Lampen Scheinwerfer und Lautsprecher
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Hallo Hallo,...
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Kojak-Lampe kannste sowas von vergessen, für ne sog. Rundumleuchte brauchste ne Genehmigung, wenns ne rote sein soll, auch wenn sie nicht genutzt wird. Leere Atrappe würde ich Walpurgis fragen. Gelb nur für bestimmte Zwecken, Baustellen, Abschlepper u.ä. wird eingetragen, wenn u.a. diese Voraussetzungen erfüllt sind. Suchscheinwerfer ist wohl, wenn überhaupt, auch so ne Eintragungs bzw. Genehmigungssache.
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Achso...was ich noch dazu sagen muss, es handelt sich dabei um nen "0-8-15" Oldtimer... glaube da gelten Tüv Technisch mit H-Zulassung ja etwas andere Regeln.
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Rot wie gesagt nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung. Beim H-Kennzeichen müssen die Veränderungen am Fahrzeug zeitgemäß sein, also dem damaligen Stand der Technik entsprechen bzw. so damals für dieses Fahrzeug verfügbar gewesen sein. |
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um dein H-Kennzeichen zu erhalten, muss es diesen Wagen mal als Polizeifahrzeug gegeben haben ... Du musst dich dann auch optisch und technisch ziemlich streng an die Vorlage halten |
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Wenn ich das H-Kennzeichen im Orginialzustand bekomme...?
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Zitat:
mir wurde mal gesagt, sobald man das Kennzeichen hat, kannste quasi machen was du willst (natürlich im gewissen maßen) Das war früher so. bei den Roten Nummern (07er) - siehe die T2 Ratte in meinem Profil. Bei den Akruellen Fahrzeugen mit H-Zulassung musst du alle 2 Jahre zum Tüv und wenn der sagt "wir zweifeln das H-Kennzeichen an" haste ein Problem. Kann unter umständen sogar richtung Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Gruß |
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H-Kennzeichen bedeutet sinngemäss originales oder originalgetreues Fahrzeug in erhaltungswürdigem Zustand ... D.h. du kannst z.B. einen normalen Manta B auf 400er umbauen, musst dann aber Teile verwenden, die in ihrer Form damals schon verbaut wurden |
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Liegt zwar einiges im Ermessensspielraum der TÜV-Stelle bzw. des jeweiligen Bundeslandes, wie z.B. LPG oder nicht, aber weitestgehend muss das Tei schon original sein! |
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