Bald gehts nicht mehr tief ????!!!!
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hi Jungenz und mädelz |
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) |
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@dp303 |
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...Satz 2 gilt nicht für DE-Scheinwerfer (mit Linse). Da zählt die Mitte der Lichtaustrittsfläche und nicht der untere Rand der Scheinwerfer. (sinngemäß) |
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Sicherlich gibt es gewisse Bestimmungen und Gesetze, aber es gibt auch wieder Ausnahmen. Nehmen wir mal einen Porsche 911 als Flachschnauze Umbau, der hat 42 cm bis zur Scheinwerferunterkante. |
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Ich hab in meinem gutachten ein hinweiss, das sich eine abweichung von max 5 % ergeben darf. Damit liege ich mit 48 da noch drin. |
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Man dann kauft Euch ein Auto daß vor Baujahr 5/88 (glaube ich) ist, weil die Verordnung erst ab diesem Zeitpunkt greift. Ich weiß jetzt leider nicht genau ab wann es jetzt war 88 oder 89, weil´s bei uns wurscht ist, aber das Gesetz gilt definitv erst ab diesem Zeitraum. Hätte Dein TÜVler aber auch mal erwähnen können.[img]http://www.pagenstecher.de/images/icon/hut.gif[/img] |
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na dann bin ich mal froh das ich mein schon eingetragen hab |
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