Tüv Nord in Osnabrück nie wieder - Seite 2

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  • | 22.04.2005 14:13

Eine Abschleppmöglichkeit vorne muß gegeben sein - und sei es auch nur um den Wagen schnell etwas wegzubewegen wenn er dort wo er ist eine Gefährdung darstellt (Panne auf der rechten Spur einer mehrspurigen Straße, Kreuzungsbereiche, ....). Hinten nicht.

Scheibenwischer und Kz-Leuchten - da kann man ohne Bilder schlecht was zu sagen.

Und wenn der eh zu tief war, dann ist es doch egal weshalb du keinen TÜV bekommen hast. Dann war seine Entscheidung doch richtig.

Und nach NOH zu fahren kannst du dir schenken. Standardeintragungen bekommst du hier sehr leicht - aber alles was etwas von der Norm abweicht ist nicht. Wenn es nicht 100% den mitgebrachten Papieren entspricht passiert hier nichts. Da ist der TÜV-Nord an der Hannover in OS einiges zugänglicher.

Eigene Erfahrungen im Laufe der Zeit mit mehrseitigen Fahrzeugpapieren.


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  • | 22.04.2005 14:22

Scheiße dann muss ich Dinger auch noch zugänglich machen.:angry:


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  • | 22.04.2005 14:24

@Nicedriver: wegen dem Haken hinten sagt §43 lt. Skowi was anderes... ist vielleicht etwas weit hergeholt, aber angenommen jeder Autofahrer würde den Haken hinten wegmachen, dann brauch ich vorne auch keinen mehr. Wer soll mich denn dann noch abschleppen ? :D


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  • | 22.04.2005 14:48

@ Corri: Dadurch würde ja nur das Bequemlichkeitsabschleppen 2er Privatpersonen entfallen - die Rettungskräfte könnten dich an dem vorderen immer noch wegschaffen.

Meine hinteren sind durch das GFK-Heck nicht mehr zugänglich - aber der Hersteller der Anbauteile hat mich ausdrücklich angewiesen einen der vorderen frei zugänglich zu lassen.


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  • | 22.04.2005 15:00

Ich habe nochmal nachgesehen - es könnte auch daran liegen das meiner hinten keine Anhängelast hat. :D


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  • | 22.04.2005 15:40

Also mit dem Tüv Nord an der Hannoverschen habe ich noch keine Probleme gehabt.Hab da schon einiges eintragen lassen.


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  • | 22.04.2005 15:49

Willst du den Wagen vor dem nächsten Termin denn noch höher machen? Wegen den 5cm unterm Kat... Weil, sonst haste wahrscheinlich wieder das Problem das die den nicht abnehmen, oder?
Wünsch auf jeden Fall mal viel Glück, ist ja nen schicker Wagen... :D


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  • | 22.04.2005 15:53

Zitat:
Zitat von AralKing
hmm ganz ehrlich ??? ich hätte dir den wagen auch nicht abgenommen... wenn ich das lese konnte nicht auf den Prüfstand weil ich nur 5 cm unterm kat habe.... :rolleyes: kein wunder das er den nicht abnimmt. weiß ehrlich gesagt nicht wieso du dich so aufregst
erstens mal ist das nicht das Problem gewesen und zweitens gibt es Plattenprüfstände wenn man keine Ahnung hat sollte man es bleiben lassen denn sowas hasse ich komentare geben ohne eine Ahnung zu haben les mal oben genau durch dann siehst du auch was die Mängel waren und das war nicht der Kat nur zu Info.


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  • | 22.04.2005 15:56

Zitat:
Zitat von Skowi
Zitat:
"Hallo seit wann bin ich dazu verpflichtet jemanden abzuschleppen also das war schön mal völliger blödsinn
§ 43 StVZO
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

Zitat:
Dann mein Scheibenwischer da wäre die Sicht einbeschrenkt stimmt auch nicht richtig und zu letzt noch die Kennzeichenleuchten müssten mehr nach vor ist auch blödsinn past auch.
Und: War die Sicht - z.B. im Vergleich zum Serienwischer beschränkt? Hattest Du ein Teilegutachten über den Wischer, in dem das Gegenteil geprüft wurde? Und die Anbringung der der Kennzeichenleuchte entspricht der EG-Richtlinie 76/756/EWG?

Zitat:
Ich habe 100 Euro bezahlt und kein Tüv bekommen wegen den Mängeln
Und was ist daran unlogisch? Die Zuteilung der Plakette hängt von dem Zustand Deines Autos ab. Das Geld bezahlst Du dafür, dass der Prüfer sich das Auto anschaut.

Zitat:
mein Bruder ist Kfz Mechaniker
Wenn das so ist!! Das hätte der Prüfer wissen sollen, dann hätte Dein Bruder doch gleich die Prüfung machen können...

Zitat:
und der weiss ja wie sowas muss aber der Prüfer
Zitat:
Schon mal überlegt, das der Prüfer nach dem er seinen Meisterbrief gemacht hat (oder vielleicht Fahrzeugtechnik studiert hat) noch eine zusätzliche Ausbildung zum Prüfer gemacht hat und zudem den Job jeden Tag macht, etwas mehr Ahnung haben könnte als Dein Bruder?

Aber wie heißt es noch so schön: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten...

Skowi
aber sonst gehts dir gut


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  • | 22.04.2005 16:00

Zitat:
Zitat von Corona
Willst du den Wagen vor dem nächsten Termin denn noch höher machen? Wegen den 5cm unterm Kat... Weil, sonst haste wahrscheinlich wieder das Problem das die den nicht abnehmen, oder?
Der Kat wird noch ein wenig hoch gemacht aber um den Kat geht es ja gar nicht der Kat stand nicht mit in der Mängelliste er hat uns nur gesagt das es besser ist damit er auf den Prüfstand kann.


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  • | 22.04.2005 16:03

Zitat:
Zitat von Polo-Girl22
und der weiss ja wie sowas muss aber der Prüfer
Ach so, der Prüfer weiss gar nicht was Sache ist... Hätte der sich die Lehrgänge wohl schenken können... :rolleyes:

Wieso lässt dann die Werkstatt extra einen Prüfer kommen für die Abnahme, wenn das doch auch der Mechaniker selbst eben machen kann, der weiss ja wie's muss...


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  • | 22.04.2005 16:06

Dann bemängelt er den Kat beim nächsten mal wenn er immer noch nicht die 8cm hat. :D

Das Spiel können die laaaaange spielen - und du kannst nix machen.

Und wenn du dem auch auf die hier gezeigte patzige Art kommst, dann wird das so schnell nix mit TÜV. Er MUSS dich nicht auf einen "Plattenprüfstand" lassen - er kann erwarten das du den normalen schaffst. 8cm, dann geht das.


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  • | 22.04.2005 16:29

Zitat:
Zitat von Corri16V
Zitat:
Zitat von Polo-Girl22
und der weiss ja wie sowas muss aber der Prüfer
Ach so, der Prüfer weiss gar nicht was Sache ist... Hätte der sich die Lehrgänge wohl schenken können... :rolleyes:

Wieso lässt dann die Werkstatt extra einen Prüfer kommen für die Abnahme, wenn das doch auch der Mechaniker selbst eben machen kann, der weiss ja wie's muss...
Las gut sein du verstehst nicht was ich meine habe keinen bock mich wegen solchen sachen mich mit leuten hier anzulegen oder zu streiten


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  • | 22.04.2005 18:12

Zitat:
aber sonst gehts dir gut
Danke der Nachfrage, mir geht es bestens. Vielleicht liegt das auch daran, dass mein Auto - und jetzt kommt ein Wort, dass Du Dir vielleicht merken solltest - "vorschriftsmäßig" ist. Sie mir nicht böse, denn ich finde Dich ziemlich drollig, allein schon das hier:
Zitat:
Die Mängel hätte man auch noch nach dem Tüv schnell ändern können aber deswegen kein Tüv.
Köstlich!! Warst Du schon mal beim TÜV? Wohl eher nicht. Bei sog. "erheblichen Mängeln" ist eine Wiedervorführung nun mal Vorschrift. Da gibt es einen Mängelkatalog wo das haarklein drinsteht. Und immerhin hast Du eine Vollabnahme machen lassen, da ist das ganze noch etwas strenger als bei einer normalen Hauptuntersuchung.

Was ist eigentlich Dein generelles Problem? Dass Du schraubst ohne Ahnung zu haben oder dass Du nicht damit zurecht kommst, wenn mal etwas nicht nach Deiner Nase läuft?

Skowi


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  • | 22.04.2005 18:41

Also, irgendwie verstehe ich das nicht ganz.

Dein Abschlepphaken ist nicht zugänglich, die Fahrersicht ist durch den Scheibenwischer eingeschränkt und die Kennzeichnbeleuchtung sitzt nicht an der richtigen Stelle. Zumal ist das Fahrzeug so tief, dass es nicht prüfbar ist (und das ist es, wenn man nicht damit auf den Rollenprüfstand kommt).

Darüber, wie genau, um nicht zu sagen kleinlich, der Prüfer die Sache genommen hat, kann man sich streiten. Aber darüber, ob du und dein Bruder die Sache besser beurteilen könnt als der amtlich anerkannte Sachverständige, müssen wir uns wahrscheinlich nicht streiten, oder ?

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