Netter TÜV Hannover Umgebung gesucht - Seite 3

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  • | 19.03.2007 07:47

Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert, anhand dessen festgestellt werden kann, ob sich das Geräuschverhalten gegenüber der Messung bei der Zulassung des Fahrzeuges bzw. der Auspuffanlage verändert hat.
Bei einer Geräuschmessung für eine Typprüfung oder eine Änderung wird zunächst das Fahrgeräusch gemessen. Ist das ok, wird das Standgeräusch gemessen. Beide Werte werden dann in die Papiere eingetragen.
Ist bei einer späteren Kontrolle das Standgeräusch zu hoch, dann entspricht das Auto nicht mehr dem geprüften Zustand und das Geräuschverhalten wurde verschlechtert.
Der zulässige Grenzwert für das Standgeräusch ist daher der Wert, der in den Papieren eingetragen ist (plus Toleranz)
wenn du 100dB Standgeräusch eingetragen hast (und die Eintragung ordnungsgemäß erfolgte), dann ist es ja ok.

@corri: wenn im Gutachten für den Schalldämpfer ein Standgeräusch angegeben ist, ist das der zulässige Grenzwert. Wenn drinsteht, dass sich das Geräuschverhalten nicht ändert, dann gilt der bisher eingetragene Wert.

Der Umkehrschluss, dass das Geräuschverhalten vorschriftsmäßig ist, wenn das Standgeräusch ok ist, der ist allerdings nicht immer richtig.
Das Standgeräusch sagt nur etwas über die Auspuffanlage aus. Für die Beurteilung anderer Geräuschquellen, wie z.B. das Ansauggeräusch, ist es nicht geeignet.


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  • | 19.03.2007 11:15

Also wird davon ausgegangen, dass bei einem Standgeräusch über dem Wert in den Papieren sich auch das Fahrgeräusch verschlechtert hat.

Das steht für aber im Widerspruch zu dem Teilegutachten der Auspuffanlage, welches besagt, dass das Standgeräusch +5db ist. Auch wenn dies der Toleranzwert für die Messung ist, so müsste man doch davon ausgehen, dass bei diesen Fahrzeugen die BE erloschen ist.

Der Gegenbeweis kann dann nur über ein Fahrgeräuschgutachten gebracht werden.


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  • | 21.03.2007 21:30

das Fahrgeräusch und das Standgeräusch wurden bei der Erstellung des Teilegutachtens gemessen.
Dabei kam heraus, dass sich das Fahrgeräusch nicht ändert und das Standgeräusch 5dB höher ist, als mit der Serienanlage.
Diese Werte werden bei der Änderungsabnahme in die Papiere eingetragen und das ist dann das Standgeräusch, das dein Auto mit dieser Auspuffanlage haben darf.


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  • | 22.03.2007 23:56

Aber heißt das denn nicht dann im Umkehrschluss wieder das ein erhöhtes Standgeräusch nicht die Verschlechterung des Fahrgeräusches beweißt?

Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

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