Lachgas hat ABE und TÜV - Seite 1

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  • silversurfer_TDI
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  • | 10.02.2008 18:53

Hi!

Endlich ist es soweit! Lachgas kann eingetragen werden.

:applaus: :applaus: :applaus: :applaus:

Für ca.3000€ gibt es für den Seat-Leon einen NOS-Bausatz der im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Weiter Typen sind derzeit in arbeit.


Mehr info´s unter:
http://www.nos1.velder-edv.com/index.html

  • Asco
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  • | 10.02.2008 19:03

Oha.. Wenns klapp, und dass wird es, werden die ja einen riesen ansturm haben!


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  • | 10.02.2008 19:03

Mh warum glaube ich das nicht?
Vllt. mag es deshalb sein, weil ich das einfach nich für möglich halte eine richtige lachgasanlage legal zu gestalten, oder weil die Seite mehr als unseriös aussieht.


Zuletzt geändert 10.02.2008 19:06 von campino89. Insgesamt 2 mal.


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  • | 10.02.2008 19:07

Ist seriös kam um 17 Uhr bei Automobil ehemals Auto Motor und Sport.
Der Leon ist das erste Fahrzeug, die ABE soll jetzt um weitere Fahrzeugtypen erweitert werden.


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  • | 10.02.2008 19:09

so hab da noch ne kleinigkeit auf der seite entdeckt:


"Alle NOS Systeme haben, eine Beförderungsgenehmigung, und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr unter folgenden Bedingungen mitgeführt werden.

Die Anlage muss ordnungsgemäß installiert sein, und darf nicht betriebsbereit sein. Das heißt, dass die Gaszufuhr unterbrochen, und die Steuerung außer Betrieb sein muss."

also naja so richtig offiziell passt das dann doch nicht

wäre ja viel geiler wenn man sie auch einsetzen dürfte ^^ xD

mfg

  • Russak
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  • | 10.02.2008 19:09

:023 Oohh du heiliges Spielzeug endlich darfst du von der Verbotenen liste gestrichen werden, und darfst dich genauf wie der Turbo und der Sauger auf Deutschen Straßen bewegen und für mehr antrieb sorgen.

:D Kurz und knapp ich freu mich drauf


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  • | 10.02.2008 19:14

Zitat:
Zitat von Eck
"Alle NOS Systeme haben, eine Beförderungsgenehmigung, und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr unter folgenden Bedingungen mitgeführt werden.

Die Anlage muss ordnungsgemäß installiert sein, und darf nicht betriebsbereit sein. Das heißt, dass die Gaszufuhr unterbrochen, und die Steuerung außer Betrieb sein muss."

dat is ja wie onanieren vorm sex...totaler schwachsinn

:gaehn:


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  • | 10.02.2008 19:15

habs heute auch auf AutoMobil gesehen, echt geil, schade dass es es nur für den leon gibt, aber wird ja erweitert :dancing:

  • Asco
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  • | 10.02.2008 19:15

@ Eck..

Stimmt .. so auf die Art di bist jetzt ein Gefahrengut-Transporter... aber wenn du es benutzen solltest biste dran !!


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  • | 10.02.2008 19:30

Damit ist alles in Ordnung. Die vollständige ABE ist schon in der Datenbank drin samt Abgasverhalten nach EG-Richtlinie, EMV-Prüfung, Druckbehälterverordnung usw. Muss sehr aufwendig und teuer gewesen sein. Für den Betrieb gibt´s keinerlei Einschränkungen. Leistungssteigerung von 165 auf 199 kW.

Dem Gas ist übrigens ein Brechmittel beigefügt.


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  • | 10.02.2008 19:31

@ walpurgis: versteh ich dich richtig, wenn man die oben genannte anlage ordnungsgemäß verbaut hat darf man sich auch im straßenverkehr benutzen?


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  • | 10.02.2008 19:33

Ganz genau.


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  • | 10.02.2008 19:38

und wie is das dann zu verstehen, mit dem was ECK eben zititert hat?


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  • | 10.02.2008 19:40

also ich hab den text von denen ihrer seite entnommen!

verstehe also auch nicht wie das miteinander "kombinierbar" ist


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  • | 10.02.2008 19:45

Zitat:
und wie is das dann zu verstehen, mit dem was ECK eben zititert hat?

In der ABE sind keinerlei Einschränkungen drin. Vielleicht bezieht sich das auf die nicht genehmigten Systeme des Herstellers.

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