Abblendlicht als Tagfahrlicht ? - Seite 1

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  • Nickpage von wavekid169 anzeigen wavekid169



    Pagen-Freak


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  • | 27.10.2009 20:56

Hallo Leute...

Wie sieht das rechtlich aus.

Ich habe mir eine Tagfahrlichtschaltung besorgt. das bedeutet das meine Abblendlicht nach dem Starten des Motors eingeschaltet werden ohne die restliche Beleuchtung.

Es ist mir wichtig, das meine Front Original bleibt.

Diese LED Teile sind zwar schön, aber man muss die eben montieren. Scheinwerfer mit TFL gibts für mein Modell nicht.


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  • | 27.10.2009 21:05

Sieht eigentlich rechtlich ganz gut aus, zumindest wird sowas auch direkt von VW/Audi angeboten, nu bin ich mir aber nicht sicher, ob du dafür irgendwas (ABE etc.) mitführen mußt, da solltest du mal walpurgis anschreiben, der hilft dir da weiter.

  • McClane
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  • McClane
    Gast
  • | 29.10.2009 16:28

ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten

Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm


Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Der Einfachheit halber aus dem Netz kopiert (hier: Wikipedia).


Zuletzt geändert 29.10.2009 16:35 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 29.10.2009 16:32

Zitat:
Zitat von McClane
ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten

Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm


Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Der Einfachheit halber aus dem Netz kopiert (hier: Wikipedia).

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, in diesem Thread geht es um schon vorhandenes Abblendlicht und nicht um Taglfahrlich zum Nachrüsten.

  • McClane
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  • McClane
    Gast
  • | 29.10.2009 16:34

Ja, genau, und er will sein vorhandenes Abblendlicht in Tagfahrlicht verwandeln.
DAS geht NICHT.

Wer lesen kann... Ne?!

EDIT: Ich hab's nun noch fett markiert (wollte mir ja schließlich keine Verwarnung wegen Doppelpost einfangen :rofl: ).


Zuletzt geändert 29.10.2009 16:36 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 29.10.2009 16:36

Zitat:
Zitat von McClane
Ja, genau, und er will sein vorhandenes Abblendlicht in Tagfahrlicht verwandeln.
DAS geht NICHT.

Wer lesen kann... Ne?!

Natürlich geht es, es gibt diverse Angebote von, inzwischen fast jedem Hersteller, wie du im Link in Beitrag Nr.2 sehen kannst, wenn lesen, dann auch alles...

  • McClane
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  • | 29.10.2009 16:37

Nein, er wollte nichts an oder umbauen, er wollte SEINE Leuchten verwenden, und das geht nicht.
So, ich bin raus (und diesmal halt ich mich dran ;) )


Zuletzt geändert 29.10.2009 16:38 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 29.10.2009 16:39

Zitat:
Zitat von McClane
Nein, er wollte nichts an oder umbauen, er wollte SEINE Leuchten verwenden, und das geht nicht.

Du verstehst es nicht, oder?
Es geht um ein Modul, welches beim Einschalten der Zündung das Abblendlicht einschaltet, eine sogenannte Tagfahrlicht Schaltung...


Zuletzt geändert 29.10.2009 16:41 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal.


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  • | 30.10.2009 00:18

und genau die sind nicht legal im straßenverkehr, da es ein standlich ist und kein tfl... aber geil ists schon;)

Zitat:
Zitat von Benzer
und genau die sind nicht legal im straßenverkehr, da es ein standlich ist und kein tfl... aber geil ists schon;)

FALSCH !

Wie bereits gepostet sind etliche Fahrzeuge bereits ab Werk für eine TFL-Schaltung vorbereitet (war oft für den Markt in Skandinavien gedacht)

Beispiel Astra F : an der Lenksäule hängt ein nicht belegter Steckplatz, der mittels originalem TFL-Modul aktiviert werden kann ...
Dieses Modul kann einfach beim freundlichen bestellt werden, wenn er denn die Skandinavien-Teilenummer hat ;)

Allerdings leuchtet dann nicht das Standlicht, sondern entweder die Scheinwerfer oder die Nebelscheinwerfer


Zuletzt geändert 30.10.2009 06:23 von Ascona-B-Cabrio. Insgesamt 1 mal.


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  • | 30.10.2009 06:31

Zitat:
Zitat von Benzer
und genau die sind nicht legal im straßenverkehr, da es ein standlich ist und kein tfl... aber geil ists schon;)

Extra noch mal für dich ;)
Original Nachrüst- Set für Tagfahlicht Schaltung


Zuletzt geändert 30.10.2009 06:32 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal.


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  • | 30.10.2009 07:16

ich versteh die ganze aufregung nicht und vor allem wüßte ich nicht warum dieses modul illegal sein sollte, schließlich ist es auch nicht verboten mit standlicht am tag zu fahren und ein solches modul ersetzt doch im prinzip nur die "eigene arbeit" , sprich den lichtschalter auf standlich zu stellen.
ich persönlich würd mir aber die kohle sparen und dann lieber manuell das standlich anschalten ;)

öhm candy .... es ist verboten, mit Standlicht zu fahren ;)


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  • | 30.10.2009 07:35

am tag!? echt? why this!? dann is es aber auch verboten mit diesem modul und standlicht zu fahren. is doch schließlich eigentlich kein unterscheid!?


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  • | 30.10.2009 07:38

Es geht um Abblendlicht !!!

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