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Hallo |
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Meine Vollschalen sind auch Eingetragen.. |
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naja was hast du für die eintragung bezahlt! |
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Was ich gezahlt habe ?? Uhh ne lieber net ( das waren auch viele Sonderabnahmen ). 125 Euro geht noch gerade so für die Sitze.. |
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ja was hast du für die eintragung für die sitze bezahlt und wo hast du es machen lassen? |
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Zitat: 15° [img]http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1878[/img]
Zitat von mk5jas Ich kenne das nur, das die Sitze um 30° verstellbar sein müssen, sonst keine eintragung. |
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was ich nun im Einzelnen für die Sitze bezahlt habe kann ich nicht sagen da es bei mir viele Eintragungen auf einmal waren ( Felgen, Käfig, Sitze, Fächer, Einarmwischer ). |
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Hm,... unser tüv in Lüneburg is eigendlich nicht so verpeilt. Frage, bei welchen prüfer warst du??? mein lieblingsprüfer, der Herr Engel trägt mir alles ein, hat bisher nur den Bösen Blick verschmäht, is ja auch irgendwie kein wunder oder??? |
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hab auch sparco vollschale drin .. sind zwar nicht eingetragen...aber bei der letzten polizeikontrolle haben sie daran auch nichts bemängelt.muss dazu sagen sind längsverstellbar.... müsste man also auch eingetragen kriegen... |
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Soviel ich weiß berkommt man seit 2002 oder 2003 keine Vollschalen mehr eingetragen, weil man die nicht klappen kann und wenn man doch mal auf irgend eine Art und Weise hinten einen Sitzen hat, kommt man an die bei einem Unfall net gut ran, kannst aber ja mal versuchen in Kombination mit Rückbank austragen oder so !!! |
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also ich hab sie auf alten konsolen drauf,welche man auch nach vorne klappen kann. |
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hallo blue |
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In der StVZO wird man zur Verstellbarkeit von Fahrersitzen nichts finden. Es gibt jedoch eine Richtlinie dazu. Eine Richtlinie ist kein Gesetz und keine Verordnung, betrifft den Bürger also rein rechtlich nicht. Zitat: Also: Auch wenn in keinem Gesetz und in keiner Verordnung geregelt gelten trotz allem die Vorschriften dieser Richtlinie.
Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal und senkrecht zur Sitzlängsachse liegen. |
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also ich habe meine schalen ohne probleme eingetragen bekommen! aber ein bekannter versucht das schon länger vergeblich! ich sag immer das es ne reine geld frage ist. wenn man bereit ist mehr auszugeben dann machen das auch sehr viele. |
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