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Zitat: @ vommars: Soviel zu deinem Link: "SEITE NICHT GEFUNDENZitat von vommars Neuer Artikel im 35i-forum aufgetaucht http://vatz.netfeed.de/Upload/TUNIN..RUNG_FN2006.pdfLeider ist aber noch nirgends zu lesen ob die alten Umbauten dann ungültig sind oder net Die angegebene Seite konnte nicht gefunden werden." LG Markus |
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leute versteh euer panik-getue überhaupt nicht,glaubt ihr selber was ihr da lest?? |
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@ doc nos: In der heutigen Zeit weiss man ja garnicht mehr, was man noch glauben soll und kann! |
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Hallo, |
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Zitat: das glaubt doch wohl wirklich niemand autos wieder zurück zubauen,was teilweise unmöglich wäre................
Zitat von DreamCarisma die jenigen sollen sich am Ende nicht wundeern, wenn sie evtl. aufeinmal mit davon betroffen sind und ihr - auch wenns nur leicht getunt ist - Auto wieder zum Hersteller-Zustand umbauen dürfen. |
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Hmmmm, ... |
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Zitat: Und wie das möglich ist, wenn das Gesetz vorschreibt, das am Fahrzeug nur noch Teile des Fahrzeugherstellers verbaut werden dürfen, weil alles ander nicht mehr Sicher gepruft ist und so, dann wirst du dein Fahrzeug umbauen müssen und all deine Gutachten sind nichtig.Zitat von Dr.nos Zitat: das glaubt doch wohl wirklich niemand autos wieder zurück zubauen,was teilweise unmöglich wäre................Zitat von DreamCarisma die jenigen sollen sich am Ende nicht wundeern, wenn sie evtl. aufeinmal mit davon betroffen sind und ihr - auch wenns nur leicht getunt ist - Auto wieder zum Hersteller-Zustand umbauen dürfen.Beispiel Unterbodenbeleuchtung, waren mal im Stand erlaubt, dann generell nicht einmal mehr im Stand, also auch nicht im angebauten zustand, weil Lichtechnische Eeinrichtungen am Fahrzeug Funktionieren müssen, würde eine UBB funktionieren, ist sie illegal, also musste auch die, die sie damals noch am Fahrzeug haben durften wieder abmontieren. Und so wird es dann auch mit deinem Luftfilter oder sonts was kommen, das die Gutachten, bzw. Eintragungen ungültig sind. Das problem z.B. bei Verspoilerung wird auch sein, das jedes Tuningteil an jedem vorgesehen Fahrzeugtyp geprüft, sprich diese Fußgängerschutzzone (Front, Seite, Heck), oder wie sich das schimpft. Weißt du was so eine Prüfung kostet? 5000-8000 Euro ohne Schade, würde man es mit Schaden prüfen, wären die Kosten deutlich höher. Und das heißt für jedes Teil, für jedes Fahrzeug-Modell. Und welche Tuning-Firma soll diese kosten tragen können, wenn, dann würden wir als Endbraucher die Kosten tragen, was dann aber bedeuten würde, das ein Tuningteil (z.B. Frontspoiler) nicht mehr 250 uro kostet, sondern über 1000 Euro, damit sie die Prüfkosten wieder reinbekommen. Nur welche Kunde will oder kann sich so ein teures Tuningteil dann noch leisten. So und da alle Teile die jetzt an den Fahrzeugen dran sind eben nicht so geprüft worden sind, werden die ABE's und Gutachten ungültig, weil die Bestimmungen eben verschärft worden sind. Wie gesagt, das wird dann mit allen Teilen so sein, weil dein Sportauspuff oder dein Luftfilter nach den neuen Richtlinien evtl. zu laut ist, also muss das ab. Hier mal ein Zitat: Zitat:
Der nächste Hammer in Gestalt einer gesetzesinitiative liegt auf dem Tisch der EU-Kommission in Brüssel. Die amtliche bezeichnung für den Entwurf lautet "Artikel 29a zur Richtlinie 70/156/EWG".Die Nummer des Artikels wird wahrscheinlich noch geändert werden aber das Anliegen bleibt folgendes: Die EG-Richtlinie 70/156 regelt die Erteilung von Betriebserlaubnissenfür komplette PKW. 70/156/EWG ist eine Rahmenrichtlinie die alle EG-Einzelrichtlinien aufzählt, die ein PKW erfüllen muss, damit er in den EU-Staaten zum Verkehr zugelassen werden kann (Abgasemission, Geräusche, Lenkung, Beleuchtung...) Gänzlich neu am Artikel 29a ist, dass er künftig die Prüfung und Genehmigung von Fahrzeugteilen vorschreibt, die ein Risiko für die korrekte Funktion von Sicherheitssystemen (Crashverhalten, Funktion von ABS, ARS, ESP, Airbags)oder das Umweltverhalten (Abgasemission, Schadstoffminderungssysteme) sein können. Teile ohne diese genehmigung sollen künftig verboten werden. Diese Teile dürfen weder beworben, noch angeboten oder gar angebaut und benutzt werden. Damit kommt die EU weite Gutachtenpflicht für technische Veränderung an Autos. Das wäre eigentlich-wie bei den Rädern- etwas Gutes, eine Art europaweit güliges Teilegutachten. So kann es kommen, muss aber nicht. das ganze Vorhaben hat derzeit mehr offene als beantwortete Fragen und der Entwurf birgt massive Ungerechtigkeit gegen die Tuningbranche. Bislang hüllt sich die EU-Kommission in Schweigen darüber, welche Umrüstteile von Artikel 29a im Einzelnen betroffen sein werden.Darüber wird derzeit hinter verschlossen Türen in der EU-Kommission beraten...Einige Tuningteile gehen bereits jetz schon aus der Begrüßung des gesetzes hervor, das im November 2005 erstmals veröffentlicht wurde. danach zielt das neue Gesetz unter anderem auf Chip-Tuning ab sowie auf Karosserieteiel, die im Aufprallbereich von Fußgängern liegen, also Frontspoiler und Motorhauben. Englischer gesetzesentwurf: http://europa.eu.int/comm/enterpris...ring/index.htm Nach dem derzeitigen Willen der EU-Kommission soll es auch kein "Entfliehen" in nationale Gesetze geben. diese sollen, soweit sie im Artikel 29a genannte Bauteile betreffen, nach einer Übergangsfrist automatisch Ihre Gültigkeit verlieren. hatten wir das nicht eben bei den Rädern vermutet? Werden neue Vorschriften gemacht, dann muss das so geschehen, dass die Ziele auch für Tuner ereichbar sind! Genau hier mangelt es aber!!! Hier müssen sich die Tunerverbänd einschalten die neue ETO tut dies bereits. Wir sind gefordert für unser Hobby zu kämpfen... Es ist zu befürchten dass die ETO als Newcomer auf dem internationalen parkett noch zu schwach ist um die Interessen des Tuning wirksam durchzusetzen... Zitat: |
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Zitat: Das ist schonmal Unsinn. Warum? Weil diese Vorschrift schon ewig nicht verändert wurde. Das war schon immer verboten, es hat nur lange Zeit kaum jemanden interessiert.Beispiel Unterbodenbeleuchtung, waren mal im Stand erlaubt, dann generell nicht einmal mehr im Stand, also auch nicht im angebauten zustand, weil Lichtechnische Eeinrichtungen am Fahrzeug Funktionieren müssen, würde eine UBB funktionieren, ist sie illegal, also musste auch die, die sie damals noch am Fahrzeug haben durften wieder abmontieren. Im übrigen gab und gibt es immer Übergangsregelungen. Oder wie erkärst du dir, dass es immer noch Menschen gibt, die mit einem rosafarbenen Führerschein Auto fahren dürfen. Nach aktueller Gesetzgebung gibt es gar keine Klasse 3 mehr. Reine Panikmache. |
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Gut das mit der UBB war vieleicht ein schei* beispiel. |
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Zitat: Es hat etwas mit Übergangsrecht zu tun und damit, dass ich nicht glaube, dass bereits getunte Fahrzeuge zurückgerüstet werden müssen. Die StVZO ist 1938 in Kraft getreten und wurde seither unzählige Male verändert und erweitert. Der § 72 StVZO ist so ein Übergangsrecht und in meiner Fassung 36 (!) Seiten lang. Gut das mit der UBB war vieleicht ein schei* beispiel. Aber was hat das ganze mit den Führerschein zu tun? Analog zum Führerscheinrecht, wo selbst alte graue Führerscheine noch gültig sind (Übergangsrecht), sind auch an älteren Fahrzeugen technische Dinge erlaubt, die heute kein Hersteller mehr genehmigt kriegen würde. Vielleicht ist dir ein anderes Beispiel plastischer. Warum darf eine Schwalbe 60 km/h fahren und sich trotzdem Kleinkraftrad nennen? Kleinkrafträder dürfen nach aktuellem Recht nur 45 km/h fahren. Mussten all die Schwalbenbesitzer ihre Fahrzeuge drosseln um den Status zu erhalten? Nein. Warum nicht? Weil Übergangsvorschriften geschaffen wurden. Darum glaube ich an die Panikmache mit dem Rückrüsten nicht. |
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Selbst wenn man es nicht rückrüsten müsste.. |
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Zitat: wenn es wirklich so weit sein solte dann wiert es auch so sein Zitat von Nightfly Selbst wenn man es nicht rückrüsten müsste..Was ist mit denen, die sich nen neues Auto kaufen und sich neue Schlappen gönnen möchten? haben die dann vllcht. schon bald einfach "Pech" gehabt? ziemlich viel Pech würde ich mall sagen |
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@Nightwish |
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Au waia, so ein Thema ruft natürlich alle Wichtigtuer auf den Plan... |
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