US-Seitenmarkierungsleuchten eintragbar? - Seite 4

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  • | 02.03.2006 10:30

Hm, danke für eure Antworten... Aber dann wird es wohl an meinem Wagen keine SML geben... Danke nochmal!!


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  • | 02.03.2006 15:08

Hi

Ich bin da von überzeugt.
wehr einen einarmwischer in der mitte eintragt
alle gurte plus rückbank trotzgurtstraffer austrägt
(schroth noch verhanden)
Lenkrad ohne airbag
M3 ohne abe oder E-nummer
seitenschweller, heck und front ohne abe oder so eintragt
tragt auch so was ein.

mfg

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  • | 02.03.2006 16:54

Zitat:
Zitat von golfy4
Hi

Ich bin da von überzeugt.
wehr einen einarmwischer in der mitte eintragt
alle gurte plus rückbank trotzgurtstraffer austrägt
(schroth noch verhanden)
Lenkrad ohne airbag
M3 ohne abe oder E-nummer
seitenschweller, heck und front ohne abe oder so eintragt
tragt auch so was ein.

mfg
:034:034:034

- Dann sei mal weiter überzeugt...
Selbst wenn sich ein AAS finden sollte, der dir die Dinger (rechtswidrig) einträgt; - viel Spaß bis zu der Kontrolle, bei der sich ein Cop mal richtig mit der Materie auskennt! Manche lernen es wohl nie: Legal-Reden funktioniert nunmal nicht... :rolleyes:


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 02.03.2006 17:00

Zitat:
Zitat von golfy4
Hi

Ich bin da von überzeugt.
wehr einen einarmwischer in der mitte eintragt
alle gurte plus rückbank trotzgurtstraffer austrägt
(schroth noch verhanden)
Lenkrad ohne airbag
M3 ohne abe oder E-nummer
seitenschweller, heck und front ohne abe oder so eintragt
tragt auch so was ein.

mfg
das das net legal ist ist dann wohl egal wa? :rolleyes:


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  • | 02.03.2006 23:13

Im Online-Shop von ATU steht zu SML folgendes:

"Seitenmarkierungsleuchten in.pro. universell grau
Die hochwertigen Design-Produkte von in.pro. stehen für Individualität und Exklusivität - und das zu erschwinglichen Preisen.

Übrigens: Sie benötigen keinerlei Eintragung in die Kfz-Papiere, alle in.pro. Design-Produkte sind TÜV-geprüft und für den Straßenverkehr zugelassen."


heißt das, die liefern sowas wie eine ABE mit, oder heißt das man braucht nix?

Und nochwas:
Ich habe hier ein Paar SML von einem LKW rumliegen. Die sind orange,
ca. 10x4 cm . Ich habe aber keinerlei Dokumente oder E-Zeichen dazu.
Krieg ich die eingetragen? Sind ja immerhin die standard-SML wie sie jeder Bus oder LKW trägt.


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  • | 03.03.2006 11:36

Die Teile von in.pro haben ein E-Zeichen... daher brauchst du sie nicht eintragen lassen, weil die Leuchten halt schon geprüft sind... ;)

Hab überigens mal wegen dem Gutachten angefragt, bekam auch eine sehr nette Antwort... Kosten ca. 600€ + MwSt... Und leider dann nur für meine 4Leuchten... Is also leider nicht so, das ich mir dann z.B. das Gutachten mit mehreren teilen könnte, da das Gutachten leider nicht übertragbar ist, weil ja die Gleichmässigkeit der Leuchten nicht belegbar ist... XD

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  • | 04.03.2006 04:04

Für Interessierte:

Hier mal nur ein Beispiel was für Bestimmungen, Paragraphen und Messvorgänge seitens der Hersteller eingehalten und durchgeführt werden müssen um eine Bauartgenehmigung für einen Scheinwerfer zu erhalten: :oah:

http://www.bmvbs.de/Anlage22369/R-112-Scheinwerfer-asymmetrisches-Licht.pdf


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  • | 05.03.2006 22:43

Öhm also wenn cih SML anbaue, die ein E-Zeichen haben, dann kann mir keiner was? muss nix eingetragen oder ABE mitgeführt werden?

Habe hier nämlich immernoch die SML von einem alten LKW. Die sind mit
E-Zeichen, ich habe aber natürlich keinerlei dokumente dazu.
Ich weiß nur, dass ungefähr jeder Bus oder LKW mit den DInger fahren darf ;)

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