Geschwindigkeitsüberschreitung und die Aussage von 2 Beamten? - Seite 2

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  • Asco
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  • | 23.04.2008 23:26

hier kommen aber auch Fragen !! :rofl: :rofl:

Erst Schei.. bauen und dann dafür nicht bestraft werden das wär ja wie in Amerika!

Und wenn man Bullen zu schnell überholt.. also Bitte!!
So mancher weiß leider echt nicht wo seine Grenzen sind!

Wenn das alle Bullen machen würden dass sie zu 2t einen anzeigen dann muessen sie ja auch fuer stunden vor Gericht, wer Zahlt dass!!

Irgendwie tummeln sich hier leider manchmal extem selbstüberschätzende Chaoten rum !


Zuletzt geändert 23.04.2008 23:29 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 24.04.2008 00:25

Ja sind wir den in Österreich ? Dort können die netten Herren wirklich alles schätzen, was den netten Beamten in den Sinn kommt. Leider in den letzten Jahren des öfteren erfahren, wenn es nach Österreich zum Skifahren ging, was einem wirklich den Spaß rauben kann. Dumm nur das sie mich zuletzt auf der Heimfahrt "geschätzt" haben, sollten sie das auf der Hinfahrt das nächste mal machen, dann gehe ich eben 15 Stunden in Ersatzfreiheitsstrafe, wie es bei den Össis so schön heist.

Deutsche Polizisten dürfen deine Geschwindigkeit nicht schätzen, aber wie immer in Deutschland gibt es auch dazu Ausnahmen, nämlich dann wenn es um das leidige Thema Schrittgeschwindigkeit geht und dann auch nur bis maximal 35€ Strafe, also keine Punkte und schon gar kein Fahrverbot.

Ein paar Urteil zu der Thematik, die dies untermauern:
- BayObLG, Az: 2 ObOWi 500/00
- BGH VRS 38, 104;
- OLG Hamm VRS 40, 442;
- OLG Düsseldorf VRS 30, 444
- AG Dortmund NZV 1992, 378;
- OLG Hamm NZV 1992, 379

Wäre ja auch noch schöner, wenn das schätzen nun als "Beweis" zugelassen werden würde. Denn ich traue keinem Beamten zu, dass er wirklich objektiv schätzen kann, wie schnell man fährt. Dazu reichen auch viele Jahre Erfahrung nicht, dass man realistisch so etwas einschätzen kann.

MFG

Haiduk


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  • | 24.04.2008 01:56

Also ich habe leider die erfahrung machen müssen, dass die Aussagen von Polizisten vor Gericht seeeeehr hoch gewertet werden, auch ohne Beweise!

Und jedes mal, wenn ich anmerkte, dass dieses nicht stimme, entgegnete der Richter:

"Wieso sollten die Beamten lügen und ihnen einen reinwürgen wollen??"

Tja, da kannst du einfach nichts mehr sagen.......
Klar meinte ich, evtl. weil man prinzipiell jeden, der ein getuntes Auto fährt, vorverurteilt....

Aber man kann da einfach nix mehr gegen sagen.....


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  • | 24.04.2008 08:36

Zitat:
Zitat von Asco
hier kommen aber auch Fragen !! :rofl: :rofl:

Erst Schei.. bauen und dann dafür nicht bestraft werden das wär ja wie in Amerika!

Und wenn man Bullen zu schnell überholt.. also Bitte!!
So mancher weiß leider echt nicht wo seine Grenzen sind!

Wenn das alle Bullen machen würden dass sie zu 2t einen anzeigen dann muessen sie ja auch fuer stunden vor Gericht, wer Zahlt dass!!

Irgendwie tummeln sich hier leider manchmal extem selbstüberschätzende Chaoten rum !

Na prima! Also gibt's doch noch Leute, die einpaar graue Zellen in funktionsfähigem Zusatnd erhalten konnten! :dancing: Ich hätte es auch nicht besser ausdrücken können!

  • McClane
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  • | 28.04.2008 14:54

Zitat:
Zitat von noldinho
Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
also da sitz ich anner quelle

Super Quelle. Die scheint nicht zu stimmen, es werden nämlich immer genau 23,3 % abegezogen. Wenn es drei Polizeibeamte sind, werden nur 11,2 % abgezogen, aber wenn einer der Beamten "nur" Polizeimeister ist, dann gehen nochmal 5,1 % weg.


So ein Schmarrn...

wenn du meinst
Welche ist denn Deine Quelle?

Zum Thema: Ich kann die Geschwindigkeit natürlich auch schätzen, allerdings müssen dann noch andere Faktoren hinzu kommen.
Wenn ich nicht gemessen habe, sondern nur hinterher gefahren bin, muß ich den Sachverhalt ausführlich darstellen.
Die verwendete TBNR ist in den Fall die 103600.

Fahre ich nur hinterher, ziehe ich die Toleranzen ab.


Zuletzt geändert 28.04.2008 14:59 von geloescht_gast. Insgesamt 2 mal.

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