Geschwindigkeitsüberschreitung und die Aussage von 2 Beamten? - Seite 1

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  • | 23.04.2008 18:23

Hallo,

hatte heute mit meinem Arbeitskollegen eine Diskussion und nun wollte ich wissen ob es reicht wenn zwei Polizisten sehen das man zu schnell gefahren ist bzw. die hinterher gefahren sind aber keine Beweise haben??

Mit dem Gurt ist ja nix anderes die beiden sehen es und man ist schuld!

Gibt es da vllt. nen Gesetz oder §?

Ich denke bei Geschwindigkeit geht das nicht.


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  • | 23.04.2008 18:45

doch die aussagekraft der 2 polizeibeamten wird vor gericht hoch gewertet.

wenn sie sagen du warst offensichtlich viel zu schnell, dann wird der richter denen das auch glauben können, da man eigentlich von ausgeht, das diese aussage mehr festigkeit hat als deine: ,,nein, ich war nicht zu schnell".

aber ich lasse gern hier noch andere kommentare sprechen


Zuletzt geändert 23.04.2008 18:45 von Tiggar. Insgesamt 1 mal.


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  • | 23.04.2008 18:56

Also man sieht in letzer zeit immer reportagen wo die auf der autobahn oder auch landstraße leute verfolgen mit dem video wagen... die müssen ja auf einer stecke von, ich glaub 500 metern, aufnehmen das du zu schnell warst... und da heißt es immer wenn die es nicht schaffen auf dieser strecke aufzunehmen das du zu schnell warst können die nichts machen. ansonsten haben die ja auch nur die aussagen von den zwei polizisten.

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  • | 23.04.2008 18:58

Habs so gehört das die Rennleitung dir mindestens 400m konstant hinterherfahren müssen um ne handfeste geschwindigkeit zu messen.

Bin mir nicht sicher aber ich glaube das nicht das die Rennleitung das vor Gericht durchkriegt, sllein scon wegen Mangel an Beweisen aber ich lass mich da gern eines besseren Blehren..

immerhin kann da ja jeder vonner Rennleitung versuchen ein abzuzocken wieer will...deswegen glaub ich eben nciht dran.

GreeZ


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  • | 23.04.2008 18:58

also da sitz ich anner quelle. wenn man zu schnell ist und 2 polizisten sagen das man zu schnell war glaubt man ihnen. ja und jetzt kommt das große aber. wenn die keine beweise haben werden von dem was sie sagen 20 prozent abgezogen. ich hatte das thema nämlich auch schon mit nem arbeitskollegen.
mfg noldinho

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  • | 23.04.2008 19:06

Also ich habe das bis jetzt immer so gehört das die bei Geschwindigkeitsverstößen ein Foto brauchen, bzw. Video.
Bzw wenn mal gelasert wird.
Aber habe heute zum ersten mal von meinem Arbeitskollegen gehört das die einfach sagen können das zu schnell warst und gut ohne hinterher fahren oder so.

Okay beim Thema Anschnallen ist es aus irgend einem Grund so das die 4Augen der Gesetzhüter reichen, aber auch bei der Geschwindigkeit?


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  • | 23.04.2008 19:09

Zitat:
Zitat von audiophilxx
Also ich habe das bis jetzt immer so gehört das die bei Geschwindigkeitsverstößen ein Foto brauchen, bzw. Video.
Bzw wenn mal gelasert wird.
Aber habe heute zum ersten mal von meinem Arbeitskollegen gehört das die einfach sagen können das zu schnell warst und gut ohne hinterher fahren oder so.

Okay beim Thema Anschnallen ist es aus irgend einem Grund so das die 4Augen der Gesetzhüter reichen, aber auch bei der Geschwindigkeit?


das ist richtig aber ich hab mein papa mal gefragt weil ich das so auch nich wusste und der sagte das die das sagen können aber das da 20 prozent abgezogen werden. und dadurch hat man dann meistenbs kein problem mehr


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  • | 23.04.2008 19:11

Also ich kann da aus erfahrung sprechen als mich mein gasfuss mal zu 160 sachen auf der landstrasse gezwungen hatte....plötzlich fiehl mir auf das mir 2 lichter nachfahren (nachts) ich dacht

"ha der wills aber wissen" und drückte drauf....nach ca 500m kam dann das blaulicht...

Die Beamten belehrten mich mündlich...wiesen darauf hin das sie keine beweise (video, radargerät, laserpistole, etc) haben und sie das recht hätten zu schätzen wie schnell man gefahren ist, dann werden 35 km/h abgezogen und man hat den salat...ich durfte dann ohne weiteres weiterfahren, obs an der BW-Uniform lag die ich anhatte weiß ich nicht.

jedoch bezweifle ich die schätzgeschichte....und denke pers. das polizisten einen beweis benötigen wie eben zb video,lasergerät oder foto. aus der fahrt gilt laser nicht...da nur das video...

wobei die jetzt in der erprobung sind wärend der fahrt zu blitzen...aber das steht noch in den sternen...

also grundsätzlich zu deiner frage sage ich ohne gesetzeshintergrundwissen:

Nein, die alleinige Aussagekraft, zweier Beamten, reicht nicht aus!


Zuletzt geändert 23.04.2008 19:12 von cherry. Insgesamt 1 mal.


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  • | 23.04.2008 19:13

Zitat:
Zitat von cherry
Also ich kann da aus erfahrung sprechen als mich mein gasfuss mal zu 160 sachen auf der landstrasse gezwungen hatte....plötzlich fiehl mir auf das mir 2 lichter nachfahren (nachts) ich dacht

"ha der wills aber wissen" und drückte drauf....nach ca 500m kam dann das blaulicht...

Die Beamten belehrten mich mündlich...wiesen darauf hin das sie keine beweise (video, radargerät, laserpistole, etc) haben und sie das recht hätten zu schätzen wie schnell man gefahren ist, dann werden 35 km/h abgezogen und man hat den salat...ich durfte dann ohne weiteres weiterfahren, obs an der BW-Uniform lag die ich anhatte weiß ich nicht.

jedoch bezweifle ich die schätzgeschichte....und denke pers. das polizisten einen beweis benötigen wie eben zb video,lasergerät oder foto. aus der fahrt gilt laser nicht...da nur das video...

wobei die jetzt in der erprobung sind wärend der fahrt zu blitzen...aber das steht noch in den sternen...

also grundsätzlich zu deiner frage sage ich ohne gesetzeshintergrundwissen:

Nein, die alleinige Aussagekraft, zweier Beamten, reicht nicht aus!



doch die reicht aus mit den dementsprechenden abzügen

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  • | 23.04.2008 19:22

Zitat:
Zitat von noldinho
Zitat:
Zitat von cherry
Also ich kann da aus erfahrung sprechen als mich mein gasfuss mal zu 160 sachen auf der landstrasse gezwungen hatte....plötzlich fiehl mir auf das mir 2 lichter nachfahren (nachts) ich dacht

"ha der wills aber wissen" und drückte drauf....nach ca 500m kam dann das blaulicht...

Die Beamten belehrten mich mündlich...wiesen darauf hin das sie keine beweise (video, radargerät, laserpistole, etc) haben und sie das recht hätten zu schätzen wie schnell man gefahren ist, dann werden 35 km/h abgezogen und man hat den salat...ich durfte dann ohne weiteres weiterfahren, obs an der BW-Uniform lag die ich anhatte weiß ich nicht.

jedoch bezweifle ich die schätzgeschichte....und denke pers. das polizisten einen beweis benötigen wie eben zb video,lasergerät oder foto. aus der fahrt gilt laser nicht...da nur das video...

wobei die jetzt in der erprobung sind wärend der fahrt zu blitzen...aber das steht noch in den sternen...

also grundsätzlich zu deiner frage sage ich ohne gesetzeshintergrundwissen:

Nein, die alleinige Aussagekraft, zweier Beamten, reicht nicht aus!



doch die reicht aus mit den dementsprechenden abzügen


Habe schon Nachts Polizei überholt, dann ging Blaulicht an und die Fragten mich ob ich es eilig habe und das ich aufpassen soll.
Ich denke die wollen einem Angst machen oder so?
Wäre das wirklich so wären die Einnahmen viel viel höher, denn dann würden die immer schätzen bist 100 gefahren obwohl es nur 80 waren und dann bezahlst noch paar €s.

Andere Geschichte, mein Kumpel hatte Führerschein einen Monat lang, und hat seine Mutter von der Schicht aus dem Krankenhaus abgeholt abends 22Uhr. Dann ist Ihm irgendwann aufgefallen das einer hinterher fährt, also ist öfters links und rechts abgebogen. Der Wagen ist immer hinterher und egal wie schnell oder langsam er war der Wagen ist immmer hinterher gefahren. Dann ist er ne Hauptstraße innerorts mit 160km/h lang der Wagen hinterher. Zum Schluss wurde mein Kumpel von einer Straßensperre gestoppt wo die Beamten schon mit Pistole warteten.
Aber am Ende nur Allgemeine Verkehrskontrolle, für mehr haben die Beweise nicht gereicht. Die Beamten dachten nur das er was zu verbergen hat weil er dann so schnell gefahren ist.


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  • | 23.04.2008 20:28

Zitat:
also da sitz ich anner quelle

Super Quelle. Die scheint nicht zu stimmen, es werden nämlich immer genau 23,3 % abegezogen. Wenn es drei Polizeibeamte sind, werden nur 11,2 % abgezogen, aber wenn einer der Beamten "nur" Polizeimeister ist, dann gehen nochmal 5,1 % weg.


So ein Schmarrn...

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  • | 23.04.2008 20:48

walpurgis:

Ich weiß zwar nicht was du Beruflich bist etc., aber danke für deine genaue Antwort also ist es doch möglich! Wieso nutzen es so viele Polizisten nicht?


Zuletzt geändert 23.04.2008 20:48 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 23.04.2008 20:54

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
also da sitz ich anner quelle

Super Quelle. Die scheint nicht zu stimmen, es werden nämlich immer genau 23,3 % abegezogen. Wenn es drei Polizeibeamte sind, werden nur 11,2 % abgezogen, aber wenn einer der Beamten "nur" Polizeimeister ist, dann gehen nochmal 5,1 % weg.


So ein Schmarrn...

wenn du meinst


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  • | 23.04.2008 21:53

Ih denke walpurgis meinte das eher ironisch :rolleyes:


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  • | 23.04.2008 22:36

ironisch? quatsch. Muss doch jedem klar sein, dass 6 Polizisten oder mehr die Geschwinigkeit bis aufs km/h genau feststellen können...
:015 :roll:

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