Netter TÜV Hannover Umgebung gesucht - Seite 1

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  • | 16.03.2007 09:23

Moinsen an alle VW´ler :) und den Rest *fg*

habe nen Golf 3 und möchte nun Felgen, Spurverbreiterung und Sportluftfilter eintragen lassen. Das Problem ist der Sportluftfilter, denn in Verbindung mit dem Sportauspuff (der ein ABE) besitzt wollte mir der TÜV Nord in Gordshorn (falls das wer kennt) das nicht eintragen, der meinte dafür bräuchte ich ne Einzelabnahme und die würde im 4 stelligen bereich liegen O.o der hat ja nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Hat irgendwer hier im Umkreis von Hannover Beziehungen zu einem TÜV -Männchen, der dabei eventuell ein Auge zudrückt und das ohne Einzelabnahme macht? Weil sonst kann ich mir das nicht leisten :heul:


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  • | 16.03.2007 09:58

Zitat:
der dabei eventuell ein Auge zudrückt und das ohne Einzelabnahme macht?
Was heisst ein Auge zurücken? Der wird die dann den LuFi eintragen und für den Auspuff mit allen Konsequenzen (Erlöschen der BE) bist Du dann dran...

Skowi


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  • | 16.03.2007 12:20

Ja wie habt ihr das denn gemacht, wenn ihr nen Sportluftfilter und Sportauspuff drunter habt??


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  • | 16.03.2007 12:33

Legal werden das hier die wenigsten haben..


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  • | 16.03.2007 12:39

Na super das verstehe mal einer. Eingetragen und doch strafbar *lol*


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  • | 16.03.2007 12:48

Es stimmt nicht, dass man einen Sportluftfilter nicht in Verbindung mit einem Austauschschalldämpfer auf "normale Weise" (Änderungsabnahme nach §19(3)) abnehmen lassen kann.

Es ist nur problematisch, weil meist beide die möglichen Toleranzen nach oben ausnutzen und das Standgeräusch in der Summe dann zu laut sein kann.

Meines Wissens nach gibt es bei einigen TÜVs eine interne Anweisung, es grundsätzlich nicht zu machen.

Beim DEKRA z.B. gibt es diese nicht.

Die sauberste Lösung ist, zusätzlich zur Abnahme eine Geräuschmessung durchzuführen, bei dieser Geräuschmessung den Luftfilter und den Auspuff zu dokumentieren und bei der Abnahme des Luftfilters zusätzlich die Geräuschmessung zu vermerken, z.B. so:

*MIT AUSTAUSCHLUFTFILTER TYP XXX IN VERB.M.AUSTAUSCHSCHALLDÄMPFER TYP YYY ZULAESSIGKEIT DES STANDGERÄUSCHS NACHGEWISEN BERICHTSNUMMER_ZZZ*

Das wäre eine, zwar etwas teurere, aber saubere Lösung für dich, den Prüfer und die Polizei.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass im Gutachten des Luftfilters nicht ausdrücklich eine serienmäßige Auspuffanlage vorgeschrieben ist.


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  • | 17.03.2007 14:15

Walpurgis, sorry aber das ist doch Quatsch.

Ne Standgeräuschmessung sollte das geringste Problem sein, aber die bringt doch gar nichts. Das Standgeräusch hat keine Grenzwerte.
Das Fahrgeräusch hat Grenzwerte und diese dürfen nicht überschritten werden.
Das Fahrgeräuschgutachten ist der teure Spaß, Teststrecke, Aufbau, mehrere Messungen, Kosten legen wohl bei ca. 200€.


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  • | 17.03.2007 14:31

@ Frank 309: Wie du meinst :rolleyes:

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund Verschlechterung von Abgas- und Geräuschverhalten wird von der Standgeräuschmessung abgeleitet.


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  • | 17.03.2007 15:11

@Frank 309
Ich glaube das was Walpurgis hier schreibt hat Hand und Fuß.

Ich weiß ja nicht ob du auch Prüfer bist ,aber Walpurgis hat damit täglich zu tun .
Das mit der Geräuschmessung kann ich mir gut vorstellen


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  • | 17.03.2007 15:36

@ VW-Liebhaber und Walpurgis:

Ich glaube nicht, dass es so ein Getöse um Lufi und Sportauspuff gegeben hätte, wenn es nur nötig wäre, dass der Prüfer nur mal kurz mit dem Phonmeter hinters Auto geht (so wie das bei meinem Moped schon mal gemacht wiurde)...

Skowi


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  • | 17.03.2007 19:16

Zitat:
Zitat von walpurgis
Es stimmt nicht, dass man einen Sportluftfilter nicht in Verbindung mit einem Austauschschalldämpfer auf "normale Weise" (Änderungsabnahme nach §19(3)) abnehmen lassen kann.
da liegst du falsch. Eine Änderungsabnahme nach §19(3) ist bei einer Kombination von Teilen, die sich gegenseitig beeinflussen, nicht zulässig. In dem Fall ist eine Begutachtung nach §19(2) nötig. Möglich wäre eine Änderungsabnahme nur dann, wenn in einem der Teilegutachten ausdrücklich drinstehen würde, dass die Kombination erlaubt ist (wie z.B. bei einer Tieferlegung und anderen Rädern).
Für die Eintragung eines offenen Luftfilters und eines anderen Auspuffes ist eine FAHRgeräuschmessung nötig.
Eine Standgeräuschmessung würde auch nichts bringen, da ein offener Luftfilter überhaupt keinen Einfluss auf das Standgeräusch hat.
Bei der DEKRA gibt es eine entsprechende interne Anweisung nicht, da ein Prüfingenieur eine solche Eintragung gar nicht machen darf.

Zitat:
Werden mehrere Änderungen, die sich in ihrer Kombination gegenseitig so
beeinflussen, daß eine Gefährdung zu erwarten ist oder eine Verschlechterung
des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt, zeitgleich oder zeitlich
versetzt vorgenommen, so erlischt die BE des Fz. Dies gilt nicht, wenn für die
Kombination eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegt.
Für die Erteilung einer neuen BE gilt § 21 entsprechend. In diesen Fällen
werden in der Regel über den Umfang einer Änderungsabnahme hinausgehende
Prüfungen (zB Fahrversuche, Labor- oder Festigkeitsuntersuchungen
oä) erforderlich sein.


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  • | 17.03.2007 19:44

Das ist ja schön, dass du mir sagst, wie ich meine Arbeit zu tun habe. :rolleyes:
Die Kombination mit sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen werden in der 19(3)-Abnahme ausdrücklich dokumentiert.


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  • | 17.03.2007 21:10

Zitat:
Die Kombination mit sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen werden in der 19(3)-Abnahme ausdrücklich dokumentiert.
Dokumentiert ist gut, aber wie kommst Du (ohne weiterreichende Untersuchungen) Zur Erkentnis, dass das Fahrzeug weiterhin vorschriftsmäßig ist? Besonders im Bezug auf eine Verschlechterung des Fahrgeräusches fehlt doch jegliche Grundlage. Das hiesse für mich um Umkehrschluss, Du könntest mir auch einen Universal-Lufi eintragen...


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  • | 17.03.2007 21:27

Möglicherweise, weil er das Thema studiert und sich permanent fortgebildet hat und über das Thema einfach viel mehr weiß, als ungefähr jeder andere hier im Forum?

Nur so eine Idee....


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  • | 17.03.2007 22:08

...er ist wahrscheinlich nicht StVZO-Mod hier, weil er sich im Thema so wenig auskennt!

Die andere Sache ist: warum zerreißt ihr ihn denn jetzt so, obwohl er euch eine legale Möglichkeit aufgezeigt hat, das eingetragen zu bekommen!
Selbst wenn er Unrecht hat (kann ja durchaus passieren - ICH kann das nicht entscheiden!), wird sich das sofort rausstellen, wenn der Licos dem TÜVler diese Idee vorträgt. Das kostet ihn dann lediglich die Spritkosten zum TÜV/Dekra-Standort und evtl. ein paar Nerven! Ansonsten passiert doch keinem was!

Wenn er jetzt auf nen vagen Verdacht hin 10000€ in sein Auto stecken sollte, dann kann ich ja die Aufregung halbwegs verstehen, aber so???

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