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Lustig. Dann frag ich mich wieso mein Gewinde mich im legalen Einstellungsbereich zu ner Bodenfreiheit von 6cm bringt. Btw. fordert das Gutachten 11cm zu festen Teilen. Ich darf ihn aber max. 3cm höher drehen? Schon alles sehr komisch. |
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also im gutachten steht, dass er 60 tiefer kommt und genau das hat der prüfer in die papiere geschrieben! merkwürdiger weise hat er meine rad-reifen-kombination nicht mit berücksichtigt! ich hab aber extra darauf hingewiesen! im gutachten steht ausschließlich mit 205/55/R15 ich hab 205/50/R15 deshalb konnte die dekra das nicht abnehmen und ich musste die teure einzelabnahme beim tüv bezahlen! und was hab ich jetzt davon??? jede menge ÄRGER! wie gesagt... der hätte es garnicht eintragen sollen! dann hätte ich mich da zwar geärgert aber jetzt keine Anzeige und ein funktionstüchtiges auto! |
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Dann muß mir aber mal jemand erklären warum es Fahrwerksfedern gibt,nach deren Einbau das Fahrzeug keine 8 cm Bodenfreiheit mehr hat.,und diese Federn auch noch ein Gutachten besitzen.Meine Schwägerin besizt ein serienmäßigen MINI der höchsten 6cm Bodenfreiheit ab Werk hat,und das ist nur ein Beispiel.Das beste wäre wenn es eine eindeutige Reglung in der STVO gäbe .Aber, wir landen immer wieder bei diesem ThemaIch kann mich noch an Zeiten erinnern da haben mir Tüv wie auch Dekra Prüfer gesagt das es keine 100% Reglung über die Bodenfreiheit gibt. |
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Zitat: Ja klar...
ein serienmäßigen MINI der höchsten 6cm Bodenfreiheit |
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Naja dann haben wir es ja geklärt. |
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Also ich glaube auch, dass hier wirklich nur die halbe Wahrheit geschrieben wird. Sry. Meine Meinung. |
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Gibt es eigentlich Statistiken, wie oft Stilllegungen gerichtlich widerufen werden? Laut den Aussagen hier im Forum - scheinbar hat hier ja jeder ne Rechtsschutzversicherung - scheint das ja dauernd vorzukommen. Wobei ich manchmal den Eindruck habe, dass da noch nicht mal fuer ne Deckungszusage der RSV reicht. |
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Zitat: Kann mir das mal einer erklären???Zitat von Dad E34 Quelle DEKRABodenfreiheit bei Tieferlegung Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs. Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten. Quelle DEKRA Ich meine, wie soll ich das verstehen? Wenn der Wagen dann eine tiefe von unter 8cm hat, sagt man dann zu dem Polizisten "Hey ich pass auf und trage sorge dafür das nichts passiert". DIe lachen einen doch direckt erstmal aus! |
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Mich würde mal interessieren ( auch wenns wahrscheinlich leider unmöglich ist das genau rauszufinden ) , wie viele Unfälle im letzten Jahr eindeutig oder zumindest hauptsächlich darauf zurück zu führen sind das die Autos zu tief waren.. |
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Zitat: Nicht die Scheinwerfer Unterkante sondern die Lichtaustrittsfläche. Zitat von Miracle Man Die Scheinwerferunterkante muss mindesten 500mm über dem Teer sein. Auch darauf ist zu achten. Mann nehme ein weißes Blatt DIN A4 Papier und lege es vor den Scheinwerfer, der Leuchtring der dort zu sehen ist der Zählt. Und dann ist diese Geschichte auch noch Baujahr bedingt ab Bj.84 trifft es für die Fahrzeug zu. Vielleicht solltet ihr in Zukunft einfach erstmal alle Teile sammeln die ihr so kauft und anschliessend wenn ihr alles zusammen habt würde ich es am Auto verbauen und alles auf einmal abnehmen lassen. Und nicht immer alles so kleckerweise weil meistens hebt eine neue Eintragung die alte wieder auf. |
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@ endee Zitat: Gefährdung ist etwas, dass vor einem Unfall passiert. Eine Gefährdung kann sogar ohne einen Unfall existieren. Was tiefergelegte Fahrzeuge angeht gibt es ausreichend Beispiele für Gefährdungssituationen:Heizöl-Ferrari postete: Mich würde mal interessieren ( auch wenns wahrscheinlich leider unmöglich ist das genau rauszufinden ) , wie viele Unfälle im letzten Jahr eindeutig oder zumindest hauptsächlich darauf zurück zu führen sind das die Autos zu tief waren.. Meiner Meinung nach ( kann mich natürlich auch irren ) können das so viele nicht sein, somit halt ich das Argument mit der Verkehrsgefährdung für schwachsinnig.. - plötzliches, starkes Bremsen vor Gullydeckeln, Schlaglöchern, Fahrbahnunebenheiten, etc., - plötzliches Zick-Zack-Fahren um besagte Stellen herum, - Ölspuren auf der Fahrbahn durch aufgerissene Ölwannen; - abgerissene Fahrzeugteile, speziell Abgasanlagen, insbesondere auf Autobahnen; - etc. Dass Öl austritt oder Teile abreißen passiert auch anderen Fahrzeugen, aber wer sein Fahrzeug extrem tief legt, provoziert solche Situationen. Für ein Erlöschen der BE reicht im übrigen die Gefährdungserwartung. Um es vorweg zu nehmen: ich habe nicht gesagt, dass ALLE tiefergelegten Autos vor Gullydeckeln bremsen und ich will auch nicht wissen, wer hier alles mit seinem tiefergelgten Auto noch nie aufgesetzt hat oder noch nie deswegen bremsen musste. Tatsache ist, dass solche Situationen jeden Tag passieren und dass sie das nicht müssten, wenn jeder sich an gewisse Grenzen halten würde. |
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ich verstehe nicht warum der ganze misst schon wieder durchgekaut wird...es gibt doch unendlich viele threads wo das ganze geschildert und erklärt wurde |
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@ Walpurgis ok vieleicht nicht 6 cm aber nie 11cm .Die gute Frau ist 50 Jahre jung und hat das Auto damals neu gekauft und GARANTIERT nicht verändert.Jedenfalls ist das Auto so tief das er nicht auf den Bremsenprüfstand der Derkra passte und sie deswegen die HU dort nicht durch führen lassen konnte.Schon komisch ,die HU ist dann bei Rover ohne Probleme durchgeführt worden. |
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Dass Fahrzeuge nicht in den Bremsenprüfstand kommen, ohne aufzusetzen, hängt meistens mit dem vorderen Überhang zusammen. |
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Zitat: Das ist auch was anderesZitat von homie Wobei ich erlich gesagt auch zweifel das manche Fahrzeuge die 11cm einhalten.Koenigsegg, Ferrari, Lamborghini, Lotus Super 7, Caterham und und und...andere "Rennwagen" Aber die dreckskarren dürfen ja auch lauter sein.... Fahrzeughersteller haben, wenn sie ein Fahrzeug bauen und abnehmen lassen, etwas mehr "Freiräume" als wenn man ein originales und bereits abgenommenes Fahrzeug umbaut Aber wenn z.B. wegen der geringen Bodenfreiheit eine Gefährdung ausgeht müssen aber auch die Hersteller für die Konsequenzen gerade stehen |
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