|
Moinsen an alle VW´ler und den Rest *fg* |
|
|
|
Zitat: Was heisst ein Auge zurücken? Der wird die dann den LuFi eintragen und für den Auspuff mit allen Konsequenzen (Erlöschen der BE) bist Du dann dran...der dabei eventuell ein Auge zudrückt und das ohne Einzelabnahme macht? Skowi |
|
|
|
Ja wie habt ihr das denn gemacht, wenn ihr nen Sportluftfilter und Sportauspuff drunter habt?? |
|
|
|
Legal werden das hier die wenigsten haben.. |
|
|
|
Na super das verstehe mal einer. Eingetragen und doch strafbar *lol* |
|
|
|
Es stimmt nicht, dass man einen Sportluftfilter nicht in Verbindung mit einem Austauschschalldämpfer auf "normale Weise" (Änderungsabnahme nach §19(3)) abnehmen lassen kann. |
|
|
|
Walpurgis, sorry aber das ist doch Quatsch. |
|
|
|
@ Frank 309: Wie du meinst |
|
|
|
@Frank 309 |
|
|
|
@ VW-Liebhaber und Walpurgis: |
|
|
|
Zitat: da liegst du falsch. Eine Änderungsabnahme nach §19(3) ist bei einer Kombination von Teilen, die sich gegenseitig beeinflussen, nicht zulässig. In dem Fall ist eine Begutachtung nach §19(2) nötig. Möglich wäre eine Änderungsabnahme nur dann, wenn in einem der Teilegutachten ausdrücklich drinstehen würde, dass die Kombination erlaubt ist (wie z.B. bei einer Tieferlegung und anderen Rädern).Zitat von walpurgis Es stimmt nicht, dass man einen Sportluftfilter nicht in Verbindung mit einem Austauschschalldämpfer auf "normale Weise" (Änderungsabnahme nach §19(3)) abnehmen lassen kann. Für die Eintragung eines offenen Luftfilters und eines anderen Auspuffes ist eine FAHRgeräuschmessung nötig. Eine Standgeräuschmessung würde auch nichts bringen, da ein offener Luftfilter überhaupt keinen Einfluss auf das Standgeräusch hat. Bei der DEKRA gibt es eine entsprechende interne Anweisung nicht, da ein Prüfingenieur eine solche Eintragung gar nicht machen darf. Zitat:
Werden mehrere Änderungen, die sich in ihrer Kombination gegenseitig so beeinflussen, daß eine Gefährdung zu erwarten ist oder eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt, zeitgleich oder zeitlich versetzt vorgenommen, so erlischt die BE des Fz. Dies gilt nicht, wenn für die Kombination eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegt. Für die Erteilung einer neuen BE gilt § 21 entsprechend. In diesen Fällen werden in der Regel über den Umfang einer Änderungsabnahme hinausgehende Prüfungen (zB Fahrversuche, Labor- oder Festigkeitsuntersuchungen oä) erforderlich sein. |
|
|
|
Das ist ja schön, dass du mir sagst, wie ich meine Arbeit zu tun habe. |
|
|
|
Zitat: Dokumentiert ist gut, aber wie kommst Du (ohne weiterreichende Untersuchungen) Zur Erkentnis, dass das Fahrzeug weiterhin vorschriftsmäßig ist? Besonders im Bezug auf eine Verschlechterung des Fahrgeräusches fehlt doch jegliche Grundlage. Das hiesse für mich um Umkehrschluss, Du könntest mir auch einen Universal-Lufi eintragen...
Die Kombination mit sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen werden in der 19(3)-Abnahme ausdrücklich dokumentiert. |
|
|
|
Möglicherweise, weil er das Thema studiert und sich permanent fortgebildet hat und über das Thema einfach viel mehr weiß, als ungefähr jeder andere hier im Forum? |
|
|
|
...er ist wahrscheinlich nicht StVZO-Mod hier, weil er sich im Thema so wenig auskennt! |
|
|