Tuning in Gefahr VW Speed - Seite 9


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    Abgasjunkie


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  • | 18.11.2006 17:31

na ganz klasse... wiederum habe ich irgendwo anders noch gelesen das es ja nur eine Richlinie ist und die nationalen gesetze davon auch was weglassen können oder hinzufügen können... kann hier nicht mal einer klartext reden :D bin total verwirrt ;)


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  • | 18.11.2006 17:32

Eine weitere Frage wäre natürlich auch die Breite der Felgen bzw. Reifen.

In meinem Fall verbaut VW ja z.B. 18 Zöller beim 25 Jahre GTI.
Allerdings in 8 x 18 mit 225 Pellen - also werden wohl 9 x18 mit 235 oder 245'ern nicht zulässig sein nehme ich an?!

Desweiteren wäre die Frage:
Gilt die maximale Felgen- / Reifengrösse für die gesamte Modellpalette, oder sind nur die im Schein eingetragenen Grössen zulässig?!

Also darf ich die 25 Jahre GTI Felgen z.B. an einen 75 PS 1.4'er schrauben?!


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  • | 18.11.2006 17:54

@nightfly
Wenn das neue Rad genau dem selben wie der Serienräder entspricht, ist es ja auch kein Problem, nur viele machen sich gleich größere oder breitere Räder rauf.

Aber wie gesagt, es muss eben ein Rad sein, welches nicht nur die selbe Größe hat, sondern auch die Konstruktion muss identisch sein.

Also auch die selbe Breite, Tiefe usw.
Ob die Felge dabei nun aus Stahl ist oder aus Alu ist und ob es nun 5 oder 7 Speichen sind spielt dabei keine Rolle.
Die gesamte Abmessung muss identisch sein, so difiniere ich es zumindest aus dem AutoBild Artikel.


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  • | 18.11.2006 20:33

Jaja, die straßenverkehrsrechtliche Fachliteratur AutoBild...

Man beachte das Wort "soll"...


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  • | 22.11.2006 22:18

Die Politiker sind doch alle verrückt, sie wollen uns Rap verbieten, CounterStrike, Rennspiele, und jetzt auch noch das Tuning. Die wollen doch alles in den Ruin treiben. Sowiso, werden die Politiker nicht durch kommen. Allein schon wegen der Steuern die der Staat brauch.


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  • | 23.11.2006 08:31

Zitat:
Zitat von DreamCarisma
@nightfly
Wenn das neue Rad genau dem selben wie der Serienräder entspricht, ist es ja auch kein Problem, nur viele machen sich gleich größere oder breitere Räder rauf.
Ja, aber mein Leon z.B. hatte als Serienbereifung 16-Zöller mit 225/55 Reifen... wenn sich an den Werten nichts ändern darf, dann gute nacht (Oder ich kaufe mir Stahlfelgen :D)


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  • | 23.11.2006 13:34

was bringt denn bitte sehr tuning wenn man noch nich mal die felgen verändern darf:frage: un das ist meist das erst was jemand macht :rolleyes:


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  • | 25.11.2006 21:19

Das ist alles gar nicht so schlimm wie es in der Zeitung stand ! Eintragungen bleiben bestehen und nur die ausländischen Teile z.B. aus Belgien wie Monsta-Stoßstangen und so werden ein Gutachten benötigen um verkauft werden zu dürfen. Lest auf diesen Link alles ganz genau durch...

http://www.vdat.de/prg05d.htm

Nehmt euch die Zeit -bitte


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  • | 25.11.2006 22:00

@ Dagobert_Berlin den hinweis auf den Link hatte ich schon in Post 68,


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  • | 25.11.2006 22:19

ja, anscheinend hat ihn ja keiner gelesen.


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  • | 25.11.2006 22:32

Den Ball gebe ich mal zurück Du anscheinend auch nicht :D


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  • | 26.11.2006 02:12

Zitat:
anscheinend hat ihn ja keiner gelesen
Den Richtlinienentwurf auch nicht, also was soll´s ?...


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  • | 26.11.2006 02:58

dann könnte vlt ja mal einer der ihn gelesen hat zusammenfassen un sagen was da auf einen zu kommt ;) bin auch zu faul den zu lesen :D

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    Gast
  • | 27.11.2006 20:51

Oha da gab es Psot aus Brüssel heute in meinem Email fach lest doch mal selber was die herren dort zu melden haben:


Brüssel, November 2006


Sehr geehrter Hobbybastler,

zunächst möchte ich mich für ihren Brief bedanken. Es ist wichtig, dass Bürger verfolgen, was in der Politik geschieht und sich an ihre gewählten Vertreter wenden, wenn sie meinen, ein politisches Vorhaben könnte in die falsche Richtung zielen. Ich selber schraube in meiner Freizeit gern an meinem Motorrad. Ihre Befürchtung, die Änderung der Richtlinie 70/156/EWG würde unser Hobby unnötig erschweren oder zerstören, teile ich jedoch nicht. Grundsatz des gemeinschaftlichen Typgenehmigungssystem ist es, dass eine hierfür zuständige Behörde einen Fahrzeugtyp oder einen Bauteiltyp genehmigt, nachdem repräsentative Prototypen durch fachlich qualifizierte und unabhängige Technische Dienste besichtigt und geprüft wurden. Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge bzw. ihre Bauteile sind in den vergangenen Jahrzehnten in Einzelrichtlinien auf EU-Ebene harmonisiert und spezifiziert worden, die darauf abgestellt sind, Verkehrssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz und rationelle Energienutzung zu gewährleisten. Der Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2003 (KOM(2003)418 endgültig) zielt darauf, die vielen Einzelrichtlinien zusammenzufassen, um Rechtssicherheit und Handhabbarkeit der Regeln zu verbessern.
Nach den Vorstellungen der Kommission soll es auch in Zukunft möglich sein, Genehmigungen für Produkte in kleinen Serien zu erhalten. Für diese ist sogar ein gesondertes flexibles Genehmigungsverfahren vorgesehen. Auch die Möglichkeit von Einzelzulassungen bleibt bestehen. Sicherlich kann man über Übergangsfristen, bestimmte technische bzw. bürokratische Anforderungen gerade für klein- und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Meinung sein. Da es im Europaparlament im Frühjahr 2007 eine zweite Lesung geben wird, wären konkrete Änderungsvorschläge zum vorgelegten Text sehr hilfreich.
Für Ihre Ideen wäre ich also sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Dr. Helmuth Markov
MdEP in der Linkspartei.PDS-Delegation in der GUE/NGL-Fraktion.


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  • | 27.11.2006 20:55

Ja ist doch gut. Viel Rauch um nichts (hoffentlich).

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