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hallo, |
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Ich finde das Thema ehrlich gesagt "über"!!! |
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Naja, ich weiß ja nicht ob du Freitag Nacht noch einen Anwalt erreichst? |
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Vielleicht hat er nen "privaten"? |
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@Osnaman Genau darum geht es ja |
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Zitat: Das Abschleppen ist eine korrekte Durchführungsmaßnahme, wenn zu erwarten ist, dass sich der Fahrer nicht an eine Weisung hält. selbst erhebliche technische mängel wie defekte bremsanlagen, abgefahrene reifen oder nicht funktionierende lichtanlagen berechtigen die zuständigen behörden nur dazu, den betrieb des kfz vorübergehend zu untersagen. Die Beschlagnahme des Fahrzeugs ist kein Eingriff in das Grundrecht, sondern z.B. auch im Ordnungswidrigkeitengesetz als Zwangsmittel für Wiederholungstäter vorgesehen. Eine Ermächtigungsgrundlage ist übrigens etwas anderes. Zitat: Und eine Eintragung, die nachweisbar gegen geltende Verordnungen verstößt, ist ganz schnell wieder draussen. Sowas nennt man einen <fehlerhaften Verwaltungsakt>, der ungültig ist.
er kann dich zu einer wiedervorfühung zwingen aber nichts gegen die eintragung machen. |
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im großen und ganzen mach ich mir da keine sorgen drum. |
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wie gut das wir walpurgis hier haben*g* |
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da gebe ich dir völlig recht @CorsaB_Fresk18 |
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ich versteh "zu tief" eigentlich eher immer als "zu straff" ... der Prüfer muss doch bevor ers euch einträgt mal ne runde uebern hof fahren von wegen aufsetzen und so also muessten das Polizisten wenn sie euch stilllegen wollen das eigentlich auch machen oder??? |
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Hi. Zitat: Ein Prüfer, der diese Karte abstempelt, obwohl euer licht tiefer als 50 cm ist, und damit gegen 50 stvzo verstößt, begeht eine urkundenfälschung. $ 17 stvzo (3) Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde [...] 1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder 2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen. und nochwas zur tieferlegung: wenn zu erwarten ist, dass fahrzeugteile, insbesondere frontspoiler und ähnliche kunststoffteile auf den boden aufsetzen, weil der wagen zu tief ist, dann ist damit zu rechnen dass diese teile abreissen können und damit den nachfolgenden verkehr erheblich gefährden. man denke z.b. an eine motorradfahrer, vor dem plötzlich eine schöne gfk-lippe rumliegt. bestes merkmal für solche gefahr ist, dass der spoiler schon starke kratzer aufweist. denn dann ist klar, dass er aufsetzt. die tüv-eintragung ist kein diplomatenpass... |
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Zitat: das gillt aber doch glaub ich nur bei festen teilen, oder? also nicht bei irgendwelchen Gummi-lippen...
Zitat von 0815 und nochwas zur tieferlegung: wenn zu erwarten ist, dass fahrzeugteile, insbesondere frontspoiler und ähnliche kunststoffteile auf den boden aufsetzen, weil der wagen zu tief ist, dann ist damit zu rechnen dass diese teile abreissen können und damit den nachfolgenden verkehr erheblich gefährden. man denke z.b. an eine motorradfahrer, vor dem plötzlich eine schöne gfk-lippe rumliegt. bestes merkmal für solche gefahr ist, dass der spoiler schon starke kratzer aufweist. denn dann ist klar, dass er aufsetzt. die tüv-eintragung ist kein diplomatenpass... |
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es gibt da zwei varianten: |
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ja wenn mann danach geht guck mal was auf den straßen herum liegt ohne ende müll ich habe schon reserve räder auspuu rohre und und und aus en straßen liegen sehen das muß aber nicht immer nur auf tiefergelegt autos zutreffen und auflegen kann jedes normale auto auch dafür muß es nicht tiefer sein... |
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