort wird eine Bodenfreiheit von 11 cm genannt. Von diesen 11 cm sind "Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich". Bei den Abweichungen geht es um den Bereich von 8 - 11 cm.

Wie walpurgis in anderen Threads schon geschrieben hat, gibt es eine Arbeitsanweisung des TÜVs, die besagt, dass ein Unterschreiten der 8 cm-Grenze keinesfalls positiv begutachtet werden darf.

Zitat:
Heizöl-Ferrari postete:
Mich würde mal interessieren ( auch wenns wahrscheinlich leider unmöglich ist das genau rauszufinden ) , wie viele Unfälle im letzten Jahr eindeutig oder zumindest hauptsächlich darauf zurück zu führen sind das die Autos zu tief waren..
Meiner Meinung nach ( kann mich natürlich auch irren ) können das so viele nicht sein, somit halt ich das Argument mit der Verkehrsgefährdung für schwachsinnig..
Gefährdung ist etwas, dass vor einem Unfall passiert. Eine Gefährdung kann sogar ohne einen Unfall existieren. Was tiefergelegte Fahrzeuge angeht gibt es ausreichend Beispiele für Gefährdungssituationen:
- plötzliches, starkes Bremsen vor Gullydeckeln, Schlaglöchern, Fahrbahnunebenheiten, etc.,
- plötzliches Zick-Zack-Fahren um besagte Stellen herum,
- Ölspuren auf der Fahrbahn durch aufgerissene Ölwannen;
- abgerissene Fahrzeugteile, speziell Abgasanlagen, insbesondere auf Autobahnen;
- etc.

Dass Öl austritt oder Teile abreißen passiert auch anderen Fahrzeugen, aber wer sein Fahrzeug extrem tief legt, provoziert solche Situationen.

Für ein Erlöschen der BE reicht im übrigen die Gefährdungserwartung.

Um es vorweg zu nehmen: ich habe nicht gesagt, dass ALLE tiefergelegten Autos vor Gullydeckeln bremsen und ich will auch nicht wissen, wer hier alles mit seinem tiefergelgten Auto noch nie aufgesetzt hat oder noch nie deswegen bremsen musste. Tatsache ist, dass solche Situationen jeden Tag passieren und dass sie das nicht müssten, wenn jeder sich an gewisse Grenzen halten würde.


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  • | 12.08.2006 09:31

ich verstehe nicht warum der ganze misst schon wieder durchgekaut wird...es gibt doch unendlich viele threads wo das ganze geschildert und erklärt wurde:004
bei manchen habe ich echt das gefühl das sie sich von unseren fachleuten irgendwie nicht belehren lassen wollen...


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  • | 12.08.2006 10:12

@ Walpurgis ok vieleicht nicht 6 cm aber nie 11cm .Die gute Frau ist 50 Jahre jung und hat das Auto damals neu gekauft und GARANTIERT nicht verändert.Jedenfalls ist das Auto so tief das er nicht auf den Bremsenprüfstand der Derkra passte und sie deswegen die HU dort nicht durch führen lassen konnte.Schon komisch ,die HU ist dann bei Rover ohne Probleme durchgeführt worden.


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  • | 12.08.2006 10:23

Dass Fahrzeuge nicht in den Bremsenprüfstand kommen, ohne aufzusetzen, hängt meistens mit dem vorderen Überhang zusammen.

Und inwiefern die geforderten 11 cm unterschritten werden können (bis max. 8 cm) hängt beispielsweise von der Federhärte, Radstand, Überhang usw. ab. Dass der Fahrzeugfahrer und -führer für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich sind, ist ja logisch. Aber der Sachverständige muss beurteilen, ob er eine geringerere Bodenfreiheit zwischen 11 und 8 cm verantworten kann.


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  • | 12.08.2006 11:12

Zitat:
Zitat von homie
Wobei ich erlich gesagt auch zweifel das manche Fahrzeuge die 11cm einhalten.

Koenigsegg, Ferrari, Lamborghini, Lotus Super 7, Caterham und und und...andere "Rennwagen"
Aber die dreckskarren dürfen ja auch lauter sein....
Das ist auch was anderes
Fahrzeughersteller haben, wenn sie ein Fahrzeug bauen und abnehmen lassen, etwas mehr "Freiräume" als wenn man ein originales und bereits abgenommenes Fahrzeug umbaut

Aber wenn z.B. wegen der geringen Bodenfreiheit eine Gefährdung ausgeht müssen aber auch die Hersteller für die Konsequenzen gerade stehen

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