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sry bisschen doofe frage |
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www.bussgeldkatalog.de |
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samal du nudel :-P |
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seh ich so wie Eizi...einfach auslassen und fertig |
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Bei mir nee Kontrolle und fast Stilllegung wegen vorhandener Unterbodenbeleuchtung noch damals bei meinem 6N! |
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hum... Zitat: Abends nicht tagsüber....was würde es den normal kosten wenn ich da abends zum normalen licht noch nebler einschalten würde??? und dann gefällt mir meine front viel besser mit 4 lichtern kann man sich drüber streiten... ich finds klasse... mach ich aber dennoch nur selten wenn ich mal gut drauf bin oder so nichtsdestotrotz... was würde es den kosten???? |
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gar nichts!!! da es nicht ausdrücklich verboten ist mit nebenlscheinwerfern zu fahren, es ist nach eigenem ermessen ob man die dinger einschaltet oder nicht! das mit den 50 metern gilt nur bei der nebelschlussleuchte. wenn du standlicht und nebels anhast und dann kontrolliert wirst, müstest du normal strafe zahlen, aber nur weil du mit STANDlicht gefahren bist und nicht mit dem Abblendlicht bzw. FAHRlicht. |
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15,- Euro wurde mir mal gesagt, als ich nachts mit eingeschalteten Nebels erwischt wurde. Aber ich durfte trotzdem nix bezahlen. |
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hm also steht in der StVo nirgendwo das es verboten ist mit neblern zu fahren????? |
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Also es ist oft unterschiedlich, hängt wohl vom Wachtmeister ab. Es waren mal 30-50 DM, die Euro Preise für sowas kenne ich nicht. |
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@desertstorm das ist falsch,außerdem sist es voll doof immer nebekls anzuhaben |
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es steht nicht drin das es verboten ist, es ist nach eigenem ermessen.. also je nach wetterlage... |
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also darf ich abends auch damit fahren wenns mir danach ist.... |
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