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Zitat: ZUDEM sagt die aktuelle Rechtsprechung, dass eine Mindestbodenfreiheit von 8 cm gewährleistet sein muß. Zitat von walpurgis VDTÜV751 in Verbindung mit §30 StVZO. Diskussionen über Bodenfreiheit bitte in einen der zahlreichen Threads dazu verlagern.Das Urteil habe ich leider noch immer nicht in schriftform, poste aber gerne mal das Aktenzeichen. |
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Zitat:
Urteil vom 04.12.2006, rechtskräftig seit dem 29.12.2006 In diesem Verfahren wurde festgelegt, dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestboden-freiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (festverbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss. Die Mindestbodenfreiheit gilt für ein Kraftfahrzeug, dass mindestens mit einer Person besetzt ist. Die erstinstanzliche Rechtsprechung des Amtsgericht Mönchengladbach wurde unter dem Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 entschieden. |
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Das ist es, danke! |
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Zitat: Ich sehe das so...Zitat von McClane Zitat: Da muß ich Dir widersprechen bzw. das "Mißverständnis" beilegen: Wenn ich von "Austragen" schreibe, spreche ich von auf Grund einer fehlerhaften, unwirksamen Änderungsabnahme zustandegekommenen Eintragung in den Fahrzeugpapieren.Zitat von walpurgis Es geht überhaupt nicht darum, Eintragungen anzuzweifeln oder für ungültig zu erklären. Es gibt auch kein "Austragen". Bei so einer Untersuchung wird schlicht und einfach festgestellt, ob das Fahrzeug so wie es da steht den Vorschriften entsricht oder nicht. Wenn es das nicht tut, wird es auch durch Eintragungen in die Papiere nicht vorschriftsmäßig. So einfach ist das. Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her. Zur zweiten Frage: Es gibt den § 17(3) StVZO, der die zuständige Behörde (Zulassungsstelle) bemächtigt, von jedem Fahrzeughalter ein Gutachten zu forder, welches belegt, dass das Fahrzeug in Ordnung ist, wenn sie den Verdacht hat (z.B. durch eine Meldung der Polizei), dass dem nicht so ist. Wenn dich die Polizei aufgrund begründeter "Verdachtsmomente", z.B. weil sie bei der Kontrolle schon verschiedene erhebliche Mängel festgestellt hat, direkt mit zu einem Sachverständigen begleitet, geschieht das im Zuge der Beweissicherung. Dagegen kannst du erstmal nichts machen, die Beamten dürfen aber freilich nicht willkürlich handeln. Diese Änderungen, die nun in den Fahrzeugpapieren vom SVA eingetragen worden sind, werden wieder entfernt, die Zulassungsbeschescheinigung muß erneut ausgestellt werden. So ist es vielleicht verständlicher. Zudem besteht bei einigen, die sich diese Änderungsabnahmen trotz besserem Wissens in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen der Verdacht der mittelbaren Falschbeurkundung. Es gibt Leute die bauen sich ein Gewindefahrwerk ein...Sie halten sich was die Tieferlegung angeht an die Vorschriften und lassen das alles eintragen...Nachträglich wird dann das Fahrwerk weiter unter die Mindesthöhe runtergeschraubt und die Leute haben dann noch die Frechheit zu behaupten dass das Fahrwerk eingetragen und Vorschriftsmässig sein Naja...wer so was macht ist selbst schuld. Kenne da solche Fälle und kann solche Leute nicht bedauern... |
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Es gibt aber auch den Fall, daß du dir nagelneue Federn kaufst, sie einbaust, und eintragen läßt. Zu den Federn gibt es ein Gutachten, du hälst auch alle Auflagen ein wie Achsvermessung, Mindestbodenfreihait usw. |
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die diskussion is ja toll, allerdings leider auch sehr sinnlos! prinzipiell gesehen habt ihr alle recht, wenns eingetragen is müßte man z.b. als leie ( und das sind in der beziehung wohl alle die nicht selber tüv prüfer sind ) mehr oder minder sicher sein! es is meiner meinung nach eine große und unfaire lücke in der gesetzsprechung! |
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Zitat: Und meine Frage auch...
interessant find ich von walpurgis die aussage das wenn alle prüfer sauber arbeiten würden es solche diskussionen nicht mehr geben würde, aber woher zum teufel soll ich wissen welcher prüfer sauber arbeitet? bei welchem kann ich mir sicher sein das alles rechtens is? wäre nett wenn mir die frage jemand beantworten könnte! |
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Zitat: Wer sich Reifen kauft, der muss damit rechnen, dass sie sich abnutzen und irgendwann nicht mehr die vorgeschriebene Profiltiefe haben. Derjenige verändert die Profiltiefe auch nicht willentlich, bzw. vorsätzlich. Trotzdem zahlt er ein Bußgeld, wenn die Tiefe nicht ausreicht. Das gleiche gilt bei Bremsen, Stoßdämpfern, Beleuchtung, Abgasanlage, Scheiben und vielen anderen Dingen. Zitat von Dagobert_Berlin Nun wird die Feder älter und älter und gibt mit der Zeit nach. Das Reifenprofil wird abgefahren, der Reifenluftdruck stimmt nicht mehr so ganz und schon ist der Wagen 1cm oder mehr tiefer als damals bei der EIntragung. Du hast ja nicht wissentlich oder bewußt etwas verändert. Dennoch machst du dich strafbar ?? Das kann es ja nicht sein. Strafbar kann ich mich doch nur wissentlich mit Vorsatz oder wegen Unwissenheit (schützt vor Strafe nicht) machen. Wie willst du da bestraft werden ?? Auf welcher Grundlage soll denn da ein Urteil gesprochen werden ????? Der Halter ist für den Zustand verantwortlich, oft auch der Fahrer. Wer Tieferlegungsfedern hat, der muss dafür sorgen, dass die Bodenfreiheit stets ausreicht. Strafbar im Sinne des Ordnungsrecht macht man sich im übrigen in erster Linie nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig. Bei Vorsatz würde es sonst immer das doppelte kosten. |
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Der Übersichtlichkeit halber ein Doppelpost. Zitat: Das weißt du nicht. Allgemeines Lebensrisiko. Zitat von CandyRed interessant find ich von walpurgis die aussage das wenn alle prüfer sauber arbeiten würden es solche diskussionen nicht mehr geben würde, aber woher zum teufel soll ich wissen welcher prüfer sauber arbeitet? bei welchem kann ich mir sicher sein das alles rechtens is? wäre nett wenn mir die frage jemand beantworten könnte! Gegenfrage: Woher soll die Polizei wissen, wer von Euch sauber arbeitet? Wenn alle Tuner sauber tunen würden, brav ihre Abnahmen machen lassen, nie etwas nachträglich verändern, nie versuchen, unzulässige Eintragungen zu bekommen, etc., dann wäre das für die Polizei alles kein Problem mehr. Wenn du einen Maurer bestellst, weißt du nicht, ob der ordentlich gearbeitet hat, es sei denn, du kennst dich aus. Leider ist es so, dass es Menschen gibt, die nicht sauber arbeiten. Wenn man dem Prüfer nachweisen kann, dass er Mist gebaut hat, dann bekommt er seine Anzeige hinterher und der Tuner ist in den meisten Fällen nicht zu belangen. Kann aber auch sein, dass beide belangt werden können. Das alles hängt aber davon ab, wie sauber der Polizeibeamte arbeitet. Manch einer tut das nicht. Wie überall auf der Welt.... damit muss man leben. |
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Danke, aber da hast du mich falsch verstanden. Ich meinte er hatte eine Dachhöhe bei der Eintragung von 1400mm, sagen wir mal der Tank war leer, die Reifen neu, der Reifenluftdruck war top, das Ersatzrad war nicht an board. |
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Womit wir wieder beim unsauberen Arbeiten - diesmal des Polizeibeamten - sind. Möglicherweise auch des Prüfers - das weiß walpurgis aber besser. |
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Nee nee, ich war bei der Eintragung dabei. Das Auto bekam eine Wasserwaage auf's Dach gelegt und dann wurde der Abstand vom Boden zur Wasserwaage gemessen und notiert. Die Eintragung war schon völlig korrekt soweit. |
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Hast du vorher auch in den Richtlinien gelesen, unter welchen Bedingungen (Beladungszustand, Tankfüllung, etc.) so eine Abnahme erfolgen sollte und darauf geachtet, dass der Prüfer das einhält? |
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Gibt es Richtlinien beim Eintragen ? Ich meine, der Wagen war unbesetzt und der Tank viertel voll. Muß man beim Eintragen volltanken ? Ich weiß nicht, kann es mir aber auch nicht vorstellen. Ich denke wenn es so eine Richtlinie geben sollte wird da drin stehen "In verkehrsüblichen Zustand". Somit ist viertel voll ja auch verkehrsüblich, genauso wie 4mm weniger Reifenprofil, wie eine Sporttasche im Kofferraum usw. |
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