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Zitat: @Opelfreak dein Urteil hört sich gut an,Zitat von Opelfreak Was hat die Alte auch auf der linken Spur zu suchen?Nein im Ernst, ich bin mir nicht sicher, ob eine Freiheitstrafe von 18 Monaten gerechtfertigt ist! Da sollen sie ihm lieber für 18 Monate den Führerschein zwicken und ihn für 3 Monate in Bau stecken! Das reicht nämlich um drüber nachzudenken! aber deinen Spruch:,, Was hat die Alte auch auf der linken Spur zu suchen?´´ den kannst du dir sparen, weil so was dummes habe ich selten gelesen |
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Also ich kann auch nur folgendes sagen: |
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Zitat: Da gehts doch schon los, wer hat denn gesagt das die "long vehicle" Affen so schnell fahren dürfen!? 80 sind angesagt! Aber da scheißt sich keiner was drum. Aber wehe man fährt 2 Meter zu nah ran! Zitat von Sven @AbarthDas meinte ich auch gar nicht mit Nötigung, sondern dass z.B. jemand mit 200 von hinten ankommt, während man gerade nen LKW, der 110 fährt mit... Sich hier aufzuregen bringt aber nicht´s weil es ein Teufelskreis ist. Wenn ein LKW-Fahrer von oben keinen Druck kriegen würde, dann würde er auch seine Lenkzeiten einhalten und vorgeschriebene Geschwindigkeiten einhalten. Dann bräuchten die nicht überholen und es wäre auf der mittleren Spur wieder mehr Platz. Da dem aber nicht so ist und nie so sein wird, wird sich auch nix in die positive Richtung ändern. Man kann von den Grünen auch nicht erwarten daß sie dagegen vorgehen, was meint ihr was auf unseren Bahnen los wäre wenn die jeden verkehrswidrigen LKW anhalten würden. Dann könnten die auch gleich totalsperren. Bleibt nur sich damit abzufinden. |
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und in afrika stirbt jede sekunde ein kind weil es verhungert...... |
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Also wenn die beiden Autos sich wirklich nicht berührt haben, dann finde ich die Starfe zu hart. |
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Zitat: Der hat es genau auf den Punkt gebracht. So sehe ich das auch.
Zitat von R6 Heizer Ich finde das die beweislast nicht ausreicht!Stellt euch mal vor:du fährst auf der autobahn willst schnell nach hause oder zum treffen oder egal wohin! Kommt ja mal vor das man bißchen drängelt so jetzt ist dr Opa vor dir so wütend und notiert dein nummernschild!Dann passiert 5km bzw. 5 min hinter dir ein Unfall!Genau wie der der jetzt verhandelt wurde!der Opa geht zur Polizei und sagt ja der Typ hat mich auch gedrängt! Und dann wirst du zu 18Monaten Haft verklagt obwohl nicht schuld bist!!Shet ihr das jetzt vieleicht bißchen anders??? |
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So tragisch der Unfall auch ist, Die Indizien reichen in diesem Fall nicht aus. |
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Es gibt in Deutschland die Unschuldsvermutung! Soll heissen: Jeder ist unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist! Eine knappe Handvoll Zeugen, von denen jeder den Wagen anders beschreibt (mal schwarz, mal silbern, mal viertürig mal coupé) sind in meinen Augen keine Beweise! |
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@McLoud |
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@ McLoud |
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also wenn die schuld bewiesen sein sollte find ich die 1´8 Monate viel zu wenig! Eigentlich hätte er dafür lebenslänglich weg sollen, vorrausgesetzt das es bewiesen ist! |
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@ meisterLars bin deiner Meinung |
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@geri: äh hab das jetzt endwerder verpeilt und dich missverstanden, aber er ist nicht als mörder verurteilt worden (zumindest nicht strafrechtlich, von dem Medien sicherlich). |
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Zitat: Ich zweifel aber stark daran das, dass damit die Autobahn gemeint is.Zitat von AbarthIG @Sven: Wenn man den vorherfahrenden in außreichendem Abstand mit der Lichthupe signalisiert, dass man überholen will(da die Strecke davor frei ist)ist dies ein legitimes Mittel und in keinsterweise Nötigung - kam erst wieder vor kurzem in eine TV-Reportage - wissen die oberschlauen deutschen Autofahrer nur nicht.AIG So wie ich das kenne gilt das für z.B. für die Landstrasse. Man kündigt seinen Überholvorgang an, damit der Vordermann nich beschleunigt, möglichst weit rechts fährt, nich selber zum überholen ansetzt. Das spart man sich halt im Normalfall. Auf der Autobahn trifft das aber gar nicht mehr zu, wenn man schon auf der linken Spur is und der Vordermann nun im Weg is. Die 3 Sachen warum man sein überholen überhaupt ankündigen darf treffen ja nun gar nicht mehr zu. In dem Fall würde die Hupe oder Lichthupe ja nur für "Platz da!" stehn. In letzter Zeit kamen ja auch oft Reportagen wo man Polizisten auf der Autobahn mit Videowagen in Zivil zugucken konnte. Da war die Situation dass son Typ dem Vordermann auf der linken Spur dicht auffuhr, da hatten die Polizisten schon entschieden den anzuhalten wegen deutlicher Unterschreitung des Sicherheitsabstandes, dann meinte ein Polizist zum Kollegen "und wenn er jetzt noch Lichthupe anmacht gibts Punkte" Deshalb bin ich mir auch ziemlich sicher dass es auf der Autobahn generell nicht zulässig is und dort sofort als Nötigung gilt |
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