Tüv Nord in Osnabrück nie wieder - Seite 1

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  • | 22.04.2005 13:03

Ich bin heute morgen mit meinem Wagen zum Tüv Nord Osnabrück gefahren so was habe ich noch nie erlebt!
Bei meinem Wagen sollte eine Komplettabnahme gemacht werden und dann noch einige Eintragungen.
Die Eint´ragungen waren eingentlich das kleinste Problem.
Er fing an mit dem Abschlepphacken hinten das dieser nicht bedeckt sein dürfe.
"Hallo seit wann bin ich dazu verpflichtet jemanden abzuschleppen also das war schön mal völliger blödsinn denn der TÜV Prüfer von meinem Bruder der die Abnahme ja eigentlich machen wollte sagte es wäre alles ok doch leider ist er krank geworden und somit musste ich zum Tüv Nord.
Dann mein Scheibenwischer da wäre die Sicht einbeschrenkt stimmt auch nicht richtig und zu letzt noch die Kennzeichenleuchten müssten mehr nach vor ist auch blödsinn past auch.
Na ja und das er mit dem Wagen nicht auf dem Prüfstand konnte da hatte er recht wegen meinem Kat der hat nur 5 cm Bodenfreiheit und damit zu tief um darauf zu kommen,aber noch nicht einmal das stand in der Mängelliste.
Ich habe 100 Euro bezahlt und kein Tüv bekommen wegen den Mängeln also dieser Prüfer kann mich mal kreuzweisse.
Die Mängel hätte man auch noch nach dem Tüv schnell ändern können aber deswegen kein Tüv.
Was sagt ihr dazu.
Na ja neuer Versuch wird heute noch gemacht mal schaun wie es da aus geht ich finde es alles nur scheisse wegen solchen Kleinigkeiten.


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  • | 22.04.2005 13:22

Wenn du denn nicht drüber kriegst dann fahr mal nach 48529 Nordhorn. Der TÜV macht ne menge sachen möglich.

MfG Klumpen


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  • | 22.04.2005 13:27

Danke für den Tip:


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  • | 22.04.2005 13:35

Wobei der Tip dir natürlich viel bringt wenn der TÜV hier das dann im Fall der Fälle nicht anerkennt... :rolleyes:

Bzgl. Scheibenwischer: was ist das denn für einer ? Einarmwischer in Mittelstellung oder wie ? Da ist AFAIK nunmal nicht erlaubt... Und was ist genau mit der Kennzeichenbeleuchtung ? Ist die selbst umgebaut ? Da gibts ja nunmal auf Vorschriften wie das aussehen muss...


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  • | 22.04.2005 13:41

ja ist ein Einarmwischer aber nicht mitig sondern so wie er muss und auch die Kennzeichenleuchten sind richtig mein Bruder ist Kfz Mechaniker und der weiss ja wie sowas muss aber der Prüfer war halt einfach nur scheisse heute


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  • | 22.04.2005 13:41

Is ja voll Assi, über so was würd ich mich tierisch aufregen:boese::boese::boese:

Hoffentlich klappts noch mit deiner Abnahme!

Gruß JAkob


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  • | 22.04.2005 13:43

Zitat:
Zitat von Corri16V
Wobei der Tip dir natürlich viel bringt wenn der TÜV hier das dann im Fall der Fälle nicht anerkennt... :rolleyes:

Bzgl. Scheibenwischer: was ist das denn für einer ? Einarmwischer in Mittelstellung oder wie ? Da ist AFAIK nunmal nicht erlaubt... Und was ist genau mit der Kennzeichenbeleuchtung ? Ist die selbst umgebaut ? Da gibts ja nunmal auf Vorschriften wie das aussehen muss...
...so siehts aus! und soweit ich bescheid weiss,darfst du den hinteren abschlepphaken auch nicht ma eben so abdecken...


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  • | 22.04.2005 13:49

Sind abschleppharken echt Pflicht?
Meiner ist hinten auch verdeckt und den vorne wollte ich sogar abflexen, weil der mir immer das Racing Gitter eindrückt.


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  • | 22.04.2005 13:53

Mal sehen was Walpurgis dazu sagt. Ich meine das der hintere keine Pflicht ist. Mich kann keiner dazu zwingen wen abzuschleppen. Der vordere muss aber sein. Sonst bekommste dein auto ja nirgends weg wenn der mal liegen geblieben is!


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  • | 22.04.2005 13:55

Zitat:
Zitat von Astralaner
Sind abschleppharken echt Pflicht?
Meiner ist hinten auch verdeckt und den vorne wollte ich sogar abflexen, weil der mir immer das Racing Gitter eindrückt.
Würde sagen ja.....


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  • | 22.04.2005 13:56

@ Cosmic83 Doch es gibt doch die Abschlepper die dich an den Felgen auf den Wagen heben. Zwar gibts dann nicht so viele von, aber trotzdem es geht ohne Harken.


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  • | 22.04.2005 14:06

Zitat:
Zitat von Astralaner

... wollte ich sogar abflexen
Zitat:
Ich glaub ned dass es erlaubt is den abzuflexen


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  • | 22.04.2005 14:07

hmm ganz ehrlich ??? ich hätte dir den wagen auch nicht abgenommen... wenn ich das lese konnte nicht auf den Prüfstand weil ich nur 5 cm unterm kat habe.... :rolleyes: kein wunder das er den nicht abnimmt. weiß ehrlich gesagt nicht wieso du dich so aufregst


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  • | 22.04.2005 14:07

Ich habe auch noch nie einen professionellen Abschleppwagen gesehen der jemandem am "normalen" Haken schleppt, aber das wird wohl eher damit zu tun haben das die ja auch Falschparker und sowas mitnehmen und wenn da mal ein Gang eingelegt ist oder Handbremse angezogen geht's ja auch nicht anders als an den Rädern wegzuheben...

Wenn man aber auf der Autobahn liegenbleibt und der Wagen muss da schnell weg weil noch nix abgesichert ist, ist der vordere Haken schon nicht verkehrt. Dient ja auch der Sicherheit dann.


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  • | 22.04.2005 14:12

Zitat:
"Hallo seit wann bin ich dazu verpflichtet jemanden abzuschleppen also das war schön mal völliger blödsinn
§ 43 StVZO
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

Zitat:
Dann mein Scheibenwischer da wäre die Sicht einbeschrenkt stimmt auch nicht richtig und zu letzt noch die Kennzeichenleuchten müssten mehr nach vor ist auch blödsinn past auch.
Und: War die Sicht - z.B. im Vergleich zum Serienwischer beschränkt? Hattest Du ein Teilegutachten über den Wischer, in dem das Gegenteil geprüft wurde? Und die Anbringung der der Kennzeichenleuchte entspricht der EG-Richtlinie 76/756/EWG?

Zitat:
Ich habe 100 Euro bezahlt und kein Tüv bekommen wegen den Mängeln
Und was ist daran unlogisch? Die Zuteilung der Plakette hängt von dem Zustand Deines Autos ab. Das Geld bezahlst Du dafür, dass der Prüfer sich das Auto anschaut.

Zitat:
mein Bruder ist Kfz Mechaniker
Wenn das so ist!! Das hätte der Prüfer wissen sollen, dann hätte Dein Bruder doch gleich die Prüfung machen können...

Zitat:
und der weiss ja wie sowas muss aber der Prüfer
Zitat:
Schon mal überlegt, das der Prüfer nach dem er seinen Meisterbrief gemacht hat (oder vielleicht Fahrzeugtechnik studiert hat) noch eine zusätzliche Ausbildung zum Prüfer gemacht hat und zudem den Job jeden Tag macht, etwas mehr Ahnung haben könnte als Dein Bruder?

Aber wie heißt es noch so schön: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten...

Skowi

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