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Zitat: Nein!wenn du keine 50 cm vom Boden bis zur Unterkante deiner Scheinwerfer hast ist er zu tief und dann kannst du nichts machen Dann ist lediglich der Scheinwerfer zu tief (ausschlaggebend ist übrigens die Lichtaustrittskante, nicht die Scheinwerferunterkante). Nur weil der Scheinwerfer zu tief ist, muss aber nicht gleich das ganze Fahrzeug zu tief sein. Das ist ähnlich mit dem Kennzeichen. Ein zu tiefes Kennzeichen erlaubt nicht den Schluss, dass dann die Bodenfreiheit nicht ausreicht, also das Fahrzeug als ganzes zu tief ist. Es kann durchaus sein, dass die Scheinwerferhöhe zu gering ist, aber die Bodenfreiheit trotzdem ausreicht - oder umgekehrt. |
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das ja leider das prob. du kannst alles eingetragen haben, aber von den grün-weißen was nicht passt oder der verdacht nahe liegt, das dein auto nicht verkehrssicher ist, kann die polizei die eintragungen anzweifeln und dein auto somit auch "stilllegen". und was durchaus noch viel ärgerlicher ist, du kannst nicht so wirklich viel gegen tun. |
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also nen gutachter wirds inmeinem fall so schnell nicht geben! die haben das auto nicht abgeschleppt, sondern mir die weiterfahrt untersagt! deshalb hab ich das mit der Stillegung auch in "" gesetzt! in der Mängelkarte steht "Betriebserlaubnis erloschen"... ich fahre morgen mit dem ding zum tüv und dort die karte stempeln und dann schaun wir mal was die verhandlung ergibt! |
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Zitat: Totaler Quatsch!Zitat von Schelle11082 das ja leider das prob. du kannst alles eingetragen haben, aber von den grün-weißen was nicht passt oder der verdacht nahe liegt, das dein auto nicht verkehrssicher ist, kann die polizei die eintragungen anzweifeln und dein auto somit auch "stilllegen". und was durchaus noch viel ärgerlicher ist, du kannst nicht so wirklich viel gegen tun. Die Polizei kann wie in diesen fall eine Mängelkarte verhängen und die weiter fahrt untersagen, oder den Wagen beschlagnahmen und zum Gutachter bringen lassen! Und der Gutachter legt das Fahrzeug dann still, nicht die Polizei! Die Polizei darf einen verdacht äußern und deswegen eine begutachtung anordnen nicht mehr und nicht weniger! Ein Polizist kann und darf sich nicht über die Eintragung hinwegsetzen und Autos Stilllegen, aus dem ganz einfachen Grund, das ist nicht ihr Job! Polizist ist Polizist und kein Dipl. KFZ Sachverständiger! |
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Zitat: Das ist aber auch falsch!Totaler Quatsch! Die Polizei kann wie in diesen fall eine Mängelkarte verhängen und die weiter fahrt untersagen, oder den Wagen beschlagnahmen und zum Gutachter bringen lassen! Und der Gutachter legt das Fahrzeug dann still, nicht die Polizei! Die Polizei darf einen verdacht äußern und deswegen eine begutachtung anordnen nicht mehr und nicht weniger! Ein Polizist kann und darf sich nicht über die Eintragung hinwegsetzen und Autos Stilllegen, aus dem ganz einfachen Grund, das ist nicht ihr Job! Polizist ist Polizist und kein Dipl. KFZ Sachverständiger! Sachverständige sind noch weniger befungt stillzulegen, als Polizeibeamte. Die Polizei setzt sich erstmal über gar nichts hinweg, sondern gleicht lediglich den Fahrzeugzustand und die dazugehörigen Unterlagen mit den gesetzlichen Vorgaben ab. Passt etwas nicht, werden Maßnahmen ergriffen. Eine etwaige Stillegung darf nur in wenigen Bundesländern ausnahmsweise von der Polizei angeordnet werden. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt. Durchführen darf das aber die Polizei im Rahmen der Amtshilfe. Das mag dann oft so aussehen, als würde die Polizei stillegen, tatsächlich hat das aber das StVA getan, die Polizei setzt das nur um. Die Sachverständigen dürfen nicht stillegen - aber im Rahmen ihrer Kompetenzen z.B. die HU-Plakette entfernen. |
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Wo ist die Zeit geblieben wo es noch Mängelkarten gab.....und mann noch ne Woche Zeit hatte die angegebene Sache zu bearbeiten. |
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korrekt |
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geb da dem langen recht, früher mit den mängelkarten wars schon schöner aber wirklich abgeschreckt hat das dann ja keinen, weil wegen ging ja nicht so ins geld |
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Candyred: |
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@ 36 |
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Und ich dachte schon wir hätten die Themen hier jetzt zu genüge durchgekaut... |
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Zitat: die betonung dabei liegt dann aber wohl bei fast alle betroffenen ! ich hab wie gesagt selber schon die erfahrung gemacht das mein auto ( der escort von meiner np ) aufn hänger gelandet is und den hab ich wieder bekommen ohne das irgendwas bemängelt wurde!Zitat von 36 Candyred:Interresant ist dabei aber oft ,das fast alle Betroffene den Eindruck haben , das wenn das Auto erst einmal stillgelegt ist immer etwasgefunden wird.Ich finde es gibt genügend Betroffene die das so geschildert haben. In einem gebe ich dir Recht die Mängelkarte war schon schön ,hat aber natürlich nicht so eine abschräckende Wirkung. klar, bei bestimmt 80% der gesicherten fahrzeuge wird was gefunden, was aber wohl daran liegt das die beamten nicht umsonst diese schritte einleiten! und ich behaupte einfach mal das diese 80% auch ganz genau wissen das irgendwas an ihrem auto min in ner grau-zone is! nur zugeben tut das leider nie einer! |
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Im endeffekt machen die polizisten auch nur ihren job! die beiden exemplare, die mich gestoppt haben sind aber in dieser region dafür bekannt, dass sie sich besonders auf tuner eingeschossenm haben... |
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Lange rede kurzer sinn! |
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hi an alle!! |
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