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Hallo zusammen! |
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wie tief ist denn bei dir die tiefste Stelle? |
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erstmal abwarten! |
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Die werden schon etwas finden, da kannst du dich darauf verlassen.Ist fast immer so ,auch wenn es nichts an der Tieferlegung zu rütteln gibt.Es wird solange gesucht bis die Stillegung begründet werden kann.Das mit der Tieferlegung ist so eine Sache der eine Prüfer sagt das es OK ist, der andere bemängelt es ,je nachdem von wem er bezahlt wird.So ist das leider in Deutschland........... |
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@ querulant ?! |
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jeder der sein auto mofifiziert, und etwas umbaut der müsste sich im klaren darüber sein das es früher oder später mal zoff mit der polizei gibt! |
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Na, Zitat: Im Allgemeinen trifft die Entscheidung vor Ort die Polizei für und in Absprsche mit der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle des Landratsamts/Straßenverkehrsamt).Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen 1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder 2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen. Wenn man mal nicht davon ausgeht, dass dein Fahrzeug so verkehrsunsicher war, dass echte Gefahr im Verzug war, dann muss die Entscheidung auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens beruhen. Dieses kommt spätestens dann auf den Tisch, wenn du gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid Einspruch einlegst. Darin muss dann begründet und nachgewiesen sein, ob von dein Umbau unzulässig oder gefährlich ist, oder nicht. Zusammengefasst: Ist dein Auto in Ordnung, hast du nichts zu befürchten, ist es nicht in Ordnung, spielt es auch keine Rolle, ob dies eingetragen ist oder nicht. |
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@ walpurgis deine Aussage mag zwar richtig sein aber in der Praxis ist es absoluter Bullshit. |
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Öhm, wieso ? |
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@ walpurgis tue ich !!!! |
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das sind halt alles a*********r und fertig |
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Das eigendliche Problem besteht doch darin ,das der eine Gutachter die Eintragung des Anderen anzweifeln beziehungsweise für nichtig erklären darf.Der einzige der dafür bezahlen muß ist immer der Fahrzeughalter oder Fahrer.Oder hat schon mal jemand erlebt das es das Geld für eine falsch vorgenommene Eintragung zurück gab?,oder gar für die dadurch resultierenden Folgekosten? |
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wenn du keine 50 cm vom Boden bis zur Unterkante deiner Scheinwerfer hast ist er zu tief und dann kannst du nichts machen |
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Zitat: Das sind doch jetzt auch nur wieder HALBWAHRHEITEN!!!!! Es gibt mehr Kriterien als nur die Scheinwerferhöhe.... Der Abstand zu tragenden Karosserieteielen zum Beispiel...Zitat von ToreTTO- wenn du keine 50 cm vom Boden bis zur Unterkante deiner Scheinwerfer hast ist er zu tief und dann kannst du nichts machenUnd dann kommt noch vollgendes dazu: Gelten die 50cm ab der Scheinwerferunterkante oder ab der Lichtaustrittskante???? Deshalb würde es mich mal interessieren was bei diesem Fall durch den Gutachter festgestellt wird... Weil ich hab auch wieder ne kuriose Geschichte mit nem Prüfer und der undurchsichtigen XENON-Geschichte durch... Mein Passat Baujahr 99 verfügte serienmässig nicht über Xenon... Nun meinte dieser angesehene TÜV-Nord Prüfer, das es eine Passat3B Bauhreihe gab, die Jahrgangsbedingt serienmässig über Xenon, aber nicht über eine automatische Scheinwerfer Höhenregulierung verfügt.... Mein Passat hat nur, wie diese "Sondermodelle" eine manuelle Höhenverstellung. Da ich aber über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfüge, ist dieser Prüfer bereit meine Bi-Xenon-Scheinwerfer (original Passat 3BG) abzunehmen und einzutragen.... Kann ich dann davon ausgehen, das diese Eintragung dann regulär und vollkommen der Strassenverkehrsverordnung entspricht???? |
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Ich kann 36 nur recht geben! |
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