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Hallo alle zusammen, |
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Für das Handy, wie du schon selbst festgestellt hast, gibt es 40 € + 26,60 Gebühren + 1 Punkt. Das ist in der Probezeit ein B-Verstoß. Bei nur einem B-Verstoß hat das noch keine Folgen (auch nicht, wenn er schon zur Nachschulung war). |
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ist es tatsächlich so das man das handy nicht in der hand halten darf |
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Laut den Polizisten darf man das Handy gar nicht in die Hand nehmen. Sobald man das macht, ist man dran. Egal ob telefoniert oder nur 10 Sekunden geschaut - nicht mal an ner Ampel darf man das. Erst wenn man steht und der Motor aus ist - haben wir gerade im Internet recheriert... |
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das ist immer so zwiespältig. was zählt noch als "normale" radio/navi bedienung? |
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Zitat: Über die Art der Benutzung ist nichts festgeschrieben. Es gibt vereinzelt Urteile die aussagen, dass das Schauen auf die Uhr oder das Umplatzieren nicht darunter fällt. Aber ganz viele Urteile, die das Gegenteil sagen: in der Hand halten reicht.
§ 23 StVO (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. |
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Jo so siehts aus. Ist zwar schmarren, aber naja. Ne CD zu wechseln ist zeitaufwendiger. Aber vielen ist das nicht bewußt. Ich seh jeden Tag Leute mit Handy am Ohr in dicken Geschäftsautos. Die erwischt keiner. |
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Zitat: ah gut dann bin ich auch wieder schlauer geworden...
Zitat von Nightwish Zitat: Über die Art der Benutzung ist nichts festgeschrieben. Es gibt vereinzelt Urteile die aussagen, dass das Schauen auf die Uhr oder das Umplatzieren nicht darunter fällt. Aber ganz viele Urteile, die das Gegenteil sagen: in der Hand halten reicht.§ 23 StVO (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. |
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Also irgendwie werfen deine Aussagen bei mir nur Fragen auf. |
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Zitat: Das spielt praktisch keine Rolle. Der Tatbestandskatalog kennt nur einen einzigen Vorwurf, der aber beides abdeckt.
Meine Frage ist nun: Hat die Polizei deinen Freund wegen "Telefonieren am Steuer" oder wegen "Handy in der Hand halten" angehalten und angezeigt? |
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Nach dem Aufbauseminar das er machen musste, kann er sich max. einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten. Handy am Steuer ist ein A-Verstoß. Jetzt wurde er aber auch noch geblitzt! |
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Zitat: Nein!Nach dem Aufbauseminar das er machen musste, kann er sich max. einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten. Handy am Steuer ist ein A-Verstoß. Jetzt wurde er aber auch noch geblitzt! Der Handyverstoß ist ein B-Verstoß! Außerdem gibt es in der Probezeit beim zweiten mal (ein A- oder zwei B-Verstöße) die Psychologische Beratung und erst beim dritten Mal (ein A- oder zwei B-Verstöße) ist der Lappen weg. Zitat: ...und der "Idiotentest" hat mir der Probezeitregelung nun wirklich nichts zu tun!
Wenn er schneller als 20km/h zu schnell war, kann er nun den Idiotentest machen. |
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es gab estern oder vorgestern nen Gerichtsurteil dazu .... |
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Zitat: So, so... normalerweise nie...
Zitat von Alias ... mit knappen 70 km/h bei 50 erlaubten. Normalerweise fährt er nie zu schnell, da er noch Probezeit hat. Die ist auch ungünstigerweise verlängert worden wegen damals 40 km/h zu schnell mit Nachschulung, die er auch gemacht hat. Bis auf das heute, hat er keine weiteren Verstösse. |
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Mich wundert auch, dass er auf die Uhr des Handys geschaut hat. Jedes normale Auto - selbst uralte Exemplare - haben doch ne Uhr im Amaturenbrett, oder? *wunder* |
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