Paragraph für Eintragungsfreie "Dämpfer"


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  • | 12.04.2010 20:08

Hier ist der Beitrag wohl richtiger?

Habe ein Problem. Meine Freundin will Ihre Stoßdämpfer eintragen lassen, doch der TÜV Prüfer bzw. KÜS Prüfer will diese nicht eintragen, laut seiner Meinung wird sowohl für vorne als auch für hinten ein Gutachten für die Dämpfer benötigt. Zu dem Zeitpunkt hatte Sie aber keinerlei Gutachten, dieses hat Sie nun!

Es handelt sich um Dämpfer der Firma TA Technix, die dannn mit den alten originalen Federn gefahren werden sollen.

Die Dämpfer vorne sind laut TA Technix wie die Seriendämpfer, die hinteren Dämpfer sind mit Nutenverstellung und dort habe ich dann auch ein Gutachten der Firma TA Technix zugesand bekommen, wo die Serienfedern mit aufgeführt sind und dieses meiner Freundin gegeben.

Teilenummer: EVOSTVW02V und EVOSTVW02H.

Für die vorderen Dämnpfer gibt es keinerlei Gutachten laut TA Technix, da diese wie oben genannt wie die Seriendämpfer sind und somit eintragungsfrei sind. Doch einen Paragraphen und den genauen Passus konnte mir bisher noch keiner nennen.

Kannt mir einer den genauen Passus und den Paragraphen nennen, mit dem ich ihm beweisen kann, dass er falsch liegt und man die originalen Federn für die Dämpfer benutzen darf.


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  • | 12.04.2010 20:20

Für so etwas gibt es keine Paragraphen. Was soll denn der Prüfer mit der Aussage "Die sind wie die Seriendämpfer" bitte anfangen ?


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  • | 12.04.2010 20:25

Ist es denn nicht so, dass Dämpfer eintraungsfrei sind?
Wie bekommt meine Freundin diesee Dämpfer nun eingetragen?

Für vorne gibt es wie gesagt kein Gutachten/ABE, für hinten schon. Aussage war halt für vorne sei es eintragungsfrei.

Bitte um Hilfe.

Gruß und Dank


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  • | 15.04.2010 12:31

Warum gibt es denn für vorne kein gutachten,aber für hinten???Verstehe ich nicht.

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  • | 15.04.2010 13:38

warum willst du dämpfer eintragen? die sind eintragunsfrei normalerweise, und wenn es ey serienersatz sind. oder kannst ja auch serie eintragen lassen :D


Zuletzt geändert 15.04.2010 13:38 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 15.04.2010 16:23

Zitat:
Zitat von VR6Fighter
Warum gibt es denn für vorne kein gutachten,aber für hinten???Verstehe ich nicht.
Wenn ich nicht gerade mit Parkinson (oder war es Alzheimer?) kämpfen würde, käme mir da ein Gedanke.

@Jonny: Von was für einem Wagen reden wir hier?
Kann es sein, dass die vorderen Dämpfer in eine serienmäßig vorhandene Hülse gesteckt werden, so dass das Dämpfergehäuse nicht mehr sichtbar ist?

Das wäre dann die Lösung für die obige Fragestellung.
HA-Dämpfer mit freier Sicht auf die Nuten = Gutachten benötigt.
VA-Dämpfer "versteckt" in einer Hülse = kein Gutachten nötig, da Dämpfer "nicht sichtbar".

Oder habt ihr beim TÜV von einem Fahrwerk gesprochen?
Dann wäre der Einwand des Prüfers gerechtfertigt gewesen.


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  • | 15.04.2010 19:38

Hallo,

es wurde von einem Golf 3 gesproche, für vorne handelte es sich um einen Stoßdämpfer in dem die originale VW Feder verbaut worden sind, der Dämpfer selber hatte die gleichen Maße wie ein originaler VW Golf 3 Dämpfer.

Weiss nicht wie es aussieht, wenn die Kolbenstange nun minimal gekürzt gewesen wäre ... von Haus aus, laut dem Hersteller ist/war eine Eintragung nicht nötig, da der Dämpfer eben die Maße wie ein originaler hat und eine Serienfeder verwendet worden ist ... Dieses wollte der TÜV-Prüfer bei meiner Freundin zuerst nicht eintragen!

Für hinten gab es auf Grund der Nutenverstellung ein Gutachten, aus oben genanntem Grund für vorne eben nicht ...

Nun wurde es doch eingetragen, also das hintere eingetragen, dass vordere musste nicht eingetragen werden.

Der ganze Ärger kam dadurch, weil Sie zur Hauptuntersuchung musste ...

Mich würde halt für die Zukunft interessieren, welchen Paragrapehn ich den Herrn an den Kopf werden kann, damit es nicht noch mal ärger geben könnte.


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  • | 15.04.2010 19:46

Du kannst ihm den Beispielkatalog zum § 19(3) StVZO an den Kopf werfen, der ganz klar besagt, dass bei einer Änderung des Feder-/Dämpferverhaltens eine Teilegenehmigung oder eine Änderungsabnahme erforderlich sind (Abschnitt 6.4) und dich dann einen Besserwisser nennen lassen.


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  • | 15.04.2010 20:40

Besten Dank.

Kann man den irgendwo komplett downloaden?


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  • | 15.04.2010 21:21

Du hast mich nicht verstanden.

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  • | 15.04.2010 21:26

Ehm ja kann man :D

BTW. Ich denke wenn du dem Prüfer sagst wie Walpurgis das geschrieben hat dann weiss er worauf du hinaus möchtest :D da er das bestimmt schon einige male im Rahmen der Aus und Weiterbildung gelesen hat

Arbeitsanweisung zu §19.3 STVZO


Ehm du hast aber net wirklich vor das auszudrucken und dem Prüfer inne Hand zu drücken oder Ihm den zarten AaS Kopf einzubeulen :roll: ???


Zuletzt geändert 15.04.2010 21:30 von geloescht_gast. Insgesamt 2 mal.


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  • | 15.04.2010 21:47

Bevor mich noch mehr nicht verstehen: Ich habe gesagt, dass bei einer Änderung der Dämpfer eine Teilegenehmigung oder Änderungsabnahme ERFORDERLICH IST. Die Frage ist, ob es sich um ein Änderungsteil oder ein Ersatzteil handelt. Und darüber muss im Zweifelsfall ein Nachweis erbracht werden.

Die Arbeitsanweisung ist übrigens nicht das, was ich gemeint habe.


Zuletzt geändert 15.04.2010 21:48 von walpurgis. Insgesamt 1 mal.

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  • | 15.04.2010 21:49

Zitat:
Zitat von walpurgis
Bevor mich noch mehr nicht verstehen: Ich habe gesagt, dass bei einer Änderung der Dämpfer eine Teilegenehmigung oder Änderungsabnahme ERFORDERLICH IST.

Die Arbeitsanweisung ist übrigens nicht das, was ich gemeint habe.

HIHI beim 2 mal lesen hab ichs auch gemerkt :D ist ja och schon spät .....

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