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die frau hat einen bulli überholt und der typ ist von hinten mit 250 angeschossen gekommen und hat kaum gebremst, klar dass die frau schiss hat und gleich rüber zieht wenn so ein geisteskranker penner meint er könnte mit seinen 465 ps einen auf dick machen. ich hab auch schon mal gedrägelt, aber doch nicht so, was soll sowas bitte?? wäre die frau weiter gefahren und hätte nicht rüber gezogen wär ihr der penner voll hinten rein und dann wäre es ein toter mehr gewesen. |
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Wie ist es denn genau, gab es eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder nicht? Weiss das jemand genau? Ich hatte nichts von einem Limit gehört. |
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ich finde das ungerecht |
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Zitat: Okay Bild ist zwar nicht die zuverlässigste Quelle, aber wenn das wirklich so stimmen sollte, dass er schuldig ist, dann ist das Urteil zu milde, aber hier noch einmal ein anderer Text dazu:Mildes Urteil gegen den Autobahnraser 1 Jahr auf Bewährung! „Turbo-Rolf“ muss nicht mal ins Gefängnis Sie haben die Strafe tatsächlich abgemildert! Das Landgericht Karlsruhe hat Autobahnraser Rolf F. (35) heute auch im Berufungsprozess schuldig gesprochen. Doch der frühere Mercedes-Testfahrer muss nicht mal ins Gefängnis. „Turbo-Rolf“ wurde wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Berufungsgericht milderte damit das Urteil vom Februar ab. In erster Instanz war Rolf F. vom Amtsgericht Karlsruhe wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rolf F.als aggressiver Drängler für den Tod zweier junger Menschen verantwortlich war. Jasmin A (†21) und ihre Tochter Rebecca (†2) starben, weil er sie von der Straße gehetzt hatte. Trotzdem das milde Urteil. Rolf F. ist zwar Job und Führerschein los. Aber er darf sich frei bewegen. Wie muss sich die Mutter der getöteten Jasmin bei diesem Urteil fühlen? Verena Assmann erlebte die Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Ihre Hoffnung vorher: Zumindest die Bestätigung der Strafe in erster Instanz. Die Milde für Rolf F. muss sie wie eine Verhöhnung ihre toten Tochter und ihrer ebenfalls getöteten Enkelin empfinden. Der Fall am 14. Juli 2003: Rolf F. tritt mit drei Kollegen eine Dienstreise an. 650 Kilometer vom DaimlerChrysler-Gelände in Sindelfingen bis zur Teststrecke in Papenburg (Niedersachsen). „Turbo-Rolf“ fährt das 476 PS starke CL 600 Biturbo Coupé. Jasmin A. hatte an dem Morgen ihren Freund zur Arbeit gefahren und war mit ihrer Tochter im Kia-Kleinwagen auf dem Rückweg. Auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe überholte sie mit Tempo 150 einen Ford Transit. Gleich danach raste von hinten ein dunkler Mercedes heran, Tempo 250. Er bremste nur kurz ab, nach Aussagen des Transit-Fahrers „passte keine Bild-Zeitung mehr zwischen die Autos“. Ein Gutachter ermittelte maximal 20 Meter Abstand. Jasmin A. erschrak, riss das Steuer nach rechts, schleuderte mit ihrem Wagen gegen einen Baum. Rolf F. raste einfach weiter. In Papenburg angekommen, brach er zusammen – Kreislauf-Versagen! Gegenüber Kollegen behauptete er: Mit dem Unfall habe ich nichts zu tun. Jetzt hat der Richter wenigstens das Gegenteil bewiesen. Quelle: http://www.bild.t-online.de/BTO/new..erKomplett.html Zitat:
Die Indizien sprachen gegen "Turbo-Rolf" 18 Monate Haft für den Autobahn-Raser in Karlsruhe - Verkehrsclubs begrüßen das Urteil Karlsruhe - Rolf F. verschwand wortlos durch die Hintertür, nachdem am Mittwochmorgen das Urteil gegen ihn gesprochen war: 18 Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung. Das Karlsruher Amtsgericht war davon überzeugt, dass der 34-jährige Daimler-Chrysler-Mitarbeiter der Autobahndrängler von Karlsruhe war. Die Puzzleteile aus Zeugenaussagen, Tankquittungen und Geschwindigkeitsberechnungen reichten den Richtern für einen Schuldspruch. "Nach unserer Überzeugung ergeben die Puzzleteile ein Bild, dass Sie der Fahrer waren", sagte Richterin Brigitte Hecking in Richtung des Angeklagten. Rolf F. hatte dagegen stets bestritten, in den Unfall im Juli 2003 verwickelt gewesen zu sein, bei dem eine 21-jährige Mutter und ihre zweijährige Tochter ums Leben gekommen waren. Wer am Mittwochmorgen in den Sitzungssaal VII des Amtsgerichts wollte, wurde zunächst von Polizisten penibel kontrolliert: Sogar in jedes Fach der Brieftaschen sahen die Beamten. Vor der Urteilsverkündung war unter anderem die Vorsitzende Richterin Hecking bedroht worden. Es war ein emotionsgeladener Prozess, den die Juristin leiten musste. Am 14. Juli um 6.00 Uhr waren Jasmin A. und ihre Tochter Rebecca auf der A 5 gestorben - offensichtlich, weil ein dunkler Mercedes auf ihren Kleinwagen der Marke Kia zugerast war. Jasmin A. habe sich erschrocken, als sie das "große, bedrohlich wirkende Fahrzeug" herannahen sah, sagte Hecking. Sie riss das Steuer nach rechts und geriet kurz darauf ins Schleudern. Ihr Wagen prallte gegen mehrere Bäume; Mutter und Tochter waren sofort tot. Die anschließenden Ermittlungen richteten sich bald gegen zwei Daimler-Chrysler-Mitarbeiter: Rolf F. und seinen Vorgesetzten Stefan H., die an diesem Morgen beide zur Mercedes-Teststrecke im norddeutschen Papenburg unterwegs waren. F. fuhr einen Mercedes Coupé, H. eine Limousine. Die Aussagen der Augenzeugen des Unfalls überzeugten das Gericht aber, dass der Raser ein Coupé fuhr. Ausschlaggebend für diese Einschätzung war unter anderem, dass ein Zeuge an dem Wagen voneinander getrennte Doppelscheinwerfer gesehen hatte - und die gibt es nur bei dem Coupé, bei der Limousine liegen die Scheinwerfer hinter einer gemeinsamen Scheibe. Dies sei ein "deutlicher Unterschied", sagte Hecking. Zudem hatte ein weiterer Zeuge später ein anderes Coupé gesehen und sich erinnert, dass der Wagen der Dränglers genauso aussah. Die Zeugenaussagen waren für Hecking "sehr nachvollziehbar" und "glaubhaft". Anwalt Ulrich Schweizer rechnete dagegen vor, dass sein Mandant zur fraglichen Zeit nicht an der Unfallstelle gewesen sein konnte. Das Gericht kam dagegen unter anderem mit Hilfe von zwei Tankquittungen - von seiner Abfahrt am Werksgelände in Sindelfingen und einem späteren Stopp an einer Autobahnraststätte - zu dem Schluss, dass der Angeklagte genau um 6.00 Uhr in der Höhe von Karlsruhe gewesen sein konnte. Auch sein Verhalten nach dem Unfall war nach Ansicht des Gerichts verräterisch. Rolf F. hatte sich immer wieder bei seinen Kollegen nach dem Geschehen erkundigt, sogar eigene Weg/Zeit-Berechnungen aufgestellt. Es leuchte nicht ein, dass sich jemand so intensiv für den Unfall interessiere, wenn er nichts damit zu tun habe, sagte Richterin Hecking. Sie kritisierte die Kollegen des Daimler-Chrysler-Ingenieurs. In keinem Verfahren habe sie jemals eine "derartige Widerwilligkeit" von Zeugen erlebt, auf Fragen zu antworten. Der Autokonzern Daimler-Chrysler kündigte nach dem Urteil an, man wolle sich von dem Mitarbeiter, von seinen Kollegen "Turbo-Rolf" genannt, trennen. Der ADAC hält das Urteil für gerechtfertigt: Das Strafmaß liege im harten Rahmen einer Rechtsprechung, von der auch eine gewisse Abschreckung ausgehen solle. "Hier wurde im wahrsten Sinne des Wortes ein Urteil im Namen des Volkes gefällt", sagte ein Sprecher des Auto Clubs Europa (ACE). Der Angeklagte will gegen das Urteil Berufung einlegen. AP/dpa Artikel erschienen am 19. Feb 2004 Quelle: http://www.welt.de/data/2004/02/19/240051.html |
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Wenn man sich den Bericht der Welt anguckt, dann sieht man aber auch, dass es keine so richtigen Zeugen gab und das das halt alles nur berechnet wurde. |
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ich habe ja mal ganz frech die auobahnpolizei in kl angerufen, die meinten da da nen limit auf 120 ist! |
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Zitat: Wo hast denn die Infos her? Davon, dass die Frau jemanden zu dem Zeitpunk überholt hat habe ich bisher noch gar nix gehört Zitat von StreetRacer_206 die frau hat einen bulli überholt Zitat: Da stimm ich dir zu, das wäre mit Sicherheit so. Aber sollten Gerichtsurteile nicht objektiv gesprochen werden? Klar, menschlich gesehen ist es tragischer wenn, wie in diesem Fall, eine junge Mutter mit ihrem Kind verstirbt als wenn z.B. ein Paar älteren Alters verstirbt. ('ganzes Leben noch vor sich etc.')Zitat von StreetRacer_206 wenn jemand von euch der mann/vater wäre und auf einen schlag würde eure familie wegen so einem fatzke ausgelöscht werden würdet ihr nicht so reagieren! Mag alles stimmen; aber vor Gericht darf das schlicht und ergreifend nicht unterschieden werden. Das ist eh so ne Sache bei dem Fall gewesen, der man skeptisch gegenüber stehe kann; die Medien. Die ganze Sache wurde eben gerade wegen der beteiligten Personen so dermaßen hochgepushed, dass sich doch kaum noch jemand ein vernünftiges, eigenständiges Urteil darüber bilden konnte. Tox |
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Heute morgen mit 2 kolegen gesprochen... |
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@Sir Andreas |
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huhu... |
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also zu Rolf und seinem Urteil mag ich mal garnix sagen, dazu weiss ich zu wenig Fakten. |
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Eins vorweg: |
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Zitat: Hi!Hallo?? Wie denn das?? Sie bekam einen riesen Schreck und verzog ihr Lenkrad! Sie erschrak nicht und lenkte dann erst falsch ein weil sie die Spur wechseln wollte. Sie riss das Steuer rum weil sie erschrak! Das ist keine Teilschuld. Meiner Meinung ist sie gestorben weil irgent so ein Idiot sich beweisen musste und das ist tragisch. Wenn man doch so einen starken Wagen fährt kann man doch getrost warten und dann Gas geben oder nicht? Die Frage ist ja wohl warum sie erschrack!? Wenn ich mich beim Autofahren erschrecke... hab ich wohl nicht aufgepasst was so auf der Straße passiert... oder seh ich des jetzt falsch!? Zitat: Wie jetzt!!?? Es gibt keine Zeugen (außer denn von BILD genannten Trucker,der LIVE dabei war), aber die Frau hat jemand überhohlt!?
die frau hat einen bulli überholt und der typ ist von hinten mit 250 angeschossen gekommen und hat kaum gebremst, |
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nur mal just: und wenn die frau auch eine schuld trifft gönnt man ihr ja nun trotzdem nicht den tod oder einen unfall! zu dem rest habe ich meine meinung die ich hier aber nicht unbedingt breit treten möchte! prinzipiell würde ich mit einigen ausnahmen aber das von mike unterschreiben! |
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