Abschleppen von Autos wegen zu tief erlaubt? - Seite 3

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  • | 29.01.2004 09:12

hallo,

klar liegt es im ermessen jedem einzelen polizisten / prüfer, aber wenn es eingetragen ist kann er dir das auto nicht stillegen. der prüfer, der dir das fahrwerk einträgt, gibt ja mit seiner unterschrift die erlaubniss und haftet sonmit, d.h. er besttätigt die die fahrsicherheit und die rechtmäßigkeit.

er kann dich zu einer wiedervorfühung zwingen aber nichts gegen die eintragung machen.

warum lassen so vile beim tüv reihnlad ihre umbauten eintragen? weil sie diese umbaumaßnahmen nicht bei ihrem tüv eingetragen bekommmen.

ich habe mir auch sorgen gemacht, bezüglich der wiederforführung beim tüv. ich konnte mir auch nicht vorstellen, wenn ich zum tüv muss (ca. nach 2 jahren), um mir die neue tüvplakette zu holen, das der prüfer die rechtmäßigkeit an der eintragung anzweifelt.

meine eltern hatten damals auch ihr mortorrad oder auch ihre autos aufgebaut und meinten zu mir, solange alles eingetragen ist muss dir der tüv die plakette zu weisen. oder will oder nicht.

gruß
VWLadyBerlin


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  • | 29.01.2004 16:25

Ich finde das Thema ehrlich gesagt "über"!!!
Meiner Meinung nach ist das alles Ermessenssache. Und so werden es die Polizisten, Dekra... auch sehen.

Mich würde eher interessieren, ob die den Wagen abschleppen dürfen, und wenn ja, ob die darauf warten müssen, wenn ich einen Anwalt zum "Tatort" bestellt haben möchte.


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  • | 29.01.2004 16:28

Naja, ich weiß ja nicht ob du Freitag Nacht noch einen Anwalt erreichst?:frage:


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  • | 29.01.2004 16:54

Vielleicht hat er nen "privaten"?:?
Interressieren würde mich das auch mal. Wollte mir jetzt ja so schnell wie möglich 'n neues Fahrwerk kaufen.


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  • | 29.01.2004 17:40

@Osnaman Genau darum geht es ja ;)


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  • | 30.01.2004 14:18

Zitat:
selbst erhebliche technische mängel wie defekte bremsanlagen, abgefahrene reifen oder nicht funktionierende lichtanlagen berechtigen die zuständigen behörden nur dazu, den betrieb des kfz vorübergehend zu untersagen.
Das Abschleppen ist eine korrekte Durchführungsmaßnahme, wenn zu erwarten ist, dass sich der Fahrer nicht an eine Weisung hält.

Die Beschlagnahme des Fahrzeugs ist kein Eingriff in das Grundrecht, sondern z.B. auch im Ordnungswidrigkeitengesetz als Zwangsmittel für Wiederholungstäter vorgesehen. Eine Ermächtigungsgrundlage ist übrigens etwas anderes.

Zitat:
er kann dich zu einer wiedervorfühung zwingen aber nichts gegen die eintragung machen.
Und eine Eintragung, die nachweisbar gegen geltende Verordnungen verstößt, ist ganz schnell wieder draussen. Sowas nennt man einen <fehlerhaften Verwaltungsakt>, der ungültig ist.


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  • | 31.01.2004 11:24

im großen und ganzen mach ich mir da keine sorgen drum.

habe jetzt mein fahrwekt und die umbauten eintragen lassen. ging alles ganz reibungslos.

im falle, dass die grünen mir das fahrwerk strittig machen wollen, fahre ich gerne noch einmal zur untersuchung, denn ich weiß das es zugelassen ist und sie dagegen nichts machen können.

im punkte abschleppen, weiß ich nur wie ich handeln würde. ich würde auf keinem fall mein wagen abschleppen lassen ohne wichtigen grund. wie gesagt. eine mängelkarte wäre somit begründeter als das abschleppen.

gruß von
VWLadyBerlin


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  • | 01.02.2004 11:46

wie gut das wir walpurgis hier haben*g* ;)


also immer wenn sie mich angehalten haben ging es darum das er vorne zu tief sei und der KAT den mindestabstand zur strasse nicht erfüllt.
aber pustekuchen! jedesmal mussten sie feststellen das es genau passt!
min. 8cm unterm kat, die hab ich auch ganz genau :D

ich denke wenn es eingetragen ist und man sich nicht zu bescheuert anstellt bei den grünen ist das kein prob.

ich jedenfalls werde mich nie mit denen anlegen warum sie mich anhalten etc. ist man freundlich zu denen, sind die freundlich zu dir.


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  • | 02.02.2004 00:58

da gebe ich dir völlig recht @CorsaB_Fresk18

immer freundlich und kooperatiev auftreten, dann sind sie auch freundlich und machen dir kein ärger.

mal sehen wann ich das erste mal das vergnügen mit den grünen habe :D

gruß von
VWLadyBerlin


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  • | 05.02.2004 09:04

ich versteh "zu tief" eigentlich eher immer als "zu straff" ... der Prüfer muss doch bevor ers euch einträgt mal ne runde uebern hof fahren von wegen aufsetzen und so ;) also muessten das Polizisten wenn sie euch stilllegen wollen das eigentlich auch machen oder??? :frage:


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  • | 09.11.2004 15:36

Hi.

Abschleppen ist in diesem fall eine sicherstellung zur beweissicherung im ordnungswidrigkeitenverfahren. das darf immer gemacht werden, und zwar sofort und mit einem abschleppunternehmen nach wahl der polizei.

und zu den 50 cm beim abblendlicht. wenn es da eine mängelkarte mit begutachtung nach 17 stvzo gibt, dann wird kein gesunder prüfer diese karte abstempeln. denn:

Zitat:
$ 17 stvzo

(3) Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde [...]

1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug

den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2. die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.
Ein Prüfer, der diese Karte abstempelt, obwohl euer licht tiefer als 50 cm ist, und damit gegen 50 stvzo verstößt, begeht eine urkundenfälschung.

und nochwas zur tieferlegung:

wenn zu erwarten ist, dass fahrzeugteile, insbesondere frontspoiler und ähnliche kunststoffteile auf den boden aufsetzen, weil der wagen zu tief ist, dann ist damit zu rechnen dass diese teile abreissen können und damit den nachfolgenden verkehr erheblich gefährden. man denke z.b. an eine motorradfahrer, vor dem plötzlich eine schöne gfk-lippe rumliegt. bestes merkmal für solche gefahr ist, dass der spoiler schon starke kratzer aufweist. denn dann ist klar, dass er aufsetzt.

die tüv-eintragung ist kein diplomatenpass...


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  • | 09.11.2004 16:23

Zitat:
Zitat von 0815

und nochwas zur tieferlegung:

wenn zu erwarten ist, dass fahrzeugteile, insbesondere frontspoiler und ähnliche kunststoffteile auf den boden aufsetzen, weil der wagen zu tief ist, dann ist damit zu rechnen dass diese teile abreissen können und damit den nachfolgenden verkehr erheblich gefährden. man denke z.b. an eine motorradfahrer, vor dem plötzlich eine schöne gfk-lippe rumliegt. bestes merkmal für solche gefahr ist, dass der spoiler schon starke kratzer aufweist. denn dann ist klar, dass er aufsetzt.

die tüv-eintragung ist kein diplomatenpass...
das gillt aber doch glaub ich nur bei festen teilen, oder? also nicht bei irgendwelchen Gummi-lippen...

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  • | 09.11.2004 16:38

ob da krazter dran sind oder nicht isr scheiß egal aufliegen kann mann auch mit einem originalen auto von daher ist es egal ob da kratzer drunter sind oder nicht....
also eine mindest bodenfreiheit gib es ja garnicht wenn mann fragt kann ein das niemand sagen und es steht auch niergendwo geschrieben, wenn ein polozist das so sgt dann fragt einfach wo es denn wohl steht das wollte mann gerne mal sehen natürlich im ordentlichen ton genau we beim tüv mann will sehen wo es steht habe ich auch mal das steht niergendwo.. es sind wie ja auch immer alle sagen so 7-8 cm, sagt mann steht aber nirgendwo das ist auch nicht vorgeschrieben das ist eine richtliene so zu sagen.
mfg thomas


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  • | 09.11.2004 16:41

es gibt da zwei varianten:

bei festen teilen, z.b. längsträger, achse usw. darf das fahrzeug nicht aufsetzen, da es ja in diesem fall nicht mehr lenkbar wäre, weil die reifen keinen kontakt zur straße mehr haben.

bei teilen wie ölwanne, auspuff usw. besteht die gefahr, dass durchs aufsetzen schäden entstehen, wodurch dann öl ausläuft oder der auspuff auf der straße rumliegt etc.

bei plastikteilen ists genauso, wenn du jetzt an einer fräskante mit deiner gfk-lippe ordentlich aufsetzt, kann durchaus mal was abbrechen oder abreissen, und gfk-teile, die auf der fahrbahn liegen, sind ja zweifellos gefährlich.

einzige ausnahme: echt gummiteile, also solche sachen, die sich wegbiegen. darunter ist aber wirklich nur flexibles gummi zu verstehen, z.b. die spritzschutzlappen hinter den reifen und sowas.

du musst immer prüfen:

setzt irgendwas auf, und wenn ja, kann dieses teil durchs aufsetzen abreissen oder das fahrzeug maßgeblich beschädigt werden. ist das der fall, ist der umbau unzulässig.

hoffe geholfen zu haben :)

  • ZXR6-Ninja
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  • | 09.11.2004 16:50

ja wenn mann danach geht guck mal was auf den straßen herum liegt ohne ende müll ich habe schon reserve räder auspuu rohre und und und aus en straßen liegen sehen das muß aber nicht immer nur auf tiefergelegt autos zutreffen und auflegen kann jedes normale auto auch dafür muß es nicht tiefer sein...
bevor die die ganze zeit die autos mit tief hart breit anhalten solllen die lieber auch die anderen dinger anhalten es fahren mehr auto rum die original sind wo schäden dran sind oder die nicht verkehrs sicher sind.da könnten die ein besseren fang mit machen aber nein also ich habe noch nicht gesehen das die sich ein orginales auto rausziehen und damit zum tüv fahren ...
geld macherei mehr nicht

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