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Hallo Leute...
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Sieht eigentlich rechtlich ganz gut aus, zumindest wird sowas auch direkt von VW/Audi angeboten, nu bin ich mir aber nicht sicher, ob du dafür irgendwas (ABE etc.) mitführen mußt, da solltest du mal walpurgis anschreiben, der hilft dir da weiter. |
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ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten
Zuletzt geändert 29.10.2009 16:35 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat:
Zitat von McClane ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten
Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten: * Montageort: Fahrzeugfront * Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe). * Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm * Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm * Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest. Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Der Einfachheit halber aus dem Netz kopiert (hier: Wikipedia). Wer lesen kann ist klar im Vorteil, in diesem Thread geht es um schon vorhandenes Abblendlicht und nicht um Taglfahrlich zum Nachrüsten. |
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Ja, genau, und er will sein vorhandenes Abblendlicht in Tagfahrlicht verwandeln.
Zuletzt geändert 29.10.2009 16:36 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat:
Zitat von McClane Ja, genau, und er will sein vorhandenes Abblendlicht in Tagfahrlicht verwandeln.
DAS geht NICHT. Wer lesen kann... Ne?! Natürlich geht es, es gibt diverse Angebote von, inzwischen fast jedem Hersteller, wie du im Link in Beitrag Nr.2 sehen kannst, wenn lesen, dann auch alles... |
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Nein, er wollte nichts an oder umbauen, er wollte SEINE Leuchten verwenden, und das geht nicht.
Zuletzt geändert 29.10.2009 16:38 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat:
Zitat von McClane Nein, er wollte nichts an oder umbauen, er wollte SEINE Leuchten verwenden, und das geht nicht.
Du verstehst es nicht, oder? Es geht um ein Modul, welches beim Einschalten der Zündung das Abblendlicht einschaltet, eine sogenannte Tagfahrlicht Schaltung... Zuletzt geändert 29.10.2009 16:41 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal. |
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und genau die sind nicht legal im straßenverkehr, da es ein standlich ist und kein tfl... aber geil ists schon |
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Zitat:
Zitat von Benzer und genau die sind nicht legal im straßenverkehr, da es ein standlich ist und kein tfl... aber geil ists schon
FALSCH ! Wie bereits gepostet sind etliche Fahrzeuge bereits ab Werk für eine TFL-Schaltung vorbereitet (war oft für den Markt in Skandinavien gedacht) Beispiel Astra F : an der Lenksäule hängt ein nicht belegter Steckplatz, der mittels originalem TFL-Modul aktiviert werden kann ... Dieses Modul kann einfach beim freundlichen bestellt werden, wenn er denn die Skandinavien-Teilenummer hat Allerdings leuchtet dann nicht das Standlicht, sondern entweder die Scheinwerfer oder die Nebelscheinwerfer Zuletzt geändert 30.10.2009 06:23 von Ascona-B-Cabrio. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat:
Zitat von Benzer und genau die sind nicht legal im straßenverkehr, da es ein standlich ist und kein tfl... aber geil ists schon
Extra noch mal für dich Original Nachrüst- Set für Tagfahlicht Schaltung Zuletzt geändert 30.10.2009 06:32 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal. |
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ich versteh die ganze aufregung nicht und vor allem wüßte ich nicht warum dieses modul illegal sein sollte, schließlich ist es auch nicht verboten mit standlicht am tag zu fahren und ein solches modul ersetzt doch im prinzip nur die "eigene arbeit" , sprich den lichtschalter auf standlich zu stellen.
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öhm candy .... es ist verboten, mit Standlicht zu fahren |
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am tag!? echt? why this!? dann is es aber auch verboten mit diesem modul und standlicht zu fahren. is doch schließlich eigentlich kein unterscheid!? |
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Es geht um Abblendlicht !!! |
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