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Wie ist es denn nun vom Gesetz her? |
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so weit ich weiss, es gibt keinen gesetz der das vorschreibt |
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also bei mir haben die mich damals in ms einfach so mitgenommen zur dekra, dort würde das auto nochmal "getestet" und dann da behalten. ich konnte sehen wie ich nach hause komme und ne woche später dass auto abholen, das gutachten kam ca. 3-4wochen später. |
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also wegen zu tief: ne generelle regel gibt es nicht! es gibt richtwerte (z.b. dass der scheinwerfer mind. 50cm über dem boden sein soll) aber ne generelle regel gibt es nicht! liegt immer im ermessen des jeweiligen prüfers! und wenn der prüfer meint, durch die tiefe gibt es ne gefährdung im straßenverkehr kann er den wagen stillegen. |
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nein es geht nicht wieder um die Frage, ob zu tief oder nicht, sondern nur, ob die sofort wegschleppen dürfen! |
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Die 50cm sind ab Baujahr 89 Pflicht und kein Richtwert! |
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Wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug ''verkehrsuntauglich'' ist, dann darf es ''aus dem Verkehr gezogen'' werden. Bei diesen Formulierungen, wie man sie sehr oft hört, gibt es leider einen sehr breiten Interpretationsspielraum. Wie und wann abgeschleppt wird, kann der ''Rennleiter'' somit selbst entscheiden. |
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Wie ich im "Alles Osnabrück" Thread schon geschrieben habe. Ein Auto, dass nicht über die genormten Hubbel kommt und aufsetzt bzw. abbremsen muß um in Schrittgeschwindigkeit drüber zu fahren kann man als Verkehrsgefährdung betrachten und stilllegen. |
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@SilverSurfer |
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also mal zu der sache wie tief darf nen auto sein der tüv hat mir gestern gesagt 11cm zu festen teilen so steht is in deren richtlinien |
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Richtlinien sind aber keine Vorschriften in dem Sinne! Es gibt ja auch eine |
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Die Dekra wiederspricht sich da selbst. Mir sagte ein Prüfer mal es gibt keine. 3 Wochen später gibt es wieder eine und zwar von 8,5 cm. Dann gibt es wieder eine von 8,5cm auf tragenden Teile. Ich steige da nicht mehr durch. |
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Na das ist ja ne tolle Sache. Dann können die Entscheiden nach Lust und Laune, wenn sie abschleppen lassen und wen nicht oder wie? Ist doch scheisse sowas, weil man ja irgendwo am kürzeren Hebel sitzt. |
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11 cm ist ein Richtwert, aber es muss nicht sein, der wagen darf nur nicht so tief sein, das er mit teilen wie kat oder ölwanne oder tank aufsetzt, so hat es mir der tüv prüfer gestern gesagt als er mein fahrwerkeingetragen hat. |
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