"Stillegung" trotz Eintragung - Seite 2

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  • | 06.08.2006 14:01

Zitat:
wenn du keine 50 cm vom Boden bis zur Unterkante deiner Scheinwerfer hast ist er zu tief und dann kannst du nichts machen
Nein!

Dann ist lediglich der Scheinwerfer zu tief (ausschlaggebend ist übrigens die Lichtaustrittskante, nicht die Scheinwerferunterkante). Nur weil der Scheinwerfer zu tief ist, muss aber nicht gleich das ganze Fahrzeug zu tief sein. Das ist ähnlich mit dem Kennzeichen. Ein zu tiefes Kennzeichen erlaubt nicht den Schluss, dass dann die Bodenfreiheit nicht ausreicht, also das Fahrzeug als ganzes zu tief ist.

Es kann durchaus sein, dass die Scheinwerferhöhe zu gering ist, aber die Bodenfreiheit trotzdem ausreicht - oder umgekehrt.


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  • | 06.08.2006 16:24

das ja leider das prob. du kannst alles eingetragen haben, aber von den grün-weißen was nicht passt oder der verdacht nahe liegt, das dein auto nicht verkehrssicher ist, kann die polizei die eintragungen anzweifeln und dein auto somit auch "stilllegen". und was durchaus noch viel ärgerlicher ist, du kannst nicht so wirklich viel gegen tun. :boese:


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  • | 06.08.2006 18:03

also nen gutachter wirds inmeinem fall so schnell nicht geben! die haben das auto nicht abgeschleppt, sondern mir die weiterfahrt untersagt! deshalb hab ich das mit der Stillegung auch in "" gesetzt! in der Mängelkarte steht "Betriebserlaubnis erloschen"... ich fahre morgen mit dem ding zum tüv und dort die karte stempeln und dann schaun wir mal was die verhandlung ergibt!


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  • | 06.08.2006 19:29

Zitat:
Zitat von Schelle11082
das ja leider das prob. du kannst alles eingetragen haben, aber von den grün-weißen was nicht passt oder der verdacht nahe liegt, das dein auto nicht verkehrssicher ist, kann die polizei die eintragungen anzweifeln und dein auto somit auch "stilllegen". und was durchaus noch viel ärgerlicher ist, du kannst nicht so wirklich viel gegen tun. :boese:
Totaler Quatsch!

Die Polizei kann wie in diesen fall eine Mängelkarte verhängen und die weiter fahrt untersagen, oder den Wagen beschlagnahmen und zum Gutachter bringen lassen!

Und der Gutachter legt das Fahrzeug dann still, nicht die Polizei! Die Polizei darf einen verdacht äußern und deswegen eine begutachtung anordnen nicht mehr und nicht weniger!

Ein Polizist kann und darf sich nicht über die Eintragung hinwegsetzen und Autos Stilllegen, aus dem ganz einfachen Grund, das ist nicht ihr Job! Polizist ist Polizist und kein Dipl. KFZ Sachverständiger!

:hut:


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  • | 06.08.2006 20:21

Zitat:
Totaler Quatsch!

Die Polizei kann wie in diesen fall eine Mängelkarte verhängen und die weiter fahrt untersagen, oder den Wagen beschlagnahmen und zum Gutachter bringen lassen!

Und der Gutachter legt das Fahrzeug dann still, nicht die Polizei! Die Polizei darf einen verdacht äußern und deswegen eine begutachtung anordnen nicht mehr und nicht weniger!

Ein Polizist kann und darf sich nicht über die Eintragung hinwegsetzen und Autos Stilllegen, aus dem ganz einfachen Grund, das ist nicht ihr Job! Polizist ist Polizist und kein Dipl. KFZ Sachverständiger!
Das ist aber auch falsch!

Sachverständige sind noch weniger befungt stillzulegen, als Polizeibeamte.

Die Polizei setzt sich erstmal über gar nichts hinweg, sondern gleicht lediglich den Fahrzeugzustand und die dazugehörigen Unterlagen mit den gesetzlichen Vorgaben ab. Passt etwas nicht, werden Maßnahmen ergriffen.

Eine etwaige Stillegung darf nur in wenigen Bundesländern ausnahmsweise von der Polizei angeordnet werden. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt. Durchführen darf das aber die Polizei im Rahmen der Amtshilfe. Das mag dann oft so aussehen, als würde die Polizei stillegen, tatsächlich hat das aber das StVA getan, die Polizei setzt das nur um.
Die Sachverständigen dürfen nicht stillegen - aber im Rahmen ihrer Kompetenzen z.B. die HU-Plakette entfernen.


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  • | 06.08.2006 20:39

Wo ist die Zeit geblieben wo es noch Mängelkarten gab.....und mann noch ne Woche Zeit hatte die angegebene Sache zu bearbeiten.

Aber im Endeffekt seid ihr selber schuld, da ihr euch alles selber ans Auto gebaut habt. Ich hatte damals auch das Probleme mit der DEKRA in Osnabrück, bin dagegen angeganen und hab gewonnen musste damals nur die Abschleppkosten zahlen "500DM". Bemängelt hatte die DEKRA 6 Sachen aber alles war nicht ausgiebig genug das es gefährdent sein würde.

:015 Stadt Osnabrück


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  • | 06.08.2006 20:42

korrekt

CandyRed: erklärst du uns noch den sinn von diesem post!?


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  • | 06.08.2006 23:27

geb da dem langen recht, früher mit den mängelkarten wars schon schöner ;) aber wirklich abgeschreckt hat das dann ja keinen, weil wegen ging ja nicht so ins geld :rolleyes:

hier alles immer nur auf die polizisten schieben die ja so gemein sind und autos stilllegen find ich absolut nicht fair! im prinzip machen die doch auch nur ihre arbeit und ganz ehrlich, ich möchte nicht wissen wieviele autos auf deutschlands straßen unterwegs sind die durch illegales tuning besser aufn schlepper aufgehoben sind als auf der straße!

wenn ich dann noch kommentare lese wie: "wenn der da erstmal steht suchen die so lange bis die was finden!" , da kann ich echt nur lachen! was glaubt ihr eigentlich alle? das die einfach was aufschreiben und fertig? die gutachter müssen sich erstens auch vor gericht rechtfertigen können ( muß also alles hand und fuß haben ) , dann kommt noch hinzu das der jenige der den wagen abgenommen hat informiert wird und bestimmt nicht begeistert is wenn er einen drüber bekommt nur weil ein anderer prüfer was finden "wollte". außerdem sollte man sich vor augen halten das es dem prüfer egal is ob er einen mangel feststellen kann oder nicht, sein geld bekommt er eh!


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  • | 07.08.2006 09:12

Candyred:
Interresant ist dabei aber oft ,das fast alle Betroffene den Eindruck haben , das wenn das Auto erst einmal stillgelegt ist immer etwasgefunden wird.Ich finde es gibt genügend Betroffene die das so geschildert haben.
In einem gebe ich dir Recht die Mängelkarte war schon schön ,hat aber natürlich nicht so eine abschräckende Wirkung.


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  • | 07.08.2006 09:39

@ 36
Erstmal geht das andersherum: Es muss etwas gefunden werden, bevor stillgelegt werden kann.

Zum anderen: Das meistens etwas gefunden wird könnte daran liegen, dass die Beamten, die Autos sicherstellen, das nicht völlig wahllos tun.


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  • | 07.08.2006 09:49

Und ich dachte schon wir hätten die Themen hier jetzt zu genüge durchgekaut... :rolleyes: :rolleyes:

Das bringt hier doch jetzt auch keinen weiter...


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  • | 07.08.2006 09:59

Zitat:
Zitat von 36
Candyred:
Interresant ist dabei aber oft ,das fast alle Betroffene den Eindruck haben , das wenn das Auto erst einmal stillgelegt ist immer etwasgefunden wird.Ich finde es gibt genügend Betroffene die das so geschildert haben.
In einem gebe ich dir Recht die Mängelkarte war schon schön ,hat aber natürlich nicht so eine abschräckende Wirkung.
die betonung dabei liegt dann aber wohl bei fast alle betroffenen ! ich hab wie gesagt selber schon die erfahrung gemacht das mein auto ( der escort von meiner np ) aufn hänger gelandet is und den hab ich wieder bekommen ohne das irgendwas bemängelt wurde!
klar, bei bestimmt 80% der gesicherten fahrzeuge wird was gefunden, was aber wohl daran liegt das die beamten nicht umsonst diese schritte einleiten! und ich behaupte einfach mal das diese 80% auch ganz genau wissen das irgendwas an ihrem auto min in ner grau-zone is! nur zugeben tut das leider nie einer!


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  • | 07.08.2006 11:41

Im endeffekt machen die polizisten auch nur ihren job! die beiden exemplare, die mich gestoppt haben sind aber in dieser region dafür bekannt, dass sie sich besonders auf tuner eingeschossenm haben...

was mich an der ganzen sache besonders stört ist, dass man sich überhauptnicht absichern kann! weshalb gibt es denn den Tüv und seine begutachtungen und eintragungen, wenn die sowieso keinen bestand haben? und wenn Tüv-Prüfer schon falsch urteilen und etwas zu unrecht eintragen, wie soll man das denn als leihe unterscheiden?

Ich werd das malden richter fragen, wenn es so weit ist!


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  • | 07.08.2006 12:50

Lange rede kurzer sinn!
Klärt eure Umbauten erst mit einem Sachverständigen vom TÜV oder Dekra ab, und erst wenn dieses geklärt ist fangt an zu Bauen(Schrauben). Danach Passt es einfach und ihr bekommt dann auch den Segen drauf. Dann Habt ihr keine Probleme mit Polizei usw. Für Jedes Problem gibt es eine Lösung ihr müsst euch nur mit einem Gutachter mal reden.
Spreche aus eigener Erfahrung.


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  • | 07.08.2006 12:51

hi an alle!!
Also mir ist es noch nicht passiert aber einem guten Freund!!
Der is auch angehalten worden von den Grün Weißen!!
Die haben dem den Stempel abgekratzt und ihn somit stillgelegt!! Naja er hatte noch nen 2 Wagen daheim stehen zum fahren, aber er musste erstmal einen hänger holen um seinen Wagen heim zu bringen.
Naja er ist zu seinem Anwalt gegangen und die haben der Polizei erst mal eingeheizt!!! Die hätten das nämlich gar nicht gedurft allerhöchstens ihn zu einem Gutachter fahren lassen müssen!!
Also schön und gut zu der Arbeit der Polizei aber wenn man keine Ahnung hat dann überläßt man das Stempel abkratzen lieber Leuten die wissen was sie tun!!! Die Polizei musste dann bezahlen: s. u.
Im Endeffekt hat es gekostet:
Zum Hänger holen fahren (benzin)
Hänger holen und Leihgebühr bezahlen
die zeit wo er den wagen nicht fahren durfte hätte er ja theoretisch einen Leihwagen holen müssen!! Also Geld für einen Leihwagen in der ausgefallenen Zeit wo er seinen nicht hatte fahren durfte.
Tüv Abnahme also Stempel und etc. zum wieder fahrtüchtig machen.

Musste dann die Liebe Pozilei bezahlen.grins

Naja!! also die dürfen den gar nicht einfach so stilllegen!!

Gruß Turbo

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