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Moinsen |
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lol... doch, ich glaub dir das |
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Genauso war es bei mir, alles eingetragen (von der Dekra), Fahrwerk muß wohl etwas gesackt sein, aber das ist denen egal ob eingetragen oder nicht. |
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Vielleicht trägt man am besten alles bei dem Gutachter der Dekra ein der alles Stillegt. Sich selber wird der wohl nachher keinen reinwürgen |
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mal ne grundsätzliche frage, darf die dekra eigentlich eintragungen die nach §21 (sonderabnahme) vom tüv nord z.b. durchgeführt wurden anzweifeln bzw austregen oder als nicht verkehrstauglich einstufen? das recht solche abnahmen durchzuführen haben sie ja nicht, haben sie das recht diese also rückgäng zu machen? |
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Es geht überhaupt nicht darum, Eintragungen anzuzweifeln oder für ungültig zu erklären. Es gibt auch kein "Austragen". |
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Zitat:
Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her. Zitat: ja und wie schaut es aus wenn zb der auspuff marke eigenbau ist und alles andere per vollgutachten vom tüv abgenommen geprüft und eingetragen ist. ist das ein grund die plaketten an ort und stelle abzukratzen? zwei wochen später war dem strassenverkehrsamt da noch nichts von bekannt.das fahrzeug ist dann wieder zugelassen worden und fertig.(mit originaler anlage und abe rohren) |
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Zitat: Ja wie denn jetzt? Wenn der aaS den Segen gibt und das nicht anzuzweifeln ist, wie kann der Umbau dann unzulässig sein und der STVZO nicht entsprechen? Das widerspricht sich doch irgendwie oder?
Zitat von walpurgis Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her. |
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Zitat: Ich weiß zwar was du sagen willst aber nach zweimaligen durchlesen....wiederspricht sich das schon ziemlichZitat von walpurgis So einfach ist das.Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her. Die Polizei hält einen an und findet das dies oder jenes so nicht zulässig ist und legt einem im Extremfall die Karre still... nun is das angezweifelte aber durch einen AAS begutachtet und abgenommen! In Grenzfällen vielleicht durch seine Erfahrung(Ermessenspielraum)...ich rede noch nicht von einer bewußten Falschbeurkundung sondern zb. von einer Einzelabnahme eines Eigenbaus wo der Prüfer sich ja auf sein Urteilsermögen verlassen muss! die Polizisten setzen sich aber in dem Moment über diese Eintragung hinweg nur weil es ihnen eben anders "scheint"un was sagtest du "wenn ein AAS sein Segen gegben hat gibt es aber nichts anzuzweifel oder auszutragen" das schneidet sich jawohl sehr versteh mich net falsch aber wer is denn die dann in dem Staate die entscheidende Stelle....die Frage kommt einem ja zwangsläufig vor allem weil das tagtäglich so gemacht wird mir der "Tunerfraktion" wenn die Beamten manchmal mit hämischen grin´sen am Straßenrand stehn,so nach dem Motto -"guck mal schon wieder einer dem die DEKRA/TüV scheiße eingetragen hat hahahoho den nehmen wir jetz schön aus ...und wenn ma weiter oben ließt das sogar Klüngellei zwischen DEKRA Polizei un Stadt möglich is wird einem ganz anders...wir sin freiwild so seh ichs |
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Zitat: Das ist alles nur das, was ihr oberflächlich wahrnehmt, bzw. was ihr sehen wollt. Im Detail läuft der Hase doch ganz anders.Zitat von garett Die Polizei hält einen an und findet das dies oder jenes so nicht zulässig ist und legt einem im Extremfall die Karre still... nun is das angezweifelte aber durch einen AAS begutachtet und abgenommen! In Grenzfällen vielleicht durch seine Erfahrung(Ermessenspielraum)...ich rede noch nicht von einer bewußten Falschbeurkundung sondern zb. von einer Einzelabnahme eines Eigenbaus wo der Prüfer sich ja auf sein Urteilsermögen verlassen muss! die Polizisten setzen sich aber in dem Moment über diese Eintragung hinweg nur weil es ihnen eben anders "scheint" Bei einer Polizeikontrolle geht es nicht darum irgendwelche Eintragungen anzuzweifeln oder Austragungen vornehmen zu lassen. Die Polizei prüft lediglich, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Das bezieht sich bei getunten Fahrzeugen unter anderem auf zwei bestimmte Dinge: 1. Entspricht das Fahrzeug trotz der Änderungen noch den gesetzlichen Vorschriften? 2. Sind die abnahmepflichtigen Änderungen abgenommen (eingetragen) worden? Und zwar genau in dieser Reihenfolge. Es gilt (Grobformel) StVZO vor Eintragung. Denn wenn das Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften entspricht, dann kann die Änderung zehnmal eingetragen sein, es hilft nichts. Der Punkt ist - und es wäre gut, wenn die Szene das endlich mal begreift -, dass keine Eintragung die gesetzlichen Regelungen außer Kraft setzen kann. Entspricht das Fahrzeug nicht mehr der StVZO, dann braucht man nach Eintragungen also gar nicht mehr schauen! Somit setzt sich nicht der Polizeibeamte über die Eintragung hinweg, sondern die Eintragung versucht sich über die StVZO hinwegzusetzen. Abgesehen davon ist für eine Stilllegung nicht die Polizei zuständig, sondern das Straßenverkehrsamt. Das Straßenverkehrsamt ist im übrigen die entscheidende Stelle für alles in diesem Zusammenhang. Weder TÜV, Dekra, Polizei noch sonstwer ist der Chef im Ring, sondern das StVA. |
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Muß zugeben mein Auto war etwas tief, aber wie geasgt alles eingetragen. Dann sollte man den Prüfer belangen und nicht mich. Außerdem ist das doch wohl`n Witz über 1cm Bodenfreiheit zu streiten. Dann sollen die einen Anzeigen oder ne Mängelkarte geben und so ein lächerlichen Aufwand zubetreiben steht doch in keinem Verhältnis. Dabei noch die ganzen Frechheiten über sich ergehen zulassen und wie ein Schwerverbrecher behandelt zu werden gränzt schon an Nötigung. Als gäbe es keine anderen Probleme auf der Welt |
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Zitat: Genau das ist der Knackpunkt. Wenn alle Prüfer sauber arbeiten würden, dann gäbe es das auch nicht. Dann gäbe es auch die ganze Diskussion über den Wert einer Eintragung, über Anzweifeln und Austragen nicht.Wenn der aaS den Segen gibt und das nicht anzuzweifeln ist, wie kann der Umbau dann unzulässig sein und der STVZO nicht entsprechen? Es ist nunmal so, dass der Segen des aaS in dem Fall nichts Wert ist, wenn seine Abnahme eindeutig gegen geltendes Recht verstößt, z.B. Eintragung von lasierten Leuchten, gefluteten Scheiben, Xenonumbau von Halogenscheinwerfern usw. |
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Sorry ! |
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VDTÜV751 in Verbindung mit §30 StVZO. Diskussionen über Bodenfreiheit bitte in einen der zahlreichen Threads dazu verlagern. |
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