Fahradfahrer - Seite 2

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  • | 10.09.2004 18:25

@ Nightwish

Ich bin ja jetzt auch davon ausgegangen, dass man sich als Autofahrer an die Geschwindigkeit hält! ;)

Aber was ich zB nicht einsehe ist den Sicherheitsabstand von 1,5m einzuhalten! Das ist nämlich Risiko des Radfahrers ;)


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  • | 10.09.2004 18:25

fahrradfahrer wird mit 2 r geschrieben:D


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  • | 10.09.2004 18:27

Falsch mit 4! :zunge::D


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  • | 10.09.2004 19:38

die rennrad-penner nerven mich extrem, besonders wenn die im rudel fahren. die nehmen keine rücksicht! hab mich mal vor nen jahr mit einem angelegt aber der meinte er wäre genauso schnell wie die autos im verkehr, naja wenn der dann auch 120 fährt sag ich respekt


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  • | 25.06.2005 19:32

Zitat:
Zitat von corradg60
die rennrad-penner nerven mich extrem, besonders wenn die im rudel fahren. die nehmen keine rücksicht! hab mich mal vor nen jahr mit einem angelegt aber der meinte er wäre genauso schnell wie die autos im verkehr, naja wenn der dann auch 120 fährt sag ich respekt
Hallo,

ich bin Rennradfahrer und Autofahrer. Danke das Du auf mich keine Ruecksicht nimmst und hoffentlich werde ich Dir nie auf der Strasse begegnen denn Du koenntest mein Tod oder Rollstuhl bedeuten. Ich bin es gewohnt auf Autofahrer aufzupassen, trotzdem hat mich letzte Woche eine Frau angefahren. Meine Ampel war gruen. Sie hat null Verletzungen und die Versicherung regelt den Rest, ich sehe dafuer am Koerper gruen und blau aus, habe Schuerfwunden und das bei Anfahrtsgeschwindigkeit der Autofahrerin. Ich habe auf den Rennrad nun mal keine komfortablen Airbag oder aehnliches und Blech das mich schuetzt schon gar nicht. Es macht mich wuetend das ich staendig darauf hoffen und beten muss das jeder Autofahrer auf mich Ruecksicht nimmt, dabei steht das doch in StVO gross und deutlich:
Nehmt Ruecksicht aufeinander.
Zu der Geschwindigkeit, der Hobbyathlet faehrt locker einen 24er bis 28 Schnitt, Berge koennen locker mit 80-90 km/h heruntergefahren werden. Wir reden hier immer noch von Hobbyathleten die nur manchmal Rennrad fahren!!
Bei trainierten Athleten oder Profis kann der Schnitt locker ueber 30 oder sogar bis in den 40er Bereich gehen. Ach uebrigens reden wir hier bis jetzt nur ueber den Schnitt und nicht ueber die Spitzengeschwindigkeiten!!
Das ein Radfahrer so schnell sein kann wie Du ist gar nicht so abwegig falls Du Dich an die vorgegebenen Geschwindigkeiten haelst.
Das ist oftmals auch ein Knackpunkt den wohl viele Autofahrer nie begreifen werden, dass man wesentlich schneller ist als die Frau mit der Einkaufstasche und die Zeit eben nicht ausreicht um doch noch Abzubiegen als Autofahrer.


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  • | 25.06.2005 19:41

soweit ich weiß haste immer teil schuld weil du ja vorausschauend fahren sollst und zu fahrrädern musst ja noch zusätzlich 1.5 Meter abstand halten um ausweichen zu können.

mfg
seb.


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  • | 25.06.2005 21:08

für mich klingt es bloß logisch das man in einem wie oben geschilderten fall als autofahrer auch schuld hat!
wenn ich sehe das da einer auf meiner seite mit nem rad aufer straße is werd ich langsamer und fahr mit passendem abstand vorbei ( vor allem wenn ich nen hänger dahinter hab wie SIX gepostet hat ), egal ob da n radweg is den er nicht benutzt hat oder nicht.

kann ja uch keine fußgänger unbestraft umsemmeln wenn die 10 m vorm zebrastreifen über die straße latschen!

schade eigentlich:D;):D

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  • | 26.06.2005 20:16

hach ja... vorneweg, ich habs auch mit den autos und fahre rennrad. radwege benutze ich wenn sie denn frei sind und vom zustand her mit einem rennrad risikolos und materialkonform zu befahren (ja, wir hängen genauso an unserem material wie ihr... wurde hier: http://forum.tour-magazin.de/showth..76&page=1&pp=15 schon gesagt) wenn ihr wüsstet was ich mich schon über zu langsame autofahrer geärgert hab... und innerstädtisch ist man mit dem rad eher schneller als mit dem auto. naja, egal. ich habe festgestellt dass tuner oft besser fahren als "normale" autofahrer, was das überholen betrifft, oftmals lassen die nämlich mehr platz.

aber wenn ich hier sachen höre wie "freundlich auf den gehweg drücken" oder "Aber was ich zB nicht einsehe ist den Sicherheitsabstand von 1,5m einzuhalten! Das ist nämlich Risiko des Radfahrers", dann kommts mir hoch. wie schon gesagt, das ist nicht nur äußerst unangenehm für den radfahrer, sondern einfach tierisch gefährlich. ich halte auch nix davon, wenn man als radfahrer mitten auf der straße rumfährt, aber wenn man in gruppen unterwegs ist, mag man sich ja auch mal unterhalten, außerdem kommen autofahrer wesentlich schneller an einer 6er-gruppe vorbei wenn diese in 3 zweierreihen fahren gegenüber 6 radfahrern hintereinander. nochmal zu den harsträubenden sachen mit abdrängen etc, euch tuts nicht weh wenn ein radfahrer in den graben abschmiert (ist mir schon passiert), dem radfahrer aber sehr wohl. bei zusammenstößen gehts meist extrem ungünstig für den radfahrer aus. nur, wenn mir wieder mal einer derart gefährlich kommt und ich hab zufällig nen radfahrkollegen dabei als zeugen, dann gibts halt ne anzeige... den 1,5m-abstand gibts nicht umsonst (der ist übrigens wenn die autos sehr schnell sind viel zu gering), und die gegenseitige rücksichtnahme auch nicht. radfahrer nehmen ja auch auf autofahrer rücksicht, und versuchen nicht autofahrer abzudrängen.

zum schluss: die, die sich angesprochen fühlen sollen, wissen das jetzt wohl, nochmal: es sind bei weitem nicht alle autofahrer solche - mit verlaub - idioten. das sind glücklicherweise immernoch die wenigsten. aber hier in diesem thread sind min. 2 von denen zugegen (aber auch ausdrücklich lobenswerte leute wie z.b. tigger und nightwish), daher poste ich mal hier. ich finde es übriges gut, dass sich ein user aus diesem forum auch "bei uns" im tour-forum geäußert hat.

bis dann,

Hyde


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  • | 28.06.2005 10:28

wie geil sind die jungs denn!!! die sehen ja gar nimmer durch oder???


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  • | 28.06.2005 10:42

Mit ein paar Sachen haben die ja durchaus Recht. Auf Radwegen liegen in der Tat oft Scherben, es gibt Bodenwellen, Fußgänger,...ich hab da durchaus Verständnis für.

Aber das ist nicht der Punkt.

Zitat:
§ 2 IV StVO (i.V.m. § 41 StVO):
"Radfahrer ... . Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist."
So ist die Lage. Ich fahr doch auch nicht mitm Auto über die Radwege, oder was?! Rennradfahrer können sich ja gerne ne Sondergehmigung holen und über die Straßen heizen. Aber den sonntäglichen Familienausflug muss man nicht in Dreierreihen auf die Straße bringen.


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  • | 28.06.2005 10:55

he leutz, versucht mal auf Sylt auf m Radweg zu fahren, da hauts dir die zähne raus. da fühlt man sich nach dem radweg fahren wie nach einem unfall mit einem auto... :D


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  • | 01.07.2005 11:52

Ich finde, das Hauptproblem bei Konfrontation zwischen Radlern und Autofahrern sind die schlechten Radwege. Da hat man in Deutschland einfach zu wenig Platz für vorgesehen.
Beispielsweise bin ich mit einem Bakannten neulich eine 2-Tages-Radtour gefahren (442 km, mit Tieflieger). Wir waren jedes Mal hin- und hergerissen, ob wir den Radweg oder die Straße wählen sollen. Wir haben ihn oft bevorzugt, weil wir es auch nicht mochten, dass Autofahrer immer erst ausweichen müssen und man sie damit "provoziert" (insgesamt hat aber nur einer uns den "Scheibenwischer" gezeigt und laut gehupt. Er war aber auch sehr schnell). Stellenweise war der Radweg dann aber doch ziemlich nervig. Wenn man zwischen den Ortschaften fährt ist der Radweg stellenweise gut, man kann sich auf ihn jedoch nicht verlassen. Selbst noch relativ neu geteerte Radwege sind schon bald von Baumwurzeln hochgedrückt. Somit fährt man auf Radwegen natürlich langsamer als auf der Straße. Diese Zwangsbremse stört, kann man aber aktzeptieren, wenn es nicht um einen guten Schnitt geht. Kommt man nun nach wenigen Kilometern in den nächsten Ort, gerät man auf einen Fußgängerweg. Hier kann man unmöglich sein normales Tempo weiter fahren: Autos können aus den Grundstücken rausfahren und den Radler umfahren, wenn er "zu schnell" ist; bei Querstraßen muss man immer Kantsteine hoch und runter fahren, was nur sehr langsam geht; Fußgaänger müssen umfahren werden, langsame Radfahrer überholt werden (wenig Platz dafür) etc... Also in der Ortschaft lieber regelwidrig auf der Straße fahren. Man wird kaum einen Radsportler antreffen, der es anders macht. Überhaupt sind Fernradwege schlecht durchdacht. Ganz anders in Holland, ein Traum für Radler. Hier hat man viel Platz und ein eigenes Schildernetzwerk. Für Deutschland ist es diesbezüglich wohl zu spät und es bleibt nichts anderes übrig als tolerant miteinander umzugehen.
Noch etwas: Ich habe es auch öfter schon gesehen, dass Radler bewusst kurzzeitig in der Mitte fahren. Das soll bedeuten: Hallo Autofahrer, hier bitte nur überholen, wenn die Gegenspur genutzt werden kann! Grund: Sonst wird zu scharf überholt, wenn gleichzeitig Gegenverkehr da ist. Radler möchten nämlich nicht gerne im Graben landen :-).
j.


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  • | 01.07.2005 13:16

Moin,
ich habe mich gerade mal registriet um hier Stellung zu nehmen.
Ich bin Auto- Rad- und ExMotoradfahrer.

Ich bin Mitglied im Bund Deutscher Radfahrer und habe eine Rennlizenz.

Zur Rechtlichen Seite:
Radfahrer müssen(!) nur bei oben erwähnten Verkehrszeichen(kurz: blauer Lolli) den Radweg benutzen. GrünWeisse Schilder und Markierungen auf der Strasse sind irrelevant.
Es stimmt auch nicht das es Ausnahmegehnemigungen für Rennradler gibt.
Die müssen auch auf den Radweg.
In NRW gilt aber, das ein Innhaber einer Rennlizenz keine Beleuchtung bei Tag mitführen muss.
Aber:
Seit Oktober 97 gibt es eine Radnovelle die in AutofahrerKreisen unterschlagen wird. Danach gelten für Radwege Qualitätskriterien( zb Innerorts mindestens 1,5m Breite) Dieses Qualitätskriterien werden aber von ca 90% aller Radwege nicht erfüllt.
Somit sind pratkisch alle Radwege rechtswidrig beschildert.
Das gibt einem aber trotzdem nicht das Recht den Radweg nicht zu benutzen.

WICHTIG:
Gerichtsseitig wurde aber festgestellt das Radwege nicht benutzungspflichtig sind wenn von ihnen auch bei langsamer Fahrt eine Gefährdung ausgeht!
Dann darf man also Auf der Straße fahren!!!!
Nach der gefährdenen Stelle muss der Radfahrer wieder den Radweg benutzen, ABER um wieder auf den Radweg zu kommen kann er nicht gezwungen werden abzusteigen oder anzuhalten: Also darf man bis zur nächsten Bordsteinabsenkung weiterfahren.

Von einem Rad weg können übrigens viele Gefährdungen ausgehen die auf Anhieb für einen Autofahrer nicht ersichtlich sind. Was im Speziellen eine Gefährdung darstellt ist nicht definiert und müßte erst durch einen Blick in Rechtliche Kommentare, frühere Urteile und Gerichtsprozesse geklärt werden.

Nasses Laub , Schnee, Eis, Glasscherben, Hubbel und Löcher in der Fahrbahn stellen aber mit Sicherheit eine Gefährdung dar.


Zum Unfall:
Auto dengelt Radfahrer an der Rechtswidrig(weil ein Radweg existiert) auf der Straße fährt. Dass sich ein Radfahrer unerlaubt auf der Straße, ist keine Begründung für eine Unfallschuld, es könnte ja auch eine MofaFahrer gewesen sein, den darf man auch nicht platt fahren.
Es muss also ein fehlerhaftes Fahrverhalten vorliegen das den Unfall herbei geführt hat. Wenn also ein Radler nachts ohne Licht fährt ist er natürlich Schuld wenn er vom Auto umgenietet wird, wenn ein Radler ohne zu Schauen und ohne Handzeichen Links abbiegt kann er sich auch nicht beschweren. Wenn aber ein Autofahrer den Radler zu dicht(zB20cm Abstand) überholt und der Luftzug den Radler in den Strassengraben drückt ist der Autofahrer schuld, Wenn ein Autofahrer einen Radler kurz vor ner Roten Ampel überholt und in die Eisen steigt und in deren Folge der Radfahrer nicht mehr bremsen kann, dann ist auch der Autofahrer Schuld.
Mann kannn zb einen Vorderen Autofahrer bei Tag nicht belangen wenn das Rücklicht bei einem Auffahrunfall kaputt war. Mann kann ihn aber belangen wenn das Bremslicht kaputt war. Also ist das Vergehen wichtig das ursächlich(!) zum Unfall führte.

Auch wegen obiger Gefährdungsregel sollte man vorsichtig damit umgehen ob eine Radler auf der Strasse trotz Radweg fahren darf oder nicht!!!
Viele Sachen sind hieri leider richterliche Ansicht und Auslegung.
Vor Gericht wirds im Zweifel immer teuer, für beide Seiten!
Eine Private Klärung fällt daher meist deutlich Günstiger aus.

Zum Gruppenfahren:
In Deutschland ist es erlaubt für Radler 2er Reihe zufahren.
Aber das darf man aber auch erst ab ca 12-15 Personen.


So das zum rechtlichen.

Meine persönliche Sicht:
Man sollte insgesamt rücksichtsvoller miteinander umgehen!!!
Im allgemeinen ist für eine Autofahrer kein Problem einen Radler zu überholen.
Es müssen meiner Meinung auch nicht die richterlich bekannten 1,5m Abstand sein. Bei gemäßigtem Überholtempo(Also max 20km/h mehr als der Radler) tun aus auch 50cm. Radfahrer sollten sich auch nicht breit machen, damit ein Auto nicht überholen kann.
Über die begangene Ordnungswidrikeit(10€) des Radlers sollten sich Autofahrer erst beschweren wenn sie sich mal ans Tempolimit halten. 90% Aller Autofahrer begehen dauerhaft wegen erhöhtem Tempo eine OW im Bereich von 25€(15-20km/h zu schnell).
Wie heisst doch so schoen: Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein!

Ich persönlich benutze übrigens praktisch keine Radweg mehr.
Viele sind halt gefährdend und nur vorsichtig befahrbar. Da dauert ein Training über 90km nicht mehr 3h sondern 9h. Na Klasse, da kann ich meine sportlichen Ambitionen einpacken.
Weiterhin hatte ich AUF dem Radweg deutlich mehr Unfälle mit Autos als auf der Straße. Ich wurde bisher ca 8-9mal auf dem Radweg von Autofahrern angefahren, weil sie beim Rechtsabiegen mich übersehen hatten oder weil sie aus einer Ausfahrt unvorsichtig rausgefahren sind. Einmal hatte ich ne Teilschuld, die anderen Fälle gingen zu 100% auf den Autofahrer.
Übrigens auf der nach ADAC so gefährlichen Straße hatte ich bisher keinen Einzigen Unfall mit Autos. Auf der Straße wurde es bisher nur gefährlich wenn Autofahrer einen Mutwillig(!) in den Graben fahren wollten: Bis auf Gleiche Höhe rannfahren und dann Lenkrad mal nach rechtsziehen.:-(
Der Zeitraum der Erfahrung: ca 25 Jahre.

Nächstes Leidvolle Thema: Radeln in Dunkelheit!
Hier ist ganz klar zu sagen: An ein Fahrrad muss unbedingt eine vernünftige Beleuchtung! Wer ohne Licht fährt handelt Verantwortungslos.
Ich muss im Winter häufig im Dunkel fahren um meinen Trainingszustand zumindestens zu halten. Ich habe mitler Weile viele Lichter ausprobiert und fahre eine Lichtanlaga mit teurem Nabendynamo und teuren Lampen von Busch und Müller.
Trotz dieser Beleuchtung bekommen ich oft zu höhren: Man sieht dich nicht!
Mehr ist aber nach STVO nicht erlaubt!!!
Vorne darf man nur 5Watt und hinten 1Watt Licht dran machen.
Mehr wäre hier Wünschenswert. Die Sehrguten Radlichter von Lupine mit 20Watt vorne, müssen in Deutschland als ZELTBELEUCHTUNG verkauft werden.):-((
Gute Erfahrungen bei Rücklichtern habe ich übrigens mit den in Deutschland verbotenen BlinkLED-lichtern gemacht.

Übrigens wenn mal nen RAdler ohne Licht fährt, nicht direkt ausrasten.
Mir sind schon haäufig auf ner Tour Lichter kaputgegangen, oder der Akku wurde wegen einem Kabelbruch nicht geladen, etc...
Bei ernsthaftem Dauergebrauch sind viele Lichtanlagen sehr anfällig.

Nun fragt sich jeder Autofahrer: Warum fährt der dan nicht auf dem Radweg.
Tja Scheisse, mit den paar Watt vorne kannste den Rad weg nur 5m weit ausleuchten, das entspricht ca 0,5-1s Fahrtweg. Bei einem Weg der Löcher und Hubbel haben kann ein großes Risiko, zumal Autoscheinwerfer ziemlich blenden(Bitte an die Autofahrer: auch bei Radfahrern abblenden). Auf der Strasse kann man sich Sicher sein das Hubbel und Löcher praktisch nicht vorhanden sind(Wenn doch wird der nächste Autofahrer sich die kaputte Achse von der Stadt/Landkreis zurückholen, bei Radwegen ist der Radler der Dumme, infolgedessen werden Löcher aufm Radweg auch nur selten geflickt). Man kann also auf der Strasse auch wenn man nix sieht noch darauf vertrauen das der Weg weiterführt.
Das Risiko auf dem Radweg in Dunkelheit zu stürzen ist deutlich(mindestens 100mal) höher, als im Dunkeln von einem Autofahrer übersehen zu werden!!!

Rotlichtverstöße:
Auch wenn es für Radfahrer reizt. Rote Ampen sind rot bleiben rot und man hat sich dranzuhalten! In meinem Verein gabs wegen so einer Dummheit schon einen Toten.Schuld lag beim Radler. Hier gab es auch schon massive Druck von den Behörden an die Veranstalter von RadTouristikFahrten die im öffentlichen Strassenverkehr stattfinden und definitv kein Rennen sind.
Die Teilnehmer tragen auch immer eine Nummer. Wer einen Rotsünder ertappt kann ihn beim Veranstalter melden und dann gibts saures.
Auf einer solchen RTF gibts übrigens auch Kontrollfahrer(bekleidte mit einer NeonGelben Weste oder Jacke mit der Aufschrift 'BDR -Kontrollfahrer'. Die werden auch ziemlich Rabiat wenn sie einen Rotlichtverstoss bemerken.

In Norddeutschland wurden übrigens RTFs im nächsten Jahr nicht mehr genehmigt weil dort das VerkehrsRowdytum einiger Radler überhand nahm.
Insofern sind Radvereine sehr daran interressiert Schwarze Schafe habhaft zu werden.

zB hab ich auf ner RTF einen Radler gesehen der nach einem Kind geschlagen hat. Der Vernastlater war sehr an der Nummer des Fahrers interressiert. Leider hab ich die mir nicht gemerkt. Solche Kerle sorgen für ne Schlechte PR, die kein Verein wünscht, weil sie halt auf alle Radler zurückfallen.

Ich hoffe obere rechtliche Erläuterung hilft etwas bei der Klärung des Sachverhalten. Weiterhin hoffe ich das ihr nach untiger Ausführung Radfahrer eher versteht, als bisher.
Leider ist in Deutschland das Agressionpotential aller(!) Verkehrsteilnehmer ziemlich hoch. Grund dürfte hier auch teilweise die Einseitige Darstellung bestimmter Interessensverbände sein.
Also Aufruf an Alle : Cool bleiben! (Mir fällts auch häufig schwer).

Tschö
René

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