Handy am Steuer und geblitzt an in einer Stunde... - Seite 1

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  • | 27.01.2006 21:24

Hallo alle zusammen,
mein Freund hatte heut einen regelrechten Pechtag! Als er von zuhause losgefahren ist, hat er nach der Urzeit aufs Handy geschaut und prompt fährt ein Streifenwagen neben ihm und sieht das. Er wurde angehalten und der Bußgeldbescheid wird per Post demnächst kommen. Er hat erst mal gedacht, daß nichts passieren kann, weil er ja nicht telefoniert hat, aber man braucht es ja nur in der Hand halten - was wir jetzt wissen. Also kommt er da nicht mehr raus. Danach war er etwas unentspannt und wurde kurz darauf auf der Heimfahrt auch noch geblitzt... mit knappen 70 km/h bei 50 erlaubten. Normalerweise fährt er nie zu schnell, da er noch Probezeit hat. Die ist auch ungünstigerweise verlängert worden wegen damals 40 km/h zu schnell mit Nachschulung, die er auch gemacht hat. Bis auf das heute, hat er keine weiteren Verstösse.
So jetzt zu der Frage:
Was genau kommt auf ihn zu? Außer die 40,- € fürs Handyhalten + 1 Punkt und die Strafe fürs zu schnelle fahren.
Kann die Probezeit noch mal verlängert werden?
Kann er ein Fahrverbot kriegen?
Danke für eure Antworten und bitte nicht zu sehr aufregen - wie gesagt, er fährt echt anständig sonst und weiß selber daß es sch... war


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  • | 27.01.2006 21:50

Für das Handy, wie du schon selbst festgestellt hast, gibt es 40 € + 26,60 Gebühren + 1 Punkt. Das ist in der Probezeit ein B-Verstoß. Bei nur einem B-Verstoß hat das noch keine Folgen (auch nicht, wenn er schon zur Nachschulung war).

Bei der Geschwindigkeit gibt es zwei Möglichkeiten:
1. bis 20 km/h Überschreitung innerorts kosten 35 € - keine weiteren Folgen.
2. ab 21 km/h Überschreitung sind es 50 € + 25,60 Gebühren + 1 Punkt. In der Fall ein A-Verstoß, was für ihn und seine Probezeit die Folge hätte, dass er an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen müsste. Sollte das innerhalb eines Jahres das zweite mal mit mehr als 21 km/h Überschreitung sein (wann war der erste Vorfall?) dann droht außerdem 1 Monat Fahrverbot.

Die Probezeit wird nur einmal verlängert. Details zur Probezeitregelung hier.


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  • | 27.01.2006 22:03

ist es tatsächlich so das man das handy nicht in der hand halten darf:frage:
ich meine er hat ja nicht 5 minuten auf die uhr geschaut sondern da nur kurz draufgeschaut wie es sich hier anhört...
dann darf man das teil bei der fahrt nichtmal aus der jackentasche holen um es in die fse zu stecken:frage:
kann ich mir so nicht vorstellen...
beim telefonieren oder sms schreiben ist es ja klar, vor allem da es auch nachweisbar ist...


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  • | 27.01.2006 22:08

Laut den Polizisten darf man das Handy gar nicht in die Hand nehmen. Sobald man das macht, ist man dran. Egal ob telefoniert oder nur 10 Sekunden geschaut - nicht mal an ner Ampel darf man das. Erst wenn man steht und der Motor aus ist - haben wir gerade im Internet recheriert...


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  • | 27.01.2006 22:10

das ist immer so zwiespältig. was zählt noch als "normale" radio/navi bedienung?
ich meine wenn ich ne CD wechsel bin ich ja auch stärker abgelenkt, als wenn ich mal auf mein handy nach der uhrzeit schauen.
also soviel ich weiß is das immer mehr oder weniger auslegungssache, wobei es die regel gibt ein handy während der fahrt nicht anfassen zu dürfen. war mal so ne auflage für die bedienung von freisprecheinrichtungen
MfG


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  • | 27.01.2006 22:10

Zitat:
§ 23 StVO
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Über die Art der Benutzung ist nichts festgeschrieben. Es gibt vereinzelt Urteile die aussagen, dass das Schauen auf die Uhr oder das Umplatzieren nicht darunter fällt. Aber ganz viele Urteile, die das Gegenteil sagen: in der Hand halten reicht.


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  • | 27.01.2006 22:18

Jo so siehts aus. Ist zwar schmarren, aber naja. Ne CD zu wechseln ist zeitaufwendiger. Aber vielen ist das nicht bewußt. Ich seh jeden Tag Leute mit Handy am Ohr in dicken Geschäftsautos. Die erwischt keiner.

Naja wir hoffen nur daß er nicht gesperrt wird oder so. Irgendwann will er ja auch mal aus der Probezeit raus kommen =)
Andererseits würd ich dann seinen Bora kriegen, weil ja mein Golfi nicht mehr anspringt... Nee ich hoff, daß geht glimpflich aus....
danke für Eure Antworten.


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  • | 27.01.2006 22:19

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
§ 23 StVO
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Über die Art der Benutzung ist nichts festgeschrieben. Es gibt vereinzelt Urteile die aussagen, dass das Schauen auf die Uhr oder das Umplatzieren nicht darunter fällt. Aber ganz viele Urteile, die das Gegenteil sagen: in der Hand halten reicht.
ah gut dann bin ich auch wieder schlauer geworden...:D


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  • | 27.01.2006 23:40

Also irgendwie werfen deine Aussagen bei mir nur Fragen auf.
wenn ich auf mein Handy nach der Uhrzeit schaue, dann ist mein Handy entweder in meiner Hosentasche, auf dem sitz oder irgendwo bei der mittelkonsole. Ich hols kurz raus, gucke drauf und fertig. Dabei ist das Handy aber garnicht zu sehen, weil es immer unter dem Fenster ist.

D.h. dann also wenn die Polizei neben euch fährt!, muss dein "Freund" das Handy oberhalb der Tür gehalten haben. Und das schließt für mich das Vorhaben zu telefonieren ein.

Meine Frage ist nun: Hat die Polizei deinen Freund wegen "Telefonieren am Steuer" oder wegen "Handy in der Hand halten" angehalten und angezeigt?


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  • | 27.01.2006 23:53

Zitat:
Meine Frage ist nun: Hat die Polizei deinen Freund wegen "Telefonieren am Steuer" oder wegen "Handy in der Hand halten" angehalten und angezeigt?
Das spielt praktisch keine Rolle. Der Tatbestandskatalog kennt nur einen einzigen Vorwurf, der aber beides abdeckt.


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  • | 28.01.2006 01:06

Nach dem Aufbauseminar das er machen musste, kann er sich max. einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten. Handy am Steuer ist ein A-Verstoß. Jetzt wurde er aber auch noch geblitzt!

Jetzt ist die Frage, ob er mehr oder weniger als 20km/h zu schnell war. Wenn er schneller als 20km/h zu schnell war, kann er nun den Idiotentest machen. Wenn weniger als 20km/h zu schnell -> max. 35€ bussgeld und darf sich nie wieder was zu schulden kommen lassen bis zum ablauf der probezeit.


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  • | 28.01.2006 02:04

Zitat:
Nach dem Aufbauseminar das er machen musste, kann er sich max. einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten. Handy am Steuer ist ein A-Verstoß. Jetzt wurde er aber auch noch geblitzt!
Nein!

Der Handyverstoß ist ein B-Verstoß!

Außerdem gibt es in der Probezeit beim zweiten mal (ein A- oder zwei B-Verstöße) die Psychologische Beratung und erst beim dritten Mal (ein A- oder zwei B-Verstöße) ist der Lappen weg.

Zitat:
Wenn er schneller als 20km/h zu schnell war, kann er nun den Idiotentest machen.
...und der "Idiotentest" hat mir der Probezeitregelung nun wirklich nichts zu tun!


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  • | 28.01.2006 09:24

es gab estern oder vorgestern nen Gerichtsurteil dazu ....


man darf höchstens das HAndy an eine stelle legen beim Fahren ...


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  • | 28.01.2006 09:43

Zitat:
Zitat von Alias
... mit knappen 70 km/h bei 50 erlaubten. Normalerweise fährt er nie zu schnell, da er noch Probezeit hat. Die ist auch ungünstigerweise verlängert worden wegen damals 40 km/h zu schnell mit Nachschulung, die er auch gemacht hat. Bis auf das heute, hat er keine weiteren Verstösse.
So, so... normalerweise nie...


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  • | 28.01.2006 10:12

Mich wundert auch, dass er auf die Uhr des Handys geschaut hat. Jedes normale Auto - selbst uralte Exemplare - haben doch ne Uhr im Amaturenbrett, oder? *wunder*

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