was kostet es den tagsüber mit nebelscheinwerfern zu fahren? - Seite 2

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  • | 29.07.2004 11:58

Also mir hatten sie vor ca. 2 Jahren 10 EUR abgeknöpft.

:hut: Sicos


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  • | 29.07.2004 12:02

hi

ich hab mal in der fahrschule gelernt das: Nebelscheinwerfer vorne dürfen eingeschaltet werden wenn die Sicht so schlecht ist das man sie braucht sprich eine Sicht von unter 100 metern entweder bei Regen, Schnee, oder Nebel. Man darf sie nicht einschalten mit Abblendlicht am Tage und im Dunkeln einfach nur so. Das kostet dann 15 Euronen und ehrlich gesagt blenden die meisten auch dermaßen das es einfach nur blöd ist. Aber egal NSL darf nur eingeschaltet werden bei Sichtweiten unter 50 Meter und dann mit Vmax 50 Kmh was auch sehr viele falsch machen, die schalten die ein blenden alle und fahren mit 100 oder mehr weiter. Früher war es verboten Nebels mit Standlicht zu fahren aber ob es immer noch so ist, hab noch kein Kommentar dazu von entsprechender Seite gehört. Vielleicht weiß ja Walpurgis bescheid oder ein Pulazist :-)

Weil mit ich hab mal gehört kommt man bei Kontrollen nicht viel weiter.


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  • | 29.07.2004 12:05

@ desertstrom

das ist dann wahrscheinlich wieder so ne streitfrage, weil bei klarer sicht, ist klar, ist da nicht viel mit eigenem ermessen... es liegt keine sichtbehinderung vor, also nix nebels... und dann geht halt die ermessensfrage los, ab wann ist die sicht behindert das man die dinger einschalten darf und haste nicht gesehe, soll heissen: liegt ne sichtbehinderung erst vor wenn das wetter schlecht ist oder auch schon sobald die dämmerung einsetzt? es ist nicht verboten die dinger an zu haben, was eigentlich heisst das man dafür auch keine strafe bezahlen muss... aber ich denke die werden wohl mit dir meckern wenn du bei strahlender sonne damit rumeierst...


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  • | 29.07.2004 12:06

also ich habe gelernt wenn es z.B. regnet oder schneit darf man die an haben , und bei gutem wetter nicht !
ich hätte da fast mal 10 euro für bezahlt aber der nett polizist hat noch mal nen auge zu gedrückt , war aber auch meinen eigene schuld damit auf enn parkplatz von denen zu fahren (daneben is ne videotehk) !


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  • | 29.07.2004 12:16

hi

http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=105795

tsüss :D


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  • | 29.07.2004 12:19

@ desertstorm: wer kann nicht lesen? lies mal den threadtitel

mal davon abgesehen dachte ich eigentlich der trend wär out (seit jeder 2te nebels hat)

ausserdem blenden die dinger nachts. hätte nix dagegen, wenn das verboten wär (dachte ich eigentlich auch immer)


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  • | 29.07.2004 12:25

Also ich hab das auch mal gemacht, da man die aber bei meinem jetzigen Auto nach jedem Start neu anstellen muss mach ichs jetzt nez mehr. Zu faul :)

Aber wurde damit schon am Neumarkt, an der Ampel wo die beiden Musikgeschäfte sind, angehalten. Musste hinter ner Streife halten, die sind dann ausgestiegen und ham mir 5 € abgeknüpft, mit Quittung.

Also irgendwie scheinen die dat selbt alles net so genau zu wissen...


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  • | 29.07.2004 12:33

Das geilste was man hier bei uns in der Gegend manchmal sieht, ist, dass die Rennleitung teilweise selbst am helligtem Tage mit eingeschalteten Nebelleuchten und Standlicht rumfährt!

Die sollte man als normal Bürger auch mal anhalten und um 15 € bitten :D


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  • | 29.07.2004 12:51

es ist nich verboten und kostet nichts .. du musst nur deine geschwindigkeit anpassen ;-) hab ich gerade in der fahrschule gelernt :D


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  • | 29.07.2004 12:53

juhu also nur noch 50 aber mit nsw :D

ich finde hat das schaut viel schöner aus wenn da 4 scheinwerfer sind


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  • | 29.07.2004 12:55

ist ja in deutschland auch echt 24 stunden, 365 tage lang nebelig...:rolleyes:


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  • | 29.07.2004 13:01

hm nicht?

dann hab ich wohl grauen star oder sowas :D


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  • | 29.07.2004 13:20

Die Benutzung der Nebelscheinwerfer ist in § 17 Abs. 3 StVO geregelt. (Auszug:)
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (....)."

Das Verwarngeld bei Zuwiderhandlung ergibt sich aus dem Verwarngeldkatalog:
HIER
Unter der laufenden Nummer 72 könnt ihr sehen, daß es im einfachen Fall 10 Euro kostet. Mit Gefährdung 15 Euro und mit Sachbeschädigung 35 Euro.
Gruß
Mirage


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  • | 29.07.2004 13:21

na gott sei dank

samma wat lernt ihr eigentlich heutzutage inne fahrschule?


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  • | 29.07.2004 13:26

hm ich seh da nix von "fahren mit nebelscheinwerfern ohne grund" oder sowas...

nur das man bei entsprechenden verhältnissen nicht mit abblendlicht gefahren ist....

was hat den das mit in der fahrschule lernen zu tun? ich weiß das die nebler für schlechte sicht sind... basta.... ich hab gefragt wieviel es kosten würde wenn ich nachts damit fahre... basta...

da bedarf es keiner diskussion über das für und wieder... eine einfache auskunft... wie hier gegeben... 10€ basta... frage beantwortet... und das wars....

basta danke ;) :applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus: wenigstens haben es einige verstanden wie man auf ne frage antwortet :-P :applaus::applaus::applaus:

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