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das die nicht berechtigt sind einem die stempel abzukratzen is wohl wahr, leider is sowas früher schonmal passiert, aber glaub mittlerweile kennen die ihre grenzen schon recht gut |
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Es is ja grad genau das Problem das eine TüV-Eintragung eben nicht aussagt das man nun Ruhe und keinen Ärger mehr hat, sieht man ja.. Ich frag mich mittlerweile auch warum man überhaupt noch was eintragen lässt wenn sowieso alles erstmal angezweifelt und an der weiterfahrt gehindert werden kann was denen grad so passt und auffällt.. Wo is denn dann der Sinn in einer TüV-konformen Eintragung wenn es einem in einer Kontrolle im Ernstfall eh NICHTS nutzt?? |
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@ heizöl: |
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Hey Candy, |
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@Heizöl-Ferrari: |
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Das ist doch alles totaler Schwachfug und reine Abzocke! |
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@ state opponent |
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Zitat: ich war ganz normal beim Tüv, nachdem ich das Fahrwerk verbaut hatte! der hat sich das angeguckt und eingetragen, wie das halt so läuft! da war nicht irreguläres dabei! trotzdem steh ich jetzt doof da!
Zitat von CandyRed @ heizöl:eine reguläre tüv eintragung wird auch wohl nicht angezweifelt, das problem sind a) immer die sondereintragungen und vor allem die ganzen veränderungen die nachträglilch noch gemacht werden. des weiteren gibts oft probs damit das die leute sich sachen eintragen lassen die dann später in verbindung nicht mehr gültig sind, sprich fahren erst hin felgen eintragen, dann mit stahlis irgendwann n fahrwerk und irgendwann kommt dann das böse erwachen das das nicht zusammen passt hoffe es is verständlich wie ich das meine. eine reguläre eintragung wird dir nie ärger bereiten! |
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Zitat: Soweit ich weiß zählt die ECE R-48 welche 500mm zur Scheinwerferunterkante vorschreibt.Zitat von W8 Und dann kommt noch vollgendes dazu: Gelten die 50cm ab der Scheinwerferunterkante oder ab der Lichtaustrittskante???? Deshalb würde es mich mal interessieren was bei diesem Fall durch den Gutachter festgestellt wird... Zitat: Laut KBA:Zitat von W8 Weil ich hab auch wieder ne kuriose Geschichte mit nem Prüfer und der undurchsichtigen XENON-Geschichte durch...Mein Passat Baujahr 99 verfügte serienmässig nicht über Xenon... Nun meinte dieser angesehene TÜV-Nord Prüfer, das es eine Passat3B Bauhreihe gab, die Jahrgangsbedingt serienmässig über Xenon, aber nicht über eine automatische Scheinwerfer Höhenregulierung verfügt.... Mein Passat hat nur, wie diese "Sondermodelle" eine manuelle Höhenverstellung. Da ich aber über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfüge, ist dieser Prüfer bereit meine Bi-Xenon-Scheinwerfer (original Passat 3BG) abzunehmen und einzutragen.... Kann ich dann davon ausgehen, das diese Eintragung dann regulär und vollkommen der Strassenverkehrsverordnung entspricht???? Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO). Dieser besagt: (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Somit hättest du erstmal ne Eintragung, welche im Falle einer Prüfung aber nicht standhalten würde. |
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Die können einen jeden Tag auf verdacht den Wagen still legen ohne problem.Woher sollte der Polizist denn wissen ob man nicht nach dem Tüv was geändert hat u.s.w. so wie es viele ja auch machen kaum raus beim Tüv schon macht man einiges wieder rückgängig.... |
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Zitat: Durch aufmerksames Studium der mitzuführenden Unterlagen, Abgleich des Fahrzeugs mit der StVZO, ggf. Abgleich mit Daten der StVÄ und später über weitere Ermittlungen bei den StVÄ (da kann man viele interessante Dinge erfahren).
Woher sollte der Polizist denn wissen ob man nicht nach dem Tüv was geändert hat u.s.w. |
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aber die können doch nicht von außen z.B. die Nummer auf den Federn vergleichen |
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Manchmal kann man die sehen. Aber ich sage ja auch nicht, dass man alles vor Ort erkennen kann. |
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Zitat: ja, aber dazu 2 Fragen:Zitat von Frank309 Zitat: Soweit ich weiß zählt die ECE R-48 welche 500mm zur Scheinwerferunterkante vorschreibt.Zitat von W8 Und dann kommt noch vollgendes dazu: Gelten die 50cm ab der Scheinwerferunterkante oder ab der Lichtaustrittskante???? Deshalb würde es mich mal interessieren was bei diesem Fall durch den Gutachter festgestellt wird... Zitat: Laut KBA:Zitat von W8 Weil ich hab auch wieder ne kuriose Geschichte mit nem Prüfer und der undurchsichtigen XENON-Geschichte durch...Mein Passat Baujahr 99 verfügte serienmässig nicht über Xenon... Nun meinte dieser angesehene TÜV-Nord Prüfer, das es eine Passat3B Bauhreihe gab, die Jahrgangsbedingt serienmässig über Xenon, aber nicht über eine automatische Scheinwerfer Höhenregulierung verfügt.... Mein Passat hat nur, wie diese "Sondermodelle" eine manuelle Höhenverstellung. Da ich aber über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfüge, ist dieser Prüfer bereit meine Bi-Xenon-Scheinwerfer (original Passat 3BG) abzunehmen und einzutragen.... Kann ich dann davon ausgehen, das diese Eintragung dann regulär und vollkommen der Strassenverkehrsverordnung entspricht???? Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO). Dieser besagt: (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Somit hättest du erstmal ne Eintragung, welche im Falle einer Prüfung aber nicht standhalten würde. 1: Was machen die Fahrzeuge, die nachweislich (Nachfrage direkt bei VW) schon serienmässig mit Xenon ausgerüstet sind, aber nicht mit einer automatischen Höhenregulierung... Dieses betrifft nicht nur 2 oder 3 Fahrzeuge sondern einige hundert... 2: Warum bietet mit dieses TÜV-Nord Prüfer den diese Eintragung an??? Es ist ja nicht so, das er extra geld haben will oder ich Ihn gut kenne... Ein wildfremder Prüfer, der aber laut eines anderen Kollegen, der diese Eintragung nach Prüfung des Sachverhaltes auch eintragen würde, ein höchst angesehener Sachverständiger ist... Dieses verwirrt mich zusehens... |
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