US-Seitenmarkierungsleuchten eintragbar? - Seite 3

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  • | 29.03.2005 22:28

so ganz 100% hab ich das noch nicht kapiert. allein für das gesetz da oben bräuchte ich schon einen dollmetscher ^^

also ich habe einen golf2, kein import! das bedeutet dass ich mir nicht solche US-dinger nachträglich einbauen darf?
verstehe den sinn nicht so ganz. denn solche positionsleuchten geben doch mehr sicherheit. und wenn sie vom TÜV begutachtet werden und eine vernünftige leuchtkraft haben, was spricht dagegen die einzutragen? :rolleyes:


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  • | 29.03.2005 22:30

Man kann alles eintragen lassen! Man muss nur den Richtigen TÜV finden! N Kumpel von mir hat uch schwarze Ammi-Rückleuchten am CRX, die hier in der BRD verboten sind!
Und n anderer ist extra nach Hamburg zum eintragen gefahren!

ALLES IST MÖGLICH!


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  • | 29.03.2005 22:35

Könnte ich mich maßlos drüber aufregen:

Zitat:
er sagte das die nicht eingetragen werden brauchen und auch keine E-Nummer brauchen
Für jedermann nachzulesen: § 22a StVZO:

Zitat:
Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an
zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet
werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
[...]
8b. Seitenmarkierungsleuchten
Ansonsten ist zu diesem Thema (was die Rechtslage angeht) alles gesagt und dürfte eindeutig sein.


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    Pagen-Fan


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  • | 29.03.2005 23:05

Ich kanns nur so sagen wie mir der Tüv Prüfer es gesagt hat . Und ich hatte bisher noch keine probbleme mit den Posis und den Grün weißen .


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  • | 29.03.2005 23:31

Ich hab auch nicht behauptet, dass man dem Prüfzeichen auf Seitenmarkierungsleuchten jetzt unbedingt sooo eine Bedeutung zumessen muss. Wäre mir im Zweifelsfall auch schnuppe, wenn sie "normal" leuchten und ordentlich befestigt sind.

Die Rechtslage ist aber nunmal eindeutig und es gibt eindeutig falsche Aussagen. Genauso gibt es immer wieder Situationen, in denen die genaue Rechtslage Bedeutung hat und es gibt (glücklicherweise) genügend Tuner, die auf eine absolute StVZO-Konformität großen Wert legen.

Genau deshalb lege ich Wert darauf, dass in einem öffentlichen Forum zu rechtlich eindeutigen Dingen keine eindeutig falschen Aussagen unkommentiert stehen.

Also:

Seitenmarkierungsleuchten nur mit gelbem Licht, abgesehen dem von Old Red Cardriver beschriebenen Sonderfall (hatte ich übrigens auch nicht gewußt) und in amtlich genehmigter Bauart, also mit e-Prüfzeichen oder Wellenlinie.

Ausnahme: Bei ausländischen oder für den ausländischen Markt produzierten Fahrzeugen (und nur bei diesen) ist eine Bestätigung der In-etwa-Wirkung als Ersatz für die Bauartgenehmigung möglich.

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  • | 30.03.2005 07:21

@ Walpurgis:
Glaub mir,Ich weiss auch nicht Alles... ! ;) :D

In meinem letzten Posting habe ich soweit alles zur Rechtslage geschrieben.
Jetzt mal was Anderes:
Immer wieder finde ich im Anzeigenteil diverser Tuningmagazine total überteuerte Angebote für US-Leuchten.Bestes Beispiel dafür sind die besagten Sidemarker vom 5er BMW in der US-Ausführung.Diese Leuchten (Slogan:US-Begrenzungsleuchten,org.BMW,universal verwendbar)werden dann als Restposten aus Clubauflösung o.ä.versucht unters Volk zu bringen. 4 Stück (2 rote und 2 gelbe) für 80€!!!
Aberwitzig,denn die Leuchten gibt es bei jedem BMW-Händler nagelneu für genau 60€!!! Mit Fassungen,nur Kabel und 4x5W Glassockelglühlampenmüssen noch dazu gekauft werden.
Auf Treffen oder Messen versuchen es manche Firmen auf die gleiche Masche...
Ich erwähne an dieser Stelle nochmal,das diese lichttechnischen Einrichtungen nicht Bauartgenehmigt und somit im Bereich der StVZo und StVo nicht zulässig sind.Aber wer diese Leuchten dennoch haben und verbauen möchte,den kann man sowieso nicht davon abhalten .Doch bevor Ihr das Geld an diese Ganoven verschwendet geht lieber zum BMW-Händler Eurer Wahl und verlangt zweimal 63141376977 (Seitenmarkierungsleuchte gelb) und zweimal 63141376978 (Seitenmarkierungsleuchte rot).Jeweils 15€ das Stück.Als Modellbeispiel gebt Ihr einen 1989er 5er BMW in der USA-Ausführung an,falls der Mitarbeiter nicht weiterwissen sollte.
Ich habe bei Bedarf auch noch einige VW-US-Teilenummern von Leuchten vorliegen.
Wahrscheinlich werde ich jetzt von Einigen ;) HIER ein wenig Kopfschütteln ernten,aber wie schon erwähnt,wenn einer diese Leuchten verbauen will, kann man Ihn sowieso nicht davon abhalten.Und bevor so viele Euronen an zweifelhafte Händler gezahlt werden,dann lieber so.Auch wenn diese Seitenmarkierungsleuchten in Deutschland unzulässig sind...
:rolleyes:

Take care! Markus :hut:


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  • | 01.03.2006 21:02

Moinsen Jungs...

Ich muss diesen Thread nochmal etwas quälen...

Ich suche SML für meinen Wagen und da sie in die Schwarzen Stoßleisten sollen und bei Tag mehr oder weniger unsichtbar sein sollen, müssen sie Tagsüber schwarz sein und Nachts in einem schönen orange erstrahlen...

Mein Problem: Ich habe solche nur vom US-Passat bzw. US-Golf4/Bora gefunden und selbstverständlich ohne E-Zeichen....

Also, wie bekomme ich sie eingetragen - außer dem E-Zeichen erfülle ich ja alle Voraussetzungen... Nur einzelabnahme wurde hier ja schon gesagt, das nein... Aber ein Kumpel meint, man könne relativ einfach und wohl auch kostengünstig ein Lichtgutachten erstellen lassen (beim Tüv) und damit können sie dann eingetragen werden - aber genaues weiß er auch nicht... Er meint er habe das mal irgendwo gelesen...

Währ klasse, wenn von euch das jemand bestätigen könnte und evtl. noch Infos dazu hat...

Gruß, Micha...


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  • | 01.03.2006 21:29

Warum gräbst Du denn so ne alten Thread aus... :lehrer:

Guck mal hier: http://www.pagenstecher.de/showtopi..1001&highlight=


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  • | 01.03.2006 21:39

Weil der in deinem Thread verlinkt ist und viel mehr auf das eingeht, was mich interessiert... Dein Thread bestätigt ja nur das von mir bereits geschriebene und erfüllte...

Davon ab, denke ich sollte man soetwas in einem Thread zusammentragen und nicht auf mehrere verteilen....


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  • | 01.03.2006 21:43

Nimm doch einfach die schwarzen von Hella...


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  • | 01.03.2006 21:51

Wenn die nicht aussehen würde wie ****** währe das ein Plan...

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  • | 01.03.2006 22:24

@ MR Action :

Zitat:
Zitat von Old Red Cardriver
Du würdest folgende Eintragung benötigen ,die Dir aber wohl NIEMAND bei einem für die EU-Homologierten Fahrzeug machen wird:

*M.Abw.v.d.Vorschr.d.§49a u.51a :vordere Seitenmark.l.u.Rueckstrahl.i.gelb;hintere Seitenmark.l.u.Rueckstrahl.i.rot,"In-Etwa-Wirk."gem.§22a StVZo nachgewiesen*
Zitat:
Zitat von walpurgis
Seitenmarkierungsleuchten nur mit gelbem Licht, abgesehen dem von Old Red Cardriver beschriebenen Sonderfall (hatte ich übrigens auch nicht gewußt) und in amtlich genehmigter Bauart, also mit e-Prüfzeichen oder Wellenlinie.

Ausnahme: Bei ausländischen oder für den ausländischen Markt produzierten Fahrzeugen (und nur bei diesen) ist eine Bestätigung der In-etwa-Wirkung als Ersatz für die Bauartgenehmigung möglich.
- Damit dürften dann doch wohl ALLE Fragen zur Rechtslage und zum Thema Eintragung beantwortet sein... :rolleyes:


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  • | 01.03.2006 22:34

Die hinteren leuchten genauso wie die vorderen gelb... Das ist es ja... ich habe 4SML die alle gelb leuchten und perfekt aussehen - aber alles was mich von einbau abhält ist die Tatsache, das man sie wohl nicht eingetragen bekommt, obwohl sie alle Auflagen erfüllen...


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  • | 01.03.2006 22:48

So ganz Unrecht hat dein Kumpel nicht, der Aufwand und die Kosten dürften aber kaum tragbar sein.

Die Fahrzeugteileverordnung sieht ein Verfahren zur Erlangung einer Einzelbauartgenehmigung vor (§§ 11,12 und 13).

Eine Prüfstelle (für lichttechnische Einrichtungen gibt es nur eine in Deutschland, nämlich das lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe) erstellt ein Gutachten

Die zuständige Behörde (die Zulassungsbehörde) kann (muss aber nicht) aufgrund dieses Gutachtens eine Einzelbauartgenehmigung für das entsprechende Teil ausstellen. Diese kann an Auflagen gebunden oder zeitlich begrenzt sein.

Bißchen viel Aufwand für eine paar Seitenmarkierungsleuchten...

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  • | 01.03.2006 23:16

Das ist der gleiche Weg, wie bei uns die Prüfung der US-Scheinwerfer bei Importfahrtzeugen (HB3 und HB4), da nur noch Leuchten, aber keine Scheinwerfer mehr mit der "In-Etwa-Wirkung" eingetragen werden dürfen. Solch ein Gutachten kostet bei ungewissen Ausgang der Prüfung über 2000 Euro. Das heisst auch wenn die Leuchte die Prüfungskriterien nicht erfüllt, darfst Du trotzdem zahlen. Aufwand und Kosten stehen hier in keinem Verhältnis zum Nutzen...:rolleyes:
Bei uns in der Ami-Szene lassen sich viele Importeure Lichttechnische Gutachten für die US-Scheinwerfer erstellen, weil sie die Kosten beim zahlreichen Verkauf/Import des gleichen Fahrzeugtyps schnell wieder heraus bekommen und es für viele Fahrzeuge keine geeigneten Euro-Austauschscheinwerfer gibt. Der TÜV Augsburg sammelt solche Gutachten und gibt sie bei Bedarf gegen Gebühr auch an Selbstimporteure heraus. Man kann sich natürlich auch an die freien Importeure wenden, aber die geben ihre für teures Geld erstellten Gutachten natürlich auch nicht kostenlos heraus. Da aber wie gesagt Leuchten bei diesen Importfahrzeugen glücklicherweise immer noch über die "In-Etwa-Wirkung" eingetragen werden, wird es wohl für keine US-Seitenmarkierungsleuchte ein entsprechendes Gutachten geben.:rolleyes:
Bleiben Dir also nur 2 reelle Möglichkeiten: 1.Dir europäische Leuchten mit ECE-Genehmigung verbauen und rechtlich auf der sicheren Seite sein, oder 2. Dir US-Leuchten verbauen und so durch die Landschaft fahren und hoffen das es keiner merkt...:rolleyes:;)


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