Fahradfahrer - Seite 1

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  • | 10.09.2004 14:51

Leute, wie sieht es aus?

Beispiel:

Straße mit Radweg und Fußgängerweg in Fahrtrichtung,
Radfahrer fährt auf der Straße, ich nähere mich von hinten und überhole ihn...

Darf er auf der Straße fahren, wenn ein ausgeschilderter Radweg vorhanden ist?
Wie ist es mit den rechtlichen Gegebenheiten bei einem Unfall mit einem PKW (etc)?


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  • | 10.09.2004 14:54

ist der radweg auf der straße oder auffem gehweg?


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  • | 10.09.2004 14:55

Also Autofahrer hast du IMMER die Arschkarte. Selbst wenn die bei Rot drüber fahren (hatte ich letztens als ich am Wall abbiegen wollte).

Fahrradfahrer sind die Götter der Strasse und dürfen alles! Erst Recht wenns Rennradfahrer sind. Die können noch so fett sein und unsportlich aussehen aber sobald sie sich in ihre Presswurst Klamotten stecken dürfen die zu 5 nebeneinander auf der Strasse fahren (sind ja Rudeltiere), na ja und sollte man sie doch mal alleine antreffen dürfen die auch ohne weiteres auch mitten auf deiner Spur fahren. Auch wenn rechts daneben gerade n neuer Radweg (nicht mal gepflastert sondern richtig schön glatt) ist. So zum Beispiel auf der Strecke von Melle nach Riemsloh bzw andersrum. :boese:


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  • | 10.09.2004 14:56

der radfahrer hat schuld wenn er dir vors auto fährt aber dich trifft eine teilschuld weil du vorausschauend fahren müsstest und den schlenker bemerken musst

also eigentlich is er schuld aber du darfst mit zahlen

so is das glaube ich

mfg sascha


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  • | 10.09.2004 14:57

neben der straße, also extra ein weg angelegt, nicht auf der Straße

gibt ja auch zb super glatt geteerte Radwege, wo kein Radfahrer (vor allem Rennrad) drauf fährt,
obwohl die Straße die reinste Schlaglochstrecke ist...


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  • | 10.09.2004 14:57

Osnabrück: Radfahrer
schwer verletzt
Ein Radfahrer wurde heute in Osnabrück auf der Buersche Straße schwer verletzt. Der Mann war von einem Anhänger auf dem Radweg in Höhe Oststraße erfasst und zu Boden geschleudert worden. Wie die Ermittlungen der Osnabrücker Polizei ergaben, war der 1000-Kilogramm-Anhänger unsachgemäß an einen Kleinlaster angekuppelt worden. Der Anhänger sprang aus der Kupplung und erfasste den Mann.


Quelle: http://www.neue-oz.de



Warst du das? :D


Also wenn nen Radweg da ist, muss der Radfahrer den auch nutzen soweit ich weiß. Allerdings heißt das nicht, dass man jeden Radfahrer der nicht auf dem Radweg fährt ummangeln darf.

Also ne Teilschuld wirste in jedem Fall kriegen!


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  • | 10.09.2004 14:58

Zitat:
Zitat von Rico
Fahrradfahrer sind die Götter der Strasse und dürfen alles!
dann hab ichs ja gut:D

also ich selber würde alleine wegen meiner sichherheit denextra fahrradeg nehmen...naja wie das da rechtlich ist weiß ich nicht aber wenne den umballerst wirste wohl ne teilschuld bekommen...


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  • | 10.09.2004 14:59

Aber es besteht die PFLICHT dass die dort auf den extra radwegen fahren müssen, korrekt?! :frage:

€dit: @six nee, hab keine Kupplung ;)

solche radfahrer kannste ja mal freundlich auf den gehweg drücken wenn die nich platzmachen wollen.


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  • | 10.09.2004 15:41

Ich gehe mal von einem erwachsenen Radfahrer aus.

§ 2 IV StVO (i.V.m. § 41 StVO):
"Radfahrer ... . Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist."

Das sind die runden blauen Schilder mit dem Fahrrad (237), bzw. mit Fahrad und Fußgänger als getrennter (241) oder gemeinsamer (240) Weg.

Wenn ein Radfahrer sich nicht daran hält, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Rennradfahrer können jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Wenn es zu einem Unfall kommt, entscheidet der Einzelfall. Der Radfahrer hat die Benutzungspflicht - vorausgesetzt, dort stand auch das entsprechende Zeichen. Somit dürfte er zumindest eine Teilschuld bekommen.

Aber da das Fahren auf der Straße an sich noch nicht zu einem Unfall führt, wird sich am Einzelfall entscheiden, wo es lang geht. (Nur weil jemand nicht auf dem Radweg fährt, darf man ihn ja nicht umfahren.) Es wird also dann weiteres Fehlverhalten gegeben haben. Das kann vom Radfahrer, aber auch vom Autofahrer ausgegangen sein und ist jeweils bußgeldbewährt.

Der Rest - wer wie viel Schuld trägt - ist dann eine zivilrechtliche Sache und sehr schwer einzelfallabhängig!


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  • | 10.09.2004 15:48

Da reden sich die Anwälte dann ja wieder ganz toll raus... :boese:

Meiner Ansicht nach, muss jeder Radfahrer die Wege benutzen, tut er dies nicht und erleidet einen Verkehrsunfall, ist er mit 100% Schuld.


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  • | 10.09.2004 15:58

@Rico Radfahrer dürfen noch lange nicht alles es ist nur schwerer sie zu belangen.§1 der STVO bekommt jeder zu hören Sie müssen ihr Fahrzeug so führen das Sie es jeder zeit Rechtzeitig anhalten können. Wenn es dann kracht macht ein jeder Anwalt fertig.


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  • | 10.09.2004 16:02

warum bekommen denn die rennradfahrer denn sondergenehmigungen? is doch schwachsinn!


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  • | 10.09.2004 16:23

@golfnarr
...und wenn du mal falsch parkst und jemand fährt dein Auto an, bist du zu 100% schuld?! Du hättest da ja nicht parken dürfen.
Der Autofahrer fährt 90 km/h bei 50 erlaubten. Er fährt den Radfaher um. 100% Schuld für den Radfahrer?
So kann das nicht funktionieren. Wenn es zu einem Unfall kommt, ist es gar nicht so selten, dass beide Seiten etwas verkehrt gemacht haben. Entsprechend werden zivilrechtlich die Anteile verteilt. Das Klären dann die Versicherungen oder Anwälte, ggf. ein Richter.

@campino89
Die Genehmigung wird meines Wissens nur erteilt, wenn dies für Trainingszwecke bei Rennsportlern erforderlich ist. Die müssen dann auch entsprechende Nachweise erbringen. Wie das genau aussieht, da muss ich passen. Ein Rennrad zu haben, reicht jedenfalls nicht.


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  • | 10.09.2004 17:18

Na ja nur manche verstehen das so das ein Rennrad reicht!

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