Netter TÜV Hannover Umgebung gesucht - Seite 2

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  • | 17.03.2007 22:29

Um das Ganze mal zum Abschluß zu bringen:

Man kann immer, genau wie in diesem Fall auch, Änderungen abnehmen lassen, die sich gegenseitig beeinflussen, solange

1. im Gutachten nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges steht,
2. die gegenseitige Beeinflussung geprüft und technisch i.O. ist,
3. Das Ganze bei der Abnahme sauber dokumentiert ist.

Sicher ersetzt eine Standgeräuschmessung die Fahrgeräuschmessung nicht, aber wir sind hier ja auch nicht bei der Typprüfung.


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  • | 17.03.2007 23:05

Zitat:
obwohl er euch eine legale Möglichkeit aufgezeigt hat, das eingetragen zu bekommen!
...vielleicht weil wir gerade an diesem Punkt leichte Zweifen haben...

Zitat:
2. die gegenseitige Beeinflussung geprüft und technisch i.O. ist,
Und wie wird die geprüft? Meiner Auffassung gehört dazu auch die Messung des Fahrgeräuschs, bzw die Einhaltung der vorhgeschriebenen Werte.

Zitat:
Sicher ersetzt eine Standgeräuschmessung die Fahrgeräuschmessung nicht, aber wir sind hier ja auch nicht bei der Typprüfung.
Ich denke mal, wenn ein Hersteller die Fahrgeräusche für einen neuen Fahrzeugtyp ermitteln läßt, dann kostet das auch etwas mehr als 200 Euro...

Da Du leider nicht auf meine Frage nach dem Eintragen eines Universal-Luftfilters eingeangen bist, dann wollte ich mal nachfragen, ob Du mir auf meinem Astra 9*16 ET 15 (215/40 R 16), Tieferlegungsfedern und ein kleines Lenkrad eintragen würdest. Die Dekra bei unssagte mir nämlich dass sich gegenseitig beeinflussende Teile (wie ja auch Lufi und Sport-ESD) nur beim TÜV geht, weil dieser kombinierte Zustand ja nicht im Gutachten vermerkt ist und das dann eben nur der TÜV darf (ähnlich wie chevy 1992 das geschrieben hat).


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  • | 18.03.2007 10:15

Na, das freut mich ja, dass es hier sogar mehrere gibt, die päpstlicher sind als ich.

Was ist ein Universal-Lufi ?

Die Sache mit dem Fahrwerk sollte in einem anderen Thread besprochen werden, da es erstens hier nicht hingehört und zweitens alle wichtigen Informationen fehlen. Maßgeblich sind die Auflagen und Einschränkungen der Gutachten. Und die Frage, ob es möglich ist, die Sachen zusammen abnehmen zu lassen, kannst du dir eigentlich selbst beantworten, wenn du die Prüfzeugnisse gelesen hast.


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  • | 18.03.2007 11:42

Zitat:
Was ist ein Universal-Lufi ?
Das ist ein offener Luftfilter, der universell zu verwenden ist, ohne Gutachten.

Zitat:
Und die Frage, ob es möglich ist, die Sachen zusammen abnehmen zu lassen, kannst du dir eigentlich selbst beantworten, wenn du die Prüfzeugnisse gelesen hast.
Verstehe ich jetzt nicht. Beim Lenkrad steht in der ABE dabei, dass ich es nur mit den Serienreifen fahren darf. Sonst müsste es halt eingetragen werden, dagte mir die Dekra. Die sagten aber auch, dass das bei uns nur der TÜV darf (eben weil sich das gegenseitig beeinflusst).

Du hast aber imemr noch nicht geschriben, wie Du deststellst, dass das Auto mit Sport-Lufi und -ESD nachher auch hinsichtlich des Fahrgeräusches okaay ist...


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  • | 18.03.2007 12:51

So, einen Beitrag schreibe ich noch dazu, dann sollte es aber gut sein.

Die erste Frage solltest du dir eigentlich selbst beantworten können. Wenn es kein Prüfzeugnis gibt, kommt eine Änderungsabnahme von vornherein nicht in Frage.

Zum Luftfilter:

Die Einhaltung des Fahrgeräuschs stelle ich überhaupt nicht sicher, da ich sie im Rahmen einer Änderungsabnahme nicht prüfe. Das verlangt niemand und würde über das Ziel herausschießen.

Wenn ich den begründeten Verdacht habe, dass das Fahrgeräusch nicht eingehalten wird, lehne ich die Änderungsabnahme ab. Ganz einfach.

Die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nach dem Umbau beruht auf:

1. Dem Vorhandensein von Prüfzeugnissen. Da stecken nämlich die ganzen aufwändigen Prüfungen (wie z.B. auch die Fahrgeräuschmessung) drin.

2. Die Übereinstimmung und Richtigkeit, sprich richtiges Teil für das richtige Fahrzeug, bestimmungsgemäßer Einbau, Einhaltung der Auflagen und Einschränkungen usw.

3. Den Segen eines Sachverständigen. Von ihm wird verlangt, dass er neben den in Punkt 2 angesprochenen Dingen eine ordentliche Abnahme macht und sich z.B. Gedanken über gegenseitige Beeinflussung macht.

In diesem Fall ist die Standgeräuschmessung EIN MÖGLICHES HILFSMITTEL für diese Beurteilung, insbesondere für die Dokumentation. Wenn ich der Meinung bin, dass das Fahrzeug überhaupt nicht zu laut ist, kann ich die Abnahme auch ganz ohne Messung machen, wenn das Ganze irgendwie grenzwertig ist, muss ich sie ablehnen und auf eine §21er-Prüfung mit aufwändigeren Prüfungen bestehen.

Und um es vorweg zu nehmen:

Ja, diese Beurteilung kann der Sachverständige vornehmen und das hat dann auch Bestand. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt und deshalb besonders ausgebildete Ingenieure für diese Aufgabe betraut.

So und jetzt Basta.


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  • | 18.03.2007 15:27

Hallo,
mir wurde vom TÜV mitgeteilt, daß bei der gleichzeitigen Verwendung eines Sportluftfilters mit einer Sportauspuffanlage immer die Fahrgeräusche nachgewiesen werden müssen.
Dies könnte auch dann nachgewiesen sein, wenn die einzelnen Prüfzeugnisse das jeweils andere Bauteil berücksichtigen, was aber zu 99% nie der Fall sein wird.
Weiterhin ist auch das Fahrgeräusch nachzuweisen, wenn beispielsweise ein Sportluftfilter ordnungsgemäß eingetragen wurde und danach eine Sportauspuffanlage mit EG-Typgenehmigung (also eigentlich eintragungsfrei) eingebaut wird. Spätestens bei der nächsten HU würde diese Kombination als erheblicher Mangel gewertet, da die Fahrgeräusche nicht nachgewiesen worden sind, obwohl jedes Bauteil einzelnd gesehen eine zulässige Änderung darstellt.
In solch einem Fall müßte dann auch die Sportauspuffanlage eingetragen werden und im Rahmen der Prüfung auch das Fahrgeräusch gemessen werden, was natürlich die Kosten für solch eine Eintragung bestimmt um einige hundert Euro teurer werden läßt. Damit sei aber nicht gewährleistet, ob die Eintragung erfolgreich sein wird.
Nach deren Erfahrungen würden schon einige Sportauspuffanlagen alleine, die schon "länger" im Einsatz sind, kaum oder gerade die Grenzwerte für das Fahrgeräusch erfüllen!
Auch seien mittlerweile viele Prüfzeugnisse für Sportluftfilter dahingend geändert worden, daß dort sinngemäß folgender Passus zu finden ist: "...nur genehmigt mit serienmäßiger Schalldämpferanlage, ansonsten ist eine Fahrgeräuschmessung erforderlich..."
Selbst wenn dieser Passus dort nicht steht, ist eine Fahrgeräuschmessung erforderlich, da es beim TÜV eine interne Verfahrensanweisung durch deren übergeordnete Behörde (ich glaub Aufsichtbehörde) gibt, die (nach Aussage des TÜVs) für alle Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen als verbindlich anzusehen ist.
Also müßte auch der DEKRA darüber informiert worden sein.

Gruss.

P.S.: Da es eine Menge an Informationen seitens des TÜVs waren, hoffe ich alles richtig in diesem post wieder-/weitergegeben zu haben.


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  • | 18.03.2007 16:08

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das ist ja schön, dass du mir sagst, wie ich meine Arbeit zu tun habe.
gerne geschehen. Man hilft wo man kann.

nicht dass du wegen sowas noch Ärger bekommst.
Zitat:
Es ist jedoch eine Anzahl von Fällen bekannt, die auch zu verwaltungs- und strafrechtlichen
Ermittlungen gegen Sachverständige führten, wonach die Kombination
solcher ansaug- und abgasseitiger Änderungen zu einer deutlichen Überschreitung
der Fahrgeräusch-Grenzwerte führte.
Und was die Änderungsabnahmen bei mehreren Änderungen mit gegenseitiger Beeinflussung betrifft, da solltest du dich nochmal kundig machen, was geht und was nicht.


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  • | 18.03.2007 21:38

Zitat:
Zitat von walpurgis
@ Frank 309: Wie du meinst :rolleyes:

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund Verschlechterung von Abgas- und Geräuschverhalten wird von der Standgeräuschmessung abgeleitet.
Erklär mir das bitte. Denn beim Bundesumweltamt find ich nur Grenzwerte fürs Fahrgeräusch: http://www.umweltbundesamt.de/uba-i..zeuge-laerm.htm

Außerdem gibt es Auspuffanlagen mit Teilegutachten, die das Standgeräusch um +5db anheben. Was macht der Besitzer eines solchen Fahrzeuges wenn auf Grund einer Standgeräuschmessung seine BE erlischt? Für mich ist das ein Widerspruch.
Soweit ich weiß ist das Standgeräusch seit Mitte der 60er Jahre nicht mehr limitiert.

@alle anderen: Ich denke auch, das Walpurgis Ahnung hat und weiß wovon er redet, aber er ist auch nur ein Mensch und kann Fehler machen. Wie wir alle.

Und ich denke hier ist seine Aussage nicht korrekt. Ein höheres Standgeräusch untermauert den Verdacht einer Überschreitung der Fahrgeräuschgrenzwerte, mehr aber nicht.

Das hier hilft auch sehr: http://www.ika.rwth-aachen.de/lehre..?PHPSESSID=0a3d


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  • | 18.03.2007 22:43

5 dB sind der Toleranzwert nach der Durchführungsrichtlinie. Eine Erhöhung des Standgeräusches über den in den Papieren eingetragenen Wert (abzüglich der Toleranz) sind nach Mängelrichtlinie eine erheblicher Mangel bei der HU. Nach einer Verkehrskontrolle ein erheblicher Mangel in Anlehnung an §29/Anlage VIII und wird mit entsprechendem Bußgeld und Punkten geahndet.

Eine Erhöhung des Standegräusches über den Toleranzwert hinaus ist Nachweis für eine Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens und führt, sofern sie durch eine technische Änderung verursacht wurde, zum Erlöschen der BE.

Der Rückschluss vom Stand- auf das Fahrgeräusch ist im Übrigen durch die einschlägigen BMV-Verlautbarungen untermauert:

Zitat:
Können aus dem Standgeräusch Schlüsse auf das Fahrgeräusch gezogen werden? 10
Es hat sich die Frage ergeben, ob aus dem Standgeräusch zwingende Schlüsse auf
das Fahrgeräusch gezogen werden können, dh ob anzunehmen ist, daß bei Überschreitung der Standgeräuschwerte auch das Fahrgeräusch nicht mehr dem in der
BE enthaltenen Wert entspricht. Tatsächlich gilt das Standgeräusch als echter Indikator
für das Fahrgeräusch. Es kann davon ausgegangen werden, daß Abweichungen
nach oben beim Standgeräusch auch gleichzeitig Abweichungen
beim Fahrgeräusch ergeben. Das Standgeräusch macht eine zweifelsfreie Aussage
darüber, ob sich das Lärmverhalten eines Fz geändert hat.
und

Zitat:
Die Überwachung der im Verkehr befindlichen Fz mit der „Nahfeldmeßmethode“ ist ein geeignetes Mittel zur
Kontrolle u Ermittlung von besonders lauten, meistens manipulierten Fz.
Um den prüfenden Stellen den Vergleich der Meßwerte zu erleichtern, wird
künftig der in den FzPapieren anzugebende Standgeräuschwert nach der
Nahfeldmeßmethode ermittelt. Er ist als Referenzwert anzusehen.


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  • | 18.03.2007 22:47

Komm ich trotzdem nicht mit.

Laut TGA wird das Standgeräusch in den Papieren um + 5db geändert. Dann wären bei dem Fahrzeug ja nochmal 5db Toleranz drin.

Wären doch dann +10 db über dem Wert des Herstellers....

Wie kann etwas, wofür keine Grenzwerte festgeschrieben sind, dafür herangezogen werden, dass sich das Geräuschverhalten verschlechtert hat?

Ich kann doch 100db im Stand haben, im Fahrgeräusch trotzdem die Grenzwerte einhalten.


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  • | 18.03.2007 22:59

Ich bin zwar grad etwas konfus mit dem ganzen Fahr- und Standgeräuschgedöns und deren Limitierung hier aber was ich grade sagen wollte, mir wurde vor Jahren an meinem Golf-1-16V der Supersprint-ESD auch nicht eingetragen weil der im Stand über dem Grenzwert lag. Also irgendwas scheints ja da zu geben. Und dabei war ich schon extra bei einem Tuner wegen der Eintragung...


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  • | 18.03.2007 22:59

Ist eigentlich alles gesagt über die Bedeutung des Standgeräusches...


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  • | 18.03.2007 23:21

Ich les mal noch ein bisschen in einem "Rechtsgutachten
Nichteinhaltung der Dauerhaltbarkeitsanforderungen in Bezug auf Abgasgrenzwerte sowie Veränderung der Geräuscheigenschaften (Reifen) bei der Feldüberwachung/laufende Tests"

Hier heißt es nämlich:

Zitat:
Grenzwerte für das Standgeräusch existieren nicht. Die Messergebnisse
sind aber in den Prüfbericht einzutragen (5.2.3.1). Das Standgeräusch dient
somit hauptsächlich als Vergleichswert für die Fahrgeräusche. Aus der
technisch einfacher durchzuführenden Standgeräuschprüfung lässt sich erkennen,
ob sich die Geräuschemissionen eines Fahrzeugs verändert haben
79
und so können auch (bedingt) Rückschlüsse auf eine Veränderung der Fahrgeräuschwerte
gezogen werden.


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  • | 18.03.2007 23:32

Hast du dich jetzt so sehr darin verrannt, mir Unwissenheit unterstellen zu können ?

Über was diskutieren wir hier eigentlich noch ?

Du kannst gerne "Rechtsgutachten
Nichteinhaltung der Dauerhaltbarkeitsanforderungen in Bezug auf Abgasgrenzwerte sowie Veränderung der Geräuscheigenschaften (Reifen) bei der Feldüberwachung/laufende Tests"
wälzen, aber ohne mich.

Gute Nacht.

Und sorry an den Themenersteller, der eigentlich nur eine einfache Auskunft über eine einfache Frage bezüglich einer einfachen Änderungsabnahme wollte...


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  • | 18.03.2007 23:48

Ich will dir keine Unwissenheit unterstellen, ich will das nur geklärt haben.
Denn man liest immer nur von nem Fahrgeräuschgutachten, vor allem wenn es um die Abnahme von ESD + Luffi geht, aber auch in Fällen bei denen das Erlöschen der BE nachgewiesen werden soll.
Das will ich einfach geklärt haben.

Da mein Standgeräusch z.B. deutlich höher als das Fahrgeräusch liegt, fehlt mir halt bissel die Logik. Ich bin der Meinung, dass ich mein Standgeräusch einhalten kann, aber das Fahrgeräusch trotzdem überschreite, was dann ganz klar ein Erlöschen der BE ist.

Es ist halt schon ein doofes Gefühl, wenn der Herr Polizist hinterm Auto steht und meint, der Auspuff ist ganz schön laut. Wenn ich weiß, dass ich meine 92db Standgeräusch nicht überschreite, dann kann ich ihm ja ne Messung anbieten.

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