Lachgas hat ABE und TÜV - Seite 3

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  • | 22.02.2008 14:35

Zitat:
Zitat von Polo-Bunny
Grad gefunden....der hats tatsächlich eingetragen oO

Klick NOS Seat

Das ist glaube ich der Seat der in "Automobile" gezeigt wurde.

Wurde ja bei einem Seat mit einem 1,8T abgenommen und die ABE soll nun auf alle Modelle aus dem VW Konzern erweitert werden die den 1,8T verbaut haben. Damit sollte das ganze auch ein ausreichend großes Käuferpotential erschließen um sich zu amortisieren, denn schließlich ist der 1,8T gerade bei Tunern im VW-Konzern ein beliebter und weit verbreiteter Motor.

MFG

HAIDUK


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  • | 22.02.2008 14:40

trotzdem fällt das gas nach wie vor unters betäubungsmittelgesetz. wenn dich also jemand mit nem gefüllten tank erwischt, egal ob das system legal ist oder nicht, siehts schlecht aus.


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  • | 22.02.2008 15:06

Zitat:
Zitat von Leitwolf
trotzdem fällt das gas nach wie vor unters betäubungsmittelgesetz. wenn dich also jemand mit nem gefüllten tank erwischt, egal ob das system legal ist oder nicht, siehts schlecht aus.

Bei dem Berich von VOX wurde erwähnt, dass das Lachgas mit einem Brechmittelversetzt wird und es damit nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetzt fällt.

MFG

HAIDUK


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  • | 23.02.2008 12:36

Lachgas hat noch nie etwas mit dem Betäubungsmittelgesetz zu tun gehabt!

Es steht nicht in der Liste der Betäubungsmittel (Anhang A des BTMG) und ist somit kein Betäubungsmittel und daher kann es auch kein Verstoß gegen das BTMG sein. ;)

Lachgas gibt es in zwei "Ausführungen", einmal als medizinisches Lachgas, NICHT frei verfügbar und ein Missbrauch ist ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Allerdings in geringen Mengen auch frei verfügbar, nur nicht zum "Genießen", dann Straftat.

Kann man auch in den freigegebenen Kleinmengen in jedem Kaufhaus oder größerem Supermarkt kaufen und dürfte eigentlich in mindestens jedem 2ten Haushalt in Deutschland auch im Schrank liegen.

Zum Anderen als technisches Lachgas, überall im Gashandel frei erhältlich, noch mit einigen nicht ganz so gesunden Reststoffen beinhaltet aber problemlos als "Motorzusatz" zu benutzen oder rum zutragen oder was auch immer, allerdings nicht zum "genießen", denn das wäre dann wieder, abgesehen von Gesundheitsproblemen, ein Verstoß gegen das Arzneimittel-Gesetz.

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  • | 23.02.2008 14:32

JA hab ich auch mitbekommen und wißt ihr wo der Händler ist der das anbietet am 31.05?

Icke wes dat nämlich bei EFR in Aldenhoven bei dem Viertelmeilerennen.
Name: tuningpointleverkusen.gif Größe: 468x60 Dateigröße: 135214 Bytes


Leck Mich am Arsch der Dicke hats druff. Alles weitere auf www.efr-Germany.de


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  • | 07.11.2009 20:25

Ja diese Sache ist kein Fake......
Da ich der Webdesigner der Seite bin!
Treffenfahrer Händler findest du auf der Seite wieder ;)

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