Vorstellung der Unfallforschung - Seite 2

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Das ist der "15 km/h Offset Insurance Crash Test".
Sowie der sog. "Bumper-Test".
Diese Tests bestimmen die Versicherungsklasse des Fahrzeugs.
Auf Grund der/des Fahrzeugstruktur/ -aufbaus haben geometrische Änderungen des Fahrzeugs Einfluss auf diese Versuche.

Man sollte schon eine Unterscheidung treffen zwischen einer Wertsteigerung im Sinne vom Fahrzeug-Verkaufswert und der die Versicherung betreffenden Wertsteigerung.
Natürlich ist beim Verkaufswert des Fahrzeugs nicht sonderlich - wenn überhaupt - Wertsteigernd. Aber der Versicherung würde dieser auspuff mehr kosten als ein Originalteil!
Das sind zwei völlig verschiedene Betrachtungsweisen.
Beim Verkaufswert gebe ich dir vollkommen recht was die Wertsteigerung angeht!


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  • | 29.06.2009 15:06

sry wegen offtopic, aber es gibt einen edit-button um doppelpost zu vermeiden



mfg FK

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  • | 29.06.2009 15:38

hm komisch. Also wenn ich mir jetzt ein neues Radlager einbaue was ich mir im zubehör kaufe teile ich das meiner Versicherung mit und da das ja billiger ist als ein Originalteil bezahle ich weniger Versicherungsbeiträge? :D

Also das es da ein gerichtsurteil gibt glaub ich gerne es gibt ja für allen scheiß ein gerichtsurteil. Aber nunja muss jeder selber wissen was er macht oder auch nicht für meinen Teil sag ich mal:

Versicherungen und Politiker sowie Leute die ich nicht mag sollen einfach die Fresse halten.

:hut:


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  • | 29.06.2009 15:42

Zitat:
Zitat von UnfallforschungUmfrage
@ meteorman

Ich habe ja auch diverse Versicherung bezüglich dieses Themas befragt und da ist es so das Umbauten gemeldet werden müssen. Ich hatte auch eine Versicherung die sagte bis zur Summe X ist alles mitversichert - was aber nix an der Meldung deiner Umbauten was ändert. Und es werden nur Wertsteigerungen berücksichtigt.
Auch dein Radio bzw. Soundausbau musst du angeben, da diese Teile ja i.d.R. nicht mitversichert sind.
Und zu den Mateiralkosten: Ein großteil der getunten Fahrzeuge sind ja keine Neuwagen sondern meist ältere Fahrzeuge, wodurch auch eine Wertsteigerung besteht beim Einbau günstiger Teile gegen die Originalen(gebrauchten)Teile.


Zum letzten Satz:
Dann wäre auch jedes neue Originalteil was in ein altes Auto kommt eine Wertsteigerung und müsste somit gemeldet werden...

Ganz ehrlich... ich glaube darauf hat kein Versicherter Lust und der Verwaltungsaufwand bei den Versicherungen würde sich nicht unwesentlich vervielfachen... M.E. also völlig Banane...


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  • | 29.06.2009 16:06

@ UnfallforschungUmfrage: Bitte benutze den Editbutton um Doppelposts zu verhindern. Diese ziehen eiinen Thread nur unnötig in die Länge.

Ok das mit dem Edit-Button mach ich ab sofort! Hab ich echt übersehen!

Also nochmal ganz deutlich die Abgrenzung:


Baust du ein ERSATZTEIL ein ändert sich versicherungstechnisch NIX!!!!!! VERKAUFSWERT des Autos kann aber steigen! Weil Reparaturen sich wertsteigernd auswirken (je nach Alter und Laufleistung!!).

ZUBERHÖRTEILE (also TUNINGTEILE!!! und nicht ERSATZTEILE aus dem ZUBEHÖRMARK-NICHT ORIGINAL VW ODER FORD USW.)wirken sich nicht unbedingt VERKAUFSWERTsteigernd aus können aber! Jedoch in den Augen der Versicherungen ist das unter Umständen eine Wertsteigerung!
Von Tuningumbauten spricht man ja bei BAUARTLICHEN VERÄNDERUNGEN und NICHT von ERSATZTEILEN die nicht vom Fahrzeughersteller stammen!

Ich hoffe das damit der Unterschied zwischen TUNING bzw. TUNINGTEILEN und ERSATZTEILEN geklärt ist!

Stehe trotzdem gern für weitere Erklärungen zur Verfügung. Hoffe die Erklärung kommt auch nicht böse rüber - will es nur klar und deutlich abgrenzen!
MfG


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  • | 29.06.2009 19:57

Ein Thread zum Thema reicht:
Hier bitte nur noch Thema "Vorstellung" behandeln


Hier gehts weiter mit der Umfrage:

http://www.pagenstecher.de/Auto-Tun..e.html#p3018598


Zuletzt geändert 29.06.2009 20:06 von cherry. Insgesamt 1 mal.

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  • | 02.07.2009 00:00

Herzlichen Willkommen und Viel Spass hier im Forum !!

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