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schrei mich doch nicht am frühen morgen so an
Zitat:
Zitat von CandyRed ich versteh die ganze aufregung nicht und vor allem wüßte ich nicht warum dieses modul illegal sein sollte, schließlich ist es auch nicht verboten mit abblendlicht am tag zu fahren und ein solches modul ersetzt doch im prinzip nur die "eigene arbeit" , sprich den lichtschalter auf abblendlicht zu stellen.
ich persönlich würd mir aber die kohle sparen und dann lieber manuell das abblendlicht anschalten edit by xytobiyx: Geht doch Zuletzt geändert 30.10.2009 08:49 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal. |
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Eben... bei diesen Modulen geht es um Abblendlicht was gedimmt eingeschaltet wird, oder die nebler sowie das Rücklicht - aber nicht das Standlicht.
Zuletzt geändert 30.10.2009 08:59 von Benzer. Insgesamt 3 mal. |
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Das Abblendlicht wird nicht gedimmt, es wird einfach nur bei "Zündung ein" das Abblendlicht komplett eingeschaltet, les dir doch mal durch, was im Link steht
Zitat:
Zitat von AHW Shop
* Original Volkswagen Nachrüst- Lösung für Tagfahrlicht Schaltung * das Abblendlicht und Rücklicht wird eingeschaltet sobald die Zündung eingeschalten wird * alle Teile zum Nachrüsten (außer Werkzeug) im Satz enthalten Zitat:
Zitat von wavekid169 Hallo Leute...
Wie sieht das rechtlich aus. Ich habe mir eine Tagfahrlichtschaltung besorgt. das bedeutet das meine Abblendlicht nach dem Starten des Motors eingeschaltet werden ohne die restliche Beleuchtung. Es ist mir wichtig, das meine Front Original bleibt. Diese LED Teile sind zwar schön, aber man muss die eben montieren. Scheinwerfer mit TFL gibts für mein Modell nicht. Fällt dir jetzt was auf? Zuletzt geändert 30.10.2009 09:36 von xytobiyx. Insgesamt 5 mal. |
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Ich verstehe das auch nicht. Das Modul schaltet die Ablendlichter ein und wieder aus, wenn man den Motor ausmacht. Der einzige Unterscheid ist, das die restlichen Leuchten ( Cokpit, Hechleuchten, Kennzeichenbeleuchtung ) nicht mit eingeschaltet werden, da man die am Tag sowieso nicht benötigt.
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Ich sehe den Sinn in dieser Schaltung nicht so recht. Ich fahre seit bestimmt 30 Jahren speziell auf der BAB mit (von Hand !! ) eigeschaltetem "Fahrlicht" wie das Dingen m.E. korrekt heißt. Ob dabei Kennzeichenbeleuchtung und Instrumentenbeleuchtung ebenfalls an sind, ist mir schlicht Banane! Glaube kaum, dass man den Preis für die Schaltung durch Kraftstoffeinsparung (zusätzlicher Stromverbrauch) reinholen kann, also bleibt in meinem Falle das Dingen wo es ist, nämlich beim freundlichen Händler im Regal! |
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