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Eine Abschleppmöglichkeit vorne muß gegeben sein - und sei es auch nur um den Wagen schnell etwas wegzubewegen wenn er dort wo er ist eine Gefährdung darstellt (Panne auf der rechten Spur einer mehrspurigen Straße, Kreuzungsbereiche, ....). Hinten nicht. |
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Scheiße dann muss ich Dinger auch noch zugänglich machen. |
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@Nicedriver: wegen dem Haken hinten sagt §43 lt. Skowi was anderes... ist vielleicht etwas weit hergeholt, aber angenommen jeder Autofahrer würde den Haken hinten wegmachen, dann brauch ich vorne auch keinen mehr. Wer soll mich denn dann noch abschleppen ? |
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@ Corri: Dadurch würde ja nur das Bequemlichkeitsabschleppen 2er Privatpersonen entfallen - die Rettungskräfte könnten dich an dem vorderen immer noch wegschaffen. |
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Ich habe nochmal nachgesehen - es könnte auch daran liegen das meiner hinten keine Anhängelast hat. |
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Also mit dem Tüv Nord an der Hannoverschen habe ich noch keine Probleme gehabt.Hab da schon einiges eintragen lassen. |
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Willst du den Wagen vor dem nächsten Termin denn noch höher machen? Wegen den 5cm unterm Kat... Weil, sonst haste wahrscheinlich wieder das Problem das die den nicht abnehmen, oder? |
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Zitat: erstens mal ist das nicht das Problem gewesen und zweitens gibt es Plattenprüfstände wenn man keine Ahnung hat sollte man es bleiben lassen denn sowas hasse ich komentare geben ohne eine Ahnung zu haben les mal oben genau durch dann siehst du auch was die Mängel waren und das war nicht der Kat nur zu Info.
Zitat von AralKing hmm ganz ehrlich ??? ich hätte dir den wagen auch nicht abgenommen... wenn ich das lese konnte nicht auf den Prüfstand weil ich nur 5 cm unterm kat habe.... kein wunder das er den nicht abnimmt. weiß ehrlich gesagt nicht wieso du dich so aufregst |
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Zitat:
Zitat von Skowi Zitat: § 43 StVZO"Hallo seit wann bin ich dazu verpflichtet jemanden abzuschleppen also das war schön mal völliger blödsinn (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein. Zitat: Und: War die Sicht - z.B. im Vergleich zum Serienwischer beschränkt? Hattest Du ein Teilegutachten über den Wischer, in dem das Gegenteil geprüft wurde? Und die Anbringung der der Kennzeichenleuchte entspricht der EG-Richtlinie 76/756/EWG?Dann mein Scheibenwischer da wäre die Sicht einbeschrenkt stimmt auch nicht richtig und zu letzt noch die Kennzeichenleuchten müssten mehr nach vor ist auch blödsinn past auch. Zitat: Und was ist daran unlogisch? Die Zuteilung der Plakette hängt von dem Zustand Deines Autos ab. Das Geld bezahlst Du dafür, dass der Prüfer sich das Auto anschaut.Ich habe 100 Euro bezahlt und kein Tüv bekommen wegen den Mängeln Zitat: Wenn das so ist!! Das hätte der Prüfer wissen sollen, dann hätte Dein Bruder doch gleich die Prüfung machen können...mein Bruder ist Kfz Mechaniker Zitat: und der weiss ja wie sowas muss aber der Prüfer Zitat: aber sonst gehts dir gutSchon mal überlegt, das der Prüfer nach dem er seinen Meisterbrief gemacht hat (oder vielleicht Fahrzeugtechnik studiert hat) noch eine zusätzliche Ausbildung zum Prüfer gemacht hat und zudem den Job jeden Tag macht, etwas mehr Ahnung haben könnte als Dein Bruder? Aber wie heißt es noch so schön: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten... Skowi |
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Zitat: Der Kat wird noch ein wenig hoch gemacht aber um den Kat geht es ja gar nicht der Kat stand nicht mit in der Mängelliste er hat uns nur gesagt das es besser ist damit er auf den Prüfstand kann.
Zitat von Corona Willst du den Wagen vor dem nächsten Termin denn noch höher machen? Wegen den 5cm unterm Kat... Weil, sonst haste wahrscheinlich wieder das Problem das die den nicht abnehmen, oder? |
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Zitat: Ach so, der Prüfer weiss gar nicht was Sache ist... Hätte der sich die Lehrgänge wohl schenken können... Zitat von Polo-Girl22 und der weiss ja wie sowas muss aber der PrüferWieso lässt dann die Werkstatt extra einen Prüfer kommen für die Abnahme, wenn das doch auch der Mechaniker selbst eben machen kann, der weiss ja wie's muss... |
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Dann bemängelt er den Kat beim nächsten mal wenn er immer noch nicht die 8cm hat. |
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Zitat: Las gut sein du verstehst nicht was ich meine habe keinen bock mich wegen solchen sachen mich mit leuten hier anzulegen oder zu streiten
Zitat von Corri16V Zitat: Ach so, der Prüfer weiss gar nicht was Sache ist... Hätte der sich die Lehrgänge wohl schenken können... Zitat von Polo-Girl22 und der weiss ja wie sowas muss aber der PrüferWieso lässt dann die Werkstatt extra einen Prüfer kommen für die Abnahme, wenn das doch auch der Mechaniker selbst eben machen kann, der weiss ja wie's muss... |
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Zitat: Danke der Nachfrage, mir geht es bestens. Vielleicht liegt das auch daran, dass mein Auto - und jetzt kommt ein Wort, dass Du Dir vielleicht merken solltest - "vorschriftsmäßig" ist. Sie mir nicht böse, denn ich finde Dich ziemlich drollig, allein schon das hier:aber sonst gehts dir gut Zitat: Köstlich!! Warst Du schon mal beim TÜV? Wohl eher nicht. Bei sog. "erheblichen Mängeln" ist eine Wiedervorführung nun mal Vorschrift. Da gibt es einen Mängelkatalog wo das haarklein drinsteht. Und immerhin hast Du eine Vollabnahme machen lassen, da ist das ganze noch etwas strenger als bei einer normalen Hauptuntersuchung.Die Mängel hätte man auch noch nach dem Tüv schnell ändern können aber deswegen kein Tüv. Was ist eigentlich Dein generelles Problem? Dass Du schraubst ohne Ahnung zu haben oder dass Du nicht damit zurecht kommst, wenn mal etwas nicht nach Deiner Nase läuft? Skowi |
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Also, irgendwie verstehe ich das nicht ganz. |
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