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so ganz 100% hab ich das noch nicht kapiert. allein für das gesetz da oben bräuchte ich schon einen dollmetscher ^^ |
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Man kann alles eintragen lassen! Man muss nur den Richtigen TÜV finden! N Kumpel von mir hat uch schwarze Ammi-Rückleuchten am CRX, die hier in der BRD verboten sind! |
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Könnte ich mich maßlos drüber aufregen: Zitat: Für jedermann nachzulesen: § 22a StVZO:er sagte das die nicht eingetragen werden brauchen und auch keine E-Nummer brauchen Zitat: Ansonsten ist zu diesem Thema (was die Rechtslage angeht) alles gesagt und dürfte eindeutig sein.
Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein: [...] 8b. Seitenmarkierungsleuchten |
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Ich kanns nur so sagen wie mir der Tüv Prüfer es gesagt hat . Und ich hatte bisher noch keine probbleme mit den Posis und den Grün weißen . |
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Ich hab auch nicht behauptet, dass man dem Prüfzeichen auf Seitenmarkierungsleuchten jetzt unbedingt sooo eine Bedeutung zumessen muss. Wäre mir im Zweifelsfall auch schnuppe, wenn sie "normal" leuchten und ordentlich befestigt sind. |
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Moinsen Jungs... |
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Warum gräbst Du denn so ne alten Thread aus... |
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Weil der in deinem Thread verlinkt ist und viel mehr auf das eingeht, was mich interessiert... Dein Thread bestätigt ja nur das von mir bereits geschriebene und erfüllte... |
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Nimm doch einfach die schwarzen von Hella... |
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Wenn die nicht aussehen würde wie ****** währe das ein Plan... |
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@ MR Action : Zitat: Zitat von Old Red Cardriver Du würdest folgende Eintragung benötigen ,die Dir aber wohl NIEMAND bei einem für die EU-Homologierten Fahrzeug machen wird:*M.Abw.v.d.Vorschr.d.§49a u.51a :vordere Seitenmark.l.u.Rueckstrahl.i.gelb;hintere Seitenmark.l.u.Rueckstrahl.i.rot,"In-Etwa-Wirk."gem.§22a StVZo nachgewiesen* Zitat: - Damit dürften dann doch wohl ALLE Fragen zur Rechtslage und zum Thema Eintragung beantwortet sein... Zitat von walpurgis Seitenmarkierungsleuchten nur mit gelbem Licht, abgesehen dem von Old Red Cardriver beschriebenen Sonderfall (hatte ich übrigens auch nicht gewußt) und in amtlich genehmigter Bauart, also mit e-Prüfzeichen oder Wellenlinie.Ausnahme: Bei ausländischen oder für den ausländischen Markt produzierten Fahrzeugen (und nur bei diesen) ist eine Bestätigung der In-etwa-Wirkung als Ersatz für die Bauartgenehmigung möglich. LG Markus |
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Die hinteren leuchten genauso wie die vorderen gelb... Das ist es ja... ich habe 4SML die alle gelb leuchten und perfekt aussehen - aber alles was mich von einbau abhält ist die Tatsache, das man sie wohl nicht eingetragen bekommt, obwohl sie alle Auflagen erfüllen... |
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So ganz Unrecht hat dein Kumpel nicht, der Aufwand und die Kosten dürften aber kaum tragbar sein. |
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Das ist der gleiche Weg, wie bei uns die Prüfung der US-Scheinwerfer bei Importfahrtzeugen (HB3 und HB4), da nur noch Leuchten, aber keine Scheinwerfer mehr mit der "In-Etwa-Wirkung" eingetragen werden dürfen. Solch ein Gutachten kostet bei ungewissen Ausgang der Prüfung über 2000 Euro. Das heisst auch wenn die Leuchte die Prüfungskriterien nicht erfüllt, darfst Du trotzdem zahlen. Aufwand und Kosten stehen hier in keinem Verhältnis zum Nutzen... |
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