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frage lieber vorher nicht das ich wieder ein aufn sack kriege!!! |
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also bei mir ist der Heckwischer auch ab... und ich hab nix eingetragen oder so... war damit auch beim TÜV.. das muss gehen |
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Wenn der Heckwischer serienmäßig am Fahrzeug verbaut ist muss man ihn laut Tüv/Dekra austragen lassen. |
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Richtig. Der Fahrzeughersteller hat den Scheibenwischer vorgesehen, um eine freie Sicht nach hinten zu gewährleisten. So wurde das Fahrzeug genehmigt und der Scheibenwischer ist Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. |
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@walpurgis: Ach was bin ich immer froh, das wir dich hier im Forum haben |
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das stimmt allerdings! arbeitest du zufällig bei der Dekra? |
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@ walburgis |
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Zitat: Hmmm, ich hätte jetzt gedacht, dass meine Antwort soweit verständlich gewesen wäre...es steht ja nirgendwo ein heckwischer eingetragen und wenn der zweite aussenspiegel dran ist....?! P.S. Wir haben gerade ein Fahrzeug bei uns auf dem Hof stehen, welches wegen fehlender Türschlösser stillgelegt wurde. |
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da versteh ich dann aber die verschiedenen aussagen der tüv leute nicht(schlösser) sowas dürfte eigentlich nicht sein das jeder was anderes behauptet.... |
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Hintergrund ist, dass Ersthelfer bei einem Unfall dein Auto von außen aufmachen können müssen, um dich bzw. deine Mitfahrer aus dem Auto zu holen. |
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was kostet das denn dann? dat austragen? |
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Zitat: Also das verstehe ich jetzt nicht. Ich hab an meinen Auto die Türschlösser bewusst drangelassen, aber ich schließe mich fast immer im Auto ein, seitdem ich mal eine unangenehme Erfahrung hatte.Zitat von Hans Wurst da versteh ich dann aber die verschiedenen aussagen der tüv leute nicht(schlösser) sowas dürfte eigentlich nicht sein das jeder was anderes behauptet....da frag ich mich aber was is das problem wenn türschlösser fehlen das man ei auto stillegt ![]() Wenn ich jetzt in meinen Auto einen Unfall habe, bringt den Ersthelfern das Schloß doch garnix, weil sie keinen Schlüssel haben. Oder meinst du die TürGRIFFE? Das die Türgriffe dran bleiben müssen ist mir klar, aber Schlösser ist doch unsinn. |
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Du brauchst Schlösser, um dein Auto gegen ungefugte Benutzung zu sichern und Türgriffe, um die Türen öffnen zu können. Wenn du dich in deinem Auto einschließt, bist du im Zweifelsfall eben selber Schuld. |
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Dann hab ich aber mal ne frage an Walpurgis: |
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Ich fände es unrichtig, ein Auto deshalb stillzulegen, aber es wäre sicher begründbar. |
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