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Sicher gibt es da Regelungen. Genau die gleichen sollten auch bei Kontrollen Anwendung finden. |
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@ nightwish: |
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Zitat: Ich habe das nicht als Kritik aufgefasst, sondern wollte darauf hinweisen, dass man überall darauf angewiesen ist, dass gute Arbeit geleistet wird. Und dennoch passiert das oft nicht.Zitat von CandyRed @ nightwish:ich wollte damit ja auch nicht die polizei kritisieren, das die kontrollen durchführen müssen is klar, darum gehts mir doch auch nicht! es geht mir doch nur darum das ich als autofahrer doch darauf angewiesen bin das der prüfer seine arbeit gut macht! Zitat: Dann hat der Prüfer Mist gemacht. Kann man ihm das nachweisen, wird er Konsequenzen tragen müssen.in meinem beispiel gings ja auch darum das nichts nachträglich verändert wird, es aber dennoch illegal is!? Zitat: Zum einen durch unsauber arbeitende Prüfer. Dann durch unsauber arbeitende Mitarbeiter beim Straßenverkehrsamt. Und dann noch durch gezielt mogelnde Tuner.außerdem sprichst du von illegalen eintragungen, tolle sache, nur wie kann es dazu kommen!? Zitat: Das Strafverfahren nicht zu vergessen und so mancher Prüfer bezieht jetzt Hartz 4.mag ja sein das die prüfer auch einen aufn deckel bekommen wenn die scheiße bauen, aber anscheinend nicht ausreichend! wenn unser einer stillgelegt wird kann er schonmal mit ca 1000€ pauschal rechnen, plus fahrzeugrückrüstung, was dann also preislich nach oben offen is, was bekommt der prüfer? eine abmahnung? lächerlich! Zitat: Du magst das Argument für Mumpitz halten, das ändert aber nichts daran, dass der Gesetzestext das so vorsieht. Sicher gibt es Dinge, die der Fahrzeugführer nicht beurteilen kann. Darum gibt es Werkstätten und Inspektionen und außerdem die HU. Die HU ist unbedingt notwendig - weil eben nicht jeder auf sein Fahrzeug achtet.und das argument das der fahrzeughalter/führer ja für das fahrzeug zuständig is is meiner meinung nach auch mumpitz. es gibt nunmal sachen die kann ein fahrzeugführer nicht beurteilen! wir können wohl darauf achten das wir immer genug profil auf den reifen haben, einen defekten auspuff, das hören wir auch noch, aber dann hört es doch schon bald auf! wieviele autofahrer wissen denn schon das federn nach ner zeit nachgeben? und wie will man das messen? wenn eh immer nur der fahrer für sein fahrzeug verantwortlich is können wir uns ja sogar die hu sparen, dann mieten wir uns in zukuft einfach regelmäßig ne hebebühne bei atu und schauen unser auto selber durch. ich weiß, das is nu etwas übertrieben dargestellt, aber im prinzip richtig, denn wo will man mit der "eigenverantwortung" anfangen und wo aufhören!? Zitat: Du würdest dich wundern, wie oft das nachweisbar ist. Natürlich versucht der Prüfer sich herauszureden (tut der Mauerer übrigens auch). Verantwortung zu übenehmen ist für viele Menschen anscheinend ein Problem. Schau dich hier im Recht und Ordnung-Bbereich um - wieviele Fragen beziehen sich darauf, dass jemand nach einer Ausrede sucht?! aber um auf dein beispiel einzugehen, wenn ich mir vom maurer was mauern lasse muß er garantie darauf geben, fällt die mauer nach 2 jahren ein kann ich ihn belangen,so wie jeden anderen handwerker auch. dem tüv prüfer kann ich aber anscheinende garnichts, da dieser sich jederzeit damit rausreden kann das ja wahrscheinlich irgendwas nachträglich verändert wurde! Zitat: Für die meisten Autofahrer ist das auch kein Problem. Wer ein Serienfahrzeug fährt und unter die Bodenfreiheit gerät, bei dem sind die Federn mindestens mehrfach gebrochen. Der Tuner hat eine erhöhte Verantwortung. Ich habe vor Gericht ein paar mal erlebt, dass jemand behauptete, von der zu geringen Bodenfreiheit nichts zu wissen. Der Richter hat ihm dann vorgeworfen, dass er sehr wohl bemerkt haben muss, dass er nicht mehr überall problemlos fahren kann. Auch wenn er nicht weiß, woher das Problem kommt, so muss er doch dafür sorgen, dass es behoben wird - Werkstatt.und nur mal so nebenbei: wieviele autofahrer wissen denn das federn nach ner zeit nachgeben und das fahrzeug somit tiefer wird? Wird andernfalls die Vorwerfbarkeit nicht festgestellt, so muss man auch kein Bußgeld zahlen. |
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@ nightwish: |
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Müßten die Prüfer mehr Verantwortung übernehmen würden sie noch weniger eintragen. Logisch, sie wollen ja im Zweifel nicht der dumme sein. Somit würden §21er wohl gar nicht mehr abgenommen werden. Dadurch würde aber auch die Zahl derjenigen ansteigen, die mit illegalen Eintragungen ihr Geld machen. |
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Ähm gegen das was DU da schreibst Dagobert hätte man echt vorgehen können. Aber wirklich. DENN so wie Du es es schreibst liegt es auf der Hand. Fotos mit Datum bestätigen lassen gleich zum Anwalt oder bei ner anderen Wache vorbei und sich beschweren sind Dinge die man probieren kann. Zitat: Schön dass Du oder so geschrieben hast...Zitat von Dagobert_Berlin Vom Prinzip her müßte der kontrollierende Polizist besser ausgebildet und ausgestattet sein. Er sollte wissen, daß sich Federn auch mal setzen oder so.nun weiß mal nach was gesetzt ist und was (oder so) verändert / modifiziert... |
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Zitat: Zustimmung.Zitat von CandyRed ich finde die hersteller und die prüfer müßten auch mehr verantwortung übernehmen!Zitat: Für sinnvoll würde ich es halten, wenn man in der Schule lernt, wie man mit so einem Fall umgehen könnte. Denn gefallen lassen muss man sich das nicht.Zitat von Dagobert_Berlin Sie gaben ihm ein Ticket über 40 Mark. Super gelaufen die Sache. Den defekten Reifen, die dreckigen Hände, den lose im Kofferraum liegenden Wagenheber und das Radkreuz hat denen nicht interessiert.Zitat: Das wissen sie. Aber dadurch wird es trotzdem nicht richtiger. Ob du durch Veränderungen oder durch Setzen der Federn unter 8 cm kommst, spielt zwar für die Einordnung des Tatbestandes eine Rolle. Falsch ist es aber in beiden Fällen.Vom Prinzip her müßte der kontrollierende Polizist besser ausgebildet und ausgestattet sein. Er sollte wissen, daß sich Federn auch mal setzen oder so. Zitat: Du musst ein glückliches Leben führen, wenn alle anderen Berufsgruppen in deinem Umfeld immer alles richtig machen - so wie du. Glückwunsch!
Und zwar nicht wegen den Gesetzen oder den Prüfern, sondern vielmehr wegen den Polizisten. Und dann wundern die sich, warum man auf die nicht so gut zu sprechen ist. Echt nur Kopfschüttel |
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Zitat von Shadow-Man Zitat: Das bedeutet für mich, wenn mein Fahrwerk schon vorher drin war kann einem keiner was, denn Rückwirkend ist wohl unzumutbarUrteil vom 04.12.2006, rechtskräftig seit dem 29.12.2006 In diesem Verfahren wurde festgelegt, dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestboden-freiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (festverbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss. Die Mindestbodenfreiheit gilt für ein Kraftfahrzeug, dass mindestens mit einer Person besetzt ist. Die erstinstanzliche Rechtsprechung des Amtsgericht Mönchengladbach wurde unter dem Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 entschieden. |
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Zitat von marcop325 Zitat: Das ist ein Urteil, kein Gesetz. Das Gesetz dazu gibt es schon viele Jahre länger... also nix mit Rückwirkungsverbot Zitat von Shadow-Man Zitat: Das bedeutet für mich, wenn mein Fahrwerk schon vorher drin war kann einem keiner was, denn Rückwirkend ist wohl unzumutbarUrteil vom 04.12.2006, rechtskräftig seit dem 29.12.2006 In diesem Verfahren wurde festgelegt, dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestboden-freiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (festverbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss. Die Mindestbodenfreiheit gilt für ein Kraftfahrzeug, dass mindestens mit einer Person besetzt ist. Die erstinstanzliche Rechtsprechung des Amtsgericht Mönchengladbach wurde unter dem Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 entschieden. |
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Zitat: das merkblatt 751 ist aber nicht rechtsverbindlich, außer dass hat sich in den letzten 3 jahren geändert? Zitat von walpurgis VDTÜV751 in Verbindung mit §30 StVZO. Diskussionen über Bodenfreiheit bitte in einen der zahlreichen Threads dazu verlagern.es dient als vorlage für dieprüfung durch den aas, aber ein "muß" war es nicht. wenn mich nicht alles täuscht ist dort auch die rede von 11 cm? §30stvzo sagt ebenfalls nur aus, dass fzg nicht zu behinderung wird oder gefährdete teile beschädigt werden (kurzform) auch hier kein verbindlicher hinweis auf ein maß bezogen. 8cm machen aber durchaus sinn, die 8 cm dürfte legal sprich mit 50cm lichtaustrittskante eh kaum einer schaffen... die 8cm beziehen sich ja auf feste teile, wie z.b. auspuffanlage, lenker, achse etc. spoiler stossstangen etc sofern flexibel dürfen tiefer sein... obs sinn macht ist wieder ne andere sache... |
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Zitat: Nein. 11 cm über eine Breite von 80 cm.
wenn mich nicht alles täuscht ist dort auch die rede von 7 cm? |
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Zitat: danke, habs gerade selbst gefunden gehabt und oben geändert, wobei 11cm wirklich hart sind, dass hat manch ein wagenserie nicht
Zitat von walpurgis Zitat: Nein. 11 cm über eine Breite von 80 cm.wenn mich nicht alles täuscht ist dort auch die rede von 7 cm? |
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Zitat: Darum geht es doch gar nicht.
Du musst ein glückliches Leben führen, wenn alle anderen Berufsgruppen in deinem Umfeld immer alles richtig machen - so wie du. Glückwunsch! |
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Zitat: eine eintragung eines fahrwerks sieht eine prüfung mit fünf personen und gepäck im kofferraum vor.zusätzlich dazu sollte die karosse am besten verschränkt werden.das heisst zb bei der abnahme des passats in meinem avator ist das auto aufgebockt worden und vorne rechts sowie hinten links mit den reifen auf zwei liegende stahlfelgen gestellt worden und mit der bühne abgelassen.dann wurde geschaut wie es so mit der freigängigkeit aussieht bei extremverschränkung..war alles in ordnung...fand die prüfung extrem übertrieben..zumahl sich eine mitabeiterin der DE... nochmal zusätzlich hinten auf die ladekante setzte..und die hatte gut 130kg..ich fands lächerlich..das ganze geschehen letztes jahr carfreitag in rheine als die polizei meinte den passat stillzulegen ohne wissen des strassenverkehrsamtes.. für mich war und IST das alles reine abzocke...wenn ich sowas sehe das sich in deutschland zwei angesehende tüv unternehmen so dermassen den schwarzen peter zuschieben wollen..für mich sieht das so aus als wenn die dekra menschen versuchen die vollabnahmen im westen zu übernehmen..wie wir ja alle wissen darf hier im westen nur der tüv nord/süd/rheinland/etc zb ein vollgutachten erstellen..was wiederum im osten genau umgekehrt ist..komisch oder???in meinen augen alles unterläufer die zusammen mit der polizei arbeiten und versuchen hier eine monopolstellung aufzubauen.basta
Zitat von Dagobert_Berlin Gibt es Richtlinien beim Eintragen ? Ich meine, der Wagen war unbesetzt und der Tank viertel voll. Muß man beim Eintragen volltanken ? Ich weiß nicht, kann es mir aber auch nicht vorstellen. Ich denke wenn es so eine Richtlinie geben sollte wird da drin stehen "In verkehrsüblichen Zustand". Somit ist viertel voll ja auch verkehrsüblich, genauso wie 4mm weniger Reifenprofil, wie eine Sporttasche im Kofferraum usw. |
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