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Meine Vollschalensitze sind eingetragen, obwohl die Lehne natürlich nicht verstellbar ist und die Konsole auch fest verschweißt ist am Sitz |
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@ cornhulio |
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Naja mit nem Rally 318er dürfte sich das einfacher eintragen lassen denke ich mal. ;-) |
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Zitat: ABE ist das Zauberwort und nicht EWG Genehmigung des FahrzeugsZitat von dj--assay @ cornhulioin einem ´´normalen´´ auto mit straßenzulassung? wie haste denn das gemacht wobei eine Verstellung der Sitzneigung nicht durch Werkzeug erfolgen darf sondern so mit der Hand gemacht werden sollte , z.B. Knebelschrauben etc . Vorraussetzung dazu noch ist eine FIA Homoligation |
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bahnhof?? FIA Homoligation. |
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Vitamin B, Frage ist nur was manche Eintragung dann bei einer Kontrolle dann für einen Wert haben |
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Zitat: Richtig! Genau DAS! Alles andere bezüglich geht nicht,Eintragung hat keinen Bestand usw.stimmt leider nicht bzw. ist plapperei von Leuten die es eben nicht kennen.Zitat von Björn Zitat: ABE ist das Zauberwort und nicht EWG Genehmigung des FahrzeugsZitat von dj--assay @ cornhulioin einem ´´normalen´´ auto mit straßenzulassung? wie haste denn das gemacht wobei eine Verstellung der Sitzneigung nicht durch Werkzeug erfolgen darf sondern so mit der Hand gemacht werden sollte , z.B. Knebelschrauben etc . Vorraussetzung dazu noch ist eine FIA Homoligation Wenn man mal logisch überlegt und bedenkt das starre Vollschalensitze im Handel sind von einem der besten Hersteller (Recaro) mit ABE! müsste es spätestens dann Klick machen.... |
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UND WEN ER SEINE KARRE ALS 2 -SITZER UMLAUFEN LÄSST ???? |
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also mit anderen worten kann ich es vergessen dei vollschalensitze eintragen zu lassen, oder? |
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Warum denn nur....es geht schlicht und einfach darum den Sitz auf den jeweiligen Fahrer so einstellen zu können das ein sicheres führen des KfZ jederzeit möglich ist...und wenn die höhe des Sitzes auf der Konsole stimmt ,was man ja meistens einstellen kann,reicht den meisten Prüfern die Längsverstellung aus,die Konsole sollte natürlich keine selbstgeschweißte sein wenn das alles gegeben ist gibts da auch kein Problem. |
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Es geht doch dadrum, daß jemand der 1,55m klein ist genauso mit dem Wagen fahren können muß wie einer der 2,15m groß ist. Deshalb muß das verstellbar sein. Genauso wie bei den Innen- und Außenspiegeln. |
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alles klar, danke schon mal |
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Zitat:
Zitat von walpurgis ... Die betroffenen Behörden und die Überwachungsorganisationen müssen sich aber sehr wohl an diese Richtlinien halten. Also hat für den Bürger eine solche Richtlinie den gleichen Effekt als wäre es ein Gesetz.Das ist so nicht richtig. Der Prüfer kann, muss sich aber nicht danach richten. Vielleicht bei der DEKRA so aber nicht beim TÜV. Kenne diverse beim TÜV-Nord wovon welche auch ganz weit oben sitzen und die haben mir das nochmal bestätigt. |
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Zitat:
Zitat von mk5jas Ich kenne das nur, das die Sitze um 30° verstellbar sein müssen, sonst keine eintragung. Aber wenn man dafür auch wieder nur zum richtigen TÜV muß um es eintragen zu lassen, dann OK, aber hat das dann Bestand wenn das Auto stillgelegt wird?
genau so kenne ich es auch . hatte auch mal welche drin und ich habe sie auch nur so eingetragen . |
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