Frage zur felgen eintragung
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Hallo leute habe meine felgen per einzelabnahme abnehmen lassen auch son zertifikat bekommen muss ich die jetzt sofort in den fahrzeug schein eintragen lassen wenn in welcher zeit und wie teuer ist das ? danke |
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Klar muß die eintragung im Schein stehen... wo denn sonst? Nach der Abnahme gibst du eigendlich deinen Schein ab und dann tragen die da alles ein was du hast abnehmen lassen. Zuletzt geändert 06.04.2008 20:04 von Benzer. Insgesamt 1 mal. |
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also ich war beim tüv und die haben mir das nur auf ein tüv gutachten geschrieben nicht in den schein ich muss doch jetzt zur zulassungs behörde und das eintragen lassen oder nicht ? |
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so siehts aus |
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gibt es da ne zeit frist bis wann das erledigt sein muss oder muss das eigendlich sofort geschehen
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Einfach lesen, was auf der Abnahmebescheinigung des TÜV geschrieben steht
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Jetzt muss ich mal nachfragen: Ich kenne das auch bloß so, wie Benzer oben geschrieben hat und nicht, dass man dann noch einmal extra zur Zulassungsbehörde muss. |
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Ist das ein Problem auch mal zu lesen, was in die Hand gedrückt bekommt
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Hä , nu versteh ich auch nur Bahnhof .
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Was ist daran so schwer zu verstehen ?
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Wenn auf den Prüfgutachten (Zettel den man nach der Prüfung beim TÜV/Dekra bekommt) steht das die beschrieben Änderungen im Fahrzeugschein einzutragen sind, einfach machen. Ist meist erforderlich bei Sonderabnahmen. Im normalfall bekommt man aber bei felgen oder fahrwerk mit TÜV Gutachten (vom Hersteller) einen eintag auf dem Prüfgutachten das einene eintragung nicht erforderlich ist. |
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ich hab nix im schein. mir wuirde gesagt das man das nicht machen muss,ist nur sicherer wegen falls die papiere mal verschwinden... |
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