Blinker mit Standlichtfunktion - Seite 1

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  • | 11.11.2005 21:31

Hallo. Habe folgendes Problem: Ich fahre einen Golf 1 Cabrio, BJ. 91. Habe Klarglasblinker mit Standlichtfunktion (Blinkerbirne extra Standlichtbirne). Mit E-Prüfzeichen. Aber der TÜV Nord will eine ABE oder ein Gutachten haben, dass ich sie fahren darf. Wo kriege ich sie her oder gibt es so was überhaupt?


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  • | 11.11.2005 21:51

Hallo erstmal...
Ja Du darfst die fahren...
Nutzte mal die Such-Funktion, da steht mehr.

P.S.: Ich habe die auch drin, und die Prüfer oder Rennleitung meckern immer erstmal bis sie dann mal irgendwann gecheckt habe das die Dinger erlaubt sind.(sind aber auch nicht alle)

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  • | 14.11.2005 09:04

Das e-Prüfzeichen ist nicht das Mass aller Dinge! Ohne TG/ ABE nützt das Zeichen in der Regel jarnüscht!


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  • | 14.11.2005 09:24

Da muss ich dir aber mal widersprechen. Bei EWG/ECE-Genehmigung brauchst du noch nichteinmal die Papiere mitführen. Verwendungsbereich und Anbauvorschriften müssen natürlich eingehalten werden.


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  • | 30.11.2005 05:56

Zitat:
Zitat von walpurgis
Da muss ich dir aber mal widersprechen. Bei EWG/ECE-Genehmigung brauchst du noch nichteinmal die Papiere mitführen. Verwendungsbereich und Anbauvorschriften müssen natürlich eingehalten werden.
Hallo, bin auch mal wieder hier
Licht nach vorne weiß--nicht gelb oder orange--strahlt der Blinekr nach vorne ab, dann ist das eg oder e zeichen wurscht, weil eben nicht weiß. einschlägige beleuchtungsvorschriften. somit auch mit e zeichen nicht zulässig.
siehe auch bemerkung von mc clane
gruß andy

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  • | 30.11.2005 11:39

harhar, wieder mal ein perfektes beispiel dafür, dass in der deutschen bürokratie die linke hand nicht weiß was die rechte tut!! :D
e-zeichen und eintragungen haben bestimmt viel sinn.
aber nur so lange, bis sie der nächste cop in frage stellt.

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  • | 30.11.2005 15:47

dann will ich auch mal eine Frage stellen, unzwar...

Blinker muss Orange sein und die Standlichfunktion muss weiss??

(beides im Blinker drin)

oder habe ich das hier jetzt falsch verstanden, da ich die auch "nachrüsten" will :)


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  • | 30.11.2005 21:23

Zitat:
Blinker muss Orange sein und die Standlichfunktion muss weiss??
So ist es.

Wenn beides im Blinkergehäuse steckt, dann ist das nur zulässig, wenn das Teil für Blinker und Standlicht geprüft wurde. Nachrüsten, d.h. den Blinker umbauen ist nicht erlaubt.


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  • | 05.02.2006 13:33

Hi !
Ich selber habe vo einigen Jahren mal eine Diskusion über die roten Makierungsleuchten am Beetle hinten und den gelben Makierungsleuchten vorne im Blinker gehabt.
Der mit mir diskutiert hat ist bis zu der übergestellten Behörde vomTÜV gegangen ich glaub das ist die Bundesanstalt für Verkehr und Straßenbau. Was er damals rausbekommen hat ist, das wenn man eine 2 Faden Blinkbirne wie in der US Version vom Beetle und ein Glas mit e Prüfzeichen umbaut das so zulässig ist. Nur darf man nicht die US Gläser verwenden, da die keine haben. ich weis nicht mehr genau, ob er die hinteren roten Makierungsleuchten engetragen bekommen hat (ist schon zu lange her). Das Problem war aber wohl einzig die FARBE rot...das weiss ich noch. Wenn man da aber weiße mit orangenem Birnchen reinmache würde müsste es zulässig sein.. Oder ?? :frage:

ich denke eh, das es eine Frage der Zeit ist, bis so was in Deutschland auch erlaubt ist. War mit der dritten Bremsleuchte auch so. Die war ja früher schon mal erlaubt, dann habt an se verboten und jetzt gehört se in den meisten Autos schon zur Serienausstattung. Ich habe manchmal den Eindruck das Deutschland sich nicht entschdeiden kann, was es will...
:kiss:


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  • | 05.02.2006 13:43

Normaler weise brauchst du die nicht eintragen weil du die e-nummer trauf hast


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  • | 05.02.2006 13:46

Zitat:
Zitat von walpurgis
Da muss ich dir aber mal widersprechen. Bei EWG/ECE-Genehmigung brauchst du noch nichteinmal die Papiere mitführen. Verwendungsbereich und Anbauvorschriften müssen natürlich eingehalten werden.
Sind die auch wirlich erlaubt die Blinker mit Standlichfunktion die auch zum Nachrüsten sind gibt es da keine Probs mit der Polizei?


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  • | 05.02.2006 13:52

Die große Verwirrung kommt immer beim Begriff "Blinker mit Standlichtfunktion" auf. Das ist freilich nicht erlaubt. Wohl aber Blinker und Standlicht als zwei getrennte Leuchten mit zwei eigenständigen Genehmigungsnummern, die in einem gemeinsamen Gehäuse verbaut sind.

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  • | 05.02.2006 13:55

Gut das Thema gerade angesprochen würde ich habe gestern Blinker gefunden. Und habe diese gefunden.
Die sind laut Verkäufer Eintragungsfrei.
Aber so wie ich das hier mitbekomme gibt es vom Tüv trotzdem Ärger?
Und würdet ihr vom Kauf abraten oder nicht?

http://cgi.ebay.de/Frontblinker-Kla..1QQcmdZViewItem


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  • | 05.02.2006 14:00

Zitat:
Zitat von walpurgis
Die große Verwirrung kommt immer beim Begriff "Blinker mit Standlichtfunktion" auf. Das ist freilich nicht erlaubt. Wohl aber Blinker und Standlicht als zwei getrennte Leuchten mit zwei eigenständigen Genehmigungsnummern, die in einem gemeinsamen Gehäuse verbaut sind.
Also ich meine das die Birne dunkler leuchtet als das eigentliche blinken und beides in Orange


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  • | 05.02.2006 14:04

Ja, die Standlichtfunktion hat 5 W und die Blinkfunktion 21 W. Ist sehr deutlich zu erkennen.
Soweit ich weiss, ist er mit diesen so verändeten Blinkern zu diesem GeneralTÜV (irgentwo im NORDEN) gefahren und der hat es wohl für in Ordnung befunden. Das ist jetzt speziell für den Beetle. Wie er das bei anderen Fahrzeugen aussieht weiss ich nicht. Die Blinker beim Beetle sind ja auch seitlich angeordnet und nicht im Hauptscheinwerfer integriert, wie beim Golf 4 zum Beispiel. Soweit ich weiss, hat der Tüv da immer noch gewisse Freiheiten in der Sichtweise. Ich habe schon öffters gehört, das der TÜV im Osten viele Sachen nicht durchgehen lässt, wie der im Westen, oder der in Morden mehr wie der im Süden..
Ich habe einen Freund im Geschäft, der 3 Amifahrzeuge hat und mir erzählt hat, das es heute einfacher ist, was durchzubringen wie früher, weil es damals noch nicht so viele Vorschriften gab.

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