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@36 ja ich habe Probleme bekommen aber auch nicht weil er zu tief war sondern weil ich mal mit 5 Personen gefahren bin und er wohl geschliffen hat (nicht bemerkt), bei der Kontrolle mußte ich zusätzlich auf einen hohen Bordstein fahren (25 cm gemessen) wo der Reifen an den inneren Radkasten gekommen ist. Fahrwerk war bei mir ein 80/40 und es hat keine Wald und Wiesen Werkstatt verbaut und getüvt sondern BMW bzw Reuter Motorsport selber . |
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Zitat: Naja... mir ist schon klar warum der prüfer nichts mehr davon wissen will! ich hab laut polizei eine bodenfreiheit von 5,5cm am MSD... das wäre grob verkehrsgefährdend und der prüfer wird sich hüten zuzugeben, dass er etwas eingetragen hat, was grob verkehrsgefährdend ist! (zumindest laut gesetz) denn ich kenne hier keinen bahnübergang und keine strasse, durch die ich nicht fahren kann! ich hab nie leute behindert oder ähnliches also soviel zur gefährdung...Zitat von homie Ich finde es trotzdem Arm.Wenn das Fahrwerk seit März sich nicht verändert hat. Und der Prüfer es damals eingetragen hat, wieso will er heute davon nix wissen? Es ist einfach zu krass...Am besten man läßt das Tuning ganz sein, oder nur niet/nagelfest. Wobei das dann auch langweilig ist. Dann kannste nen leisen ABE auspuff kaufen, ein 40/40 Fahrwerk. Ich finde es echt schade, mit tut der querulant schon leid...bei mir wars damals wenigstens gerechtfertigt, aber er kann ja nun wirklich nix dafür naja wies aussieht bin ich am a****! obwohl ich alles getan hatte um mich abzusichern! da wäre es schon besser gewesen, ich hätte das fahrwerk nie eingetragen bekommen denn dann hätte ich jetzt nicht den ganzen ärger! |
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Aber mal ne kleine Frage zwischendurch |
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Ein Problem ist eben auch oft,dass Dinge abgenommen werden, die nicht legal sind, und somit ist die Eintragung fürn Arsch und das Auto wird aus dem Verkehr gezogen. |
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der dusselige prüfer hat aber keine neue fahrzeughöhe eingetragen! im schein steht nur tiefergelegt um 60mm durch federn.... wenn man aber nun die differenz zwischen der im schein eigetragenen fahrzeughöhe und der tatsächlichen bildet entsteht eine tiferlegung um 120mm! das ist das problem! aber ich betone es nochmals! der wagen ist seit märz nicht einen mm gesackt! |
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Zitat: Unterhalb von 8 cm Bodenfreiheit erlischt die Betriebserlaubnis. Kraftfahrzeuge brauchen aber eine Betriebserlaubnis, denn ohne dürfen sie nicht zugelassen werden. Um im öffentlichen Straßenverkehr bewegt zu werden brauchen sie aber eine Zulassung, also auch eine Betriebserlaubnis. Ergo: Keine BE, keine Zulassung, keine Weiterfahrt.Womit haben die lieben Herren Gesetzeshüter denn jetzt genau argumentiert? Ich meine die müssen sich doch auf irgend einen Gesetzestext berufen um dir die Weiterfahrt zu untersagen. Die Polizei stützt die eigentliche Maßnahme insgesamt auf das allgemeine Gefahrenabwehrrecht. |
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Na ja, das mit diesen 80mm ist ja ne reine Auslegungssache. Wenn man den Polizisten ein paar gekonnte Argumente um die Ohren haut lassen die einen eigentlich immer Weiterfahren |
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@ chevyman |
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Zitat: Das ist doch Augenwischerei! Das steht nirgendwo fest in der StVO. Manche sagen, 11cm zur Karosserie und 8 cm zu "Weichteilen".. andere sagen generell 80mm... manche sagen der max. Federweg nach unten darf 50mm nicht unterschreiten.. andere sagen das es egal ist, solange der Verkehr nicht behindert wird. Der TÜV Prüfer hatte bei meinem alten Golf jedenfalls nen 11cm-Block unters Auto gehalten.Zitat von Nightwish Unterhalb von 8 cm Bodenfreiheit erlischt die Betriebserlaubnis. Fakt ist, das die Bodenfreiheit doch nirgendwo fest verankert ist im Gesetz.. |
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Zitat: Da kenne ich ganz viele, die das nicht interessiert.Na ja, das mit diesen 80mm ist ja ne reine Auslegungssache. Wenn man den Polizisten ein paar gekonnte Argumente um die Ohren haut lassen die einen eigentlich immer Weiterfahren @ King Ja, im Grunde siehst du das richtig. @ nightfly Fakt ist, dass weder walpurgis (ich denke, da kann ich für ihn sprechen) noch ich Lust haben, das jetzt schon wieder zu erklären. Zusätzlich ist fakt, dass die StVO das falsche Gesetz ist, um sich über Bodenfreiheit zu informieren. Fakt ist auch, dass du unter dem Begriff ´Bodenfreiheit´über die Forensuchmaschine interessante Informatienen erhalten kannst. Ganz besonders ist fakt, dass die Märchen über nicht vorhandenen Regelungen zur Bodenfreiheit niemals enden werden. Weil Fakt ist, dass Menschen gern an Märchen glauben, wird es auch immer Leute wie dich geben, die in schöner Rgelmäßigkeit behaupten, es gäbe keine Regelungen. Deshalb wird immer fakt bleiben, dass wir hier gegen Windmühlen kämpfen. Abschließend bleibt noch fakt, dass ich noch nie erlebt habe, dass vor Gericht abgezweifelt wurde, dass es eine Regelung gibt. |
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Quelle DEKRA |
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Also gilt sogar eine Mindesthöhe von 110 mm ?? |
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Ja. Im Ausnahmefall (der aber die Regel ist) darf bis auf 8 cm herunter gegangen werden. |
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Zitat: Genau so siehts aus und 30mm tiefer als die Regel ist doch was
Zitat von Nightwish Ja. Im Ausnahmefall (der aber die Regel ist) darf bis auf 8 cm herunter gegangen werden. |
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Dann ists nur schade das manche TÜV-Prüfer das eintragen... der Fahrer freut sich.. und bei der Polizeikontrolle gibts das böse erwachen |
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