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Also mir hatten sie vor ca. 2 Jahren 10 EUR abgeknöpft. |
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hi |
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@ desertstrom |
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also ich habe gelernt wenn es z.B. regnet oder schneit darf man die an haben , und bei gutem wetter nicht ! |
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hi |
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@ desertstorm: wer kann nicht lesen? lies mal den threadtitel |
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Also ich hab das auch mal gemacht, da man die aber bei meinem jetzigen Auto nach jedem Start neu anstellen muss mach ichs jetzt nez mehr. Zu faul |
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Das geilste was man hier bei uns in der Gegend manchmal sieht, ist, dass die Rennleitung teilweise selbst am helligtem Tage mit eingeschalteten Nebelleuchten und Standlicht rumfährt! |
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es ist nich verboten und kostet nichts .. du musst nur deine geschwindigkeit anpassen ;-) hab ich gerade in der fahrschule gelernt |
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juhu also nur noch 50 aber mit nsw |
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ist ja in deutschland auch echt 24 stunden, 365 tage lang nebelig... |
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hm nicht? |
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Die Benutzung der Nebelscheinwerfer ist in § 17 Abs. 3 StVO geregelt. (Auszug |
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na gott sei dank |
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hm ich seh da nix von "fahren mit nebelscheinwerfern ohne grund" oder sowas... |
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