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Nur nochmal zur Klarstellung: Zitat: Das heißt im Umkehrschluß, dass so eine Eintragung genau genommen ungültig ist. Sowas bekommt i.A. nach schweren Unfällen Bedeutung, wenn es um die Klärung der Schuldfrage und Haftungsansprüchen geht.
Würde ein TÜVler einen starren Schalensitz eintragen, würde er gegen diese Richtlinie verstoßen, der Verwaltungsakt wäre fehlerhaft und somit ungültig |
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Interesant... |
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@spaceone haben diese autos denn nicht die möglichkeit die sitze über die konsole zu verstellen? |
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und warum verkauft verkauft recaro dann vollschalensitze mit ABE wenn die gegen richtiglinien verstoßen?? |
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Also ich habe mir gerade eben welche bei Jörg bestellt und die sagen ich muss die sitze garnicht eintragen lassen. |
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Doch, das kann stimmen ... In vielen Fällen werden Sitze aus dem Zubehör mit klappbaren Konsolen verkauft ... Was bedeutet, das die Verstellmöglichkeit des eigentlichen Sitzes unbedeutend ist ! |
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Müsste dann nicht trotzdem eine ABE oder ähnliches dabei sein dabei sein? |
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Seht doch einfach im Beispielkatalog nach. Unter 6. Fahrgestell und Aufbau |
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Cool Dankeschön. |
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Zitat: Jaja, ich weiß. Der Post ist von 2004...Zitat von walpurgis In der StVZO wird man zur Verstellbarkeit von Fahrersitzen nichts finden. Es gibt jedoch eine Richtlinie dazu. Eine Richtlinie ist kein Gesetz und keine Verordnung, betrifft den Bürger also rein rechtlich nicht. Die betroffenen Behörden und die Überwachungsorganisationen müssen sich aber sehr wohl an diese Richtlinien halten. Also hat für den Bürger eine solche Richtlinie den gleichen Effekt als wäre es ein Gesetz. Es geht in diesem Fall um die sogenannte Führerhausrichtlinie, die für LKW wie auch für PKW gilt. Darin heißt es: Zitat: Also: Auch wenn in keinem Gesetz und in keiner Verordnung geregelt gelten trotz allem die Vorschriften dieser Richtlinie.Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal und senkrecht zur Sitzlängsachse liegen. Ich wollte diese Rili mal durchackern, jedoch ist mir gleich am Anfang folgender Satz aufgefallen: Zitat: Am Anfang dieser Rili steht, dass der Sachverständige nicht an diese Rili gebunden ist, sondern Sie als Unterstützung hernehmen kann, um seine Arbeit zu erleichtern.Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986, VkBl S 303: Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann. Wenn er aber davon abweicht, muss er seine Abnahme mit dementsprechendem Aufwand betreiben. Somit sind Eintragungen. die nicht nach der FHRili gemacht wurden, nicht illegal, solange sie nicht im Geltungsbereich der EG-Rili´s gemacht wurden. Und diese gelten verbindlich ab 1.6.1998 für Typgenehmigungen , für Einzelbegutachtungen ist die EG-Rili spätestens ab 1.10.1999 Ezl. anzuwenden. Bis dato gilt nationales Recht. Es ist richtig, dass der aaS an Rili´s gebunden ist. Nur wenn ihm eben so eine Rili ihre Anwendung freistellt, kann er davon abweichen. |
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hi leute, |
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Zitat: Du hasts dir doch schon selbst beantwortet: Eine verstellbare Rückenlehne.
welche kriterien muss ich dafür erfüllen?? |
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Zitat: 125€ für 2 sitze ?????Zitat von LüneburgerA3fahrer naja was hast du für die eintragung bezahlt!die wollen 125euro haben! und kennt jemand vielleicht noch jemand eine firma die in deutschland die felgen von Enkei verkauft? PS: die sitze haben keine lehnenverstellung ist ja wucher..... ich habe für....einarmwischer,tieferlegung,felgen,motorumbau,auspuff,2 sitzer umtragen lassen 250€ bezahlt.....wo warst du denn ??? |
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@walpurgis |
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