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Hallo. Habe folgendes Problem: Ich fahre einen Golf 1 Cabrio, BJ. 91. Habe Klarglasblinker mit Standlichtfunktion (Blinkerbirne extra Standlichtbirne). Mit E-Prüfzeichen. Aber der TÜV Nord will eine ABE oder ein Gutachten haben, dass ich sie fahren darf. Wo kriege ich sie her oder gibt es so was überhaupt? |
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Hallo erstmal... |
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Das e-Prüfzeichen ist nicht das Mass aller Dinge! Ohne TG/ ABE nützt das Zeichen in der Regel jarnüscht! |
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Da muss ich dir aber mal widersprechen. Bei EWG/ECE-Genehmigung brauchst du noch nichteinmal die Papiere mitführen. Verwendungsbereich und Anbauvorschriften müssen natürlich eingehalten werden. |
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Zitat: Hallo, bin auch mal wieder hierZitat von walpurgis Da muss ich dir aber mal widersprechen. Bei EWG/ECE-Genehmigung brauchst du noch nichteinmal die Papiere mitführen. Verwendungsbereich und Anbauvorschriften müssen natürlich eingehalten werden.Licht nach vorne weiß--nicht gelb oder orange--strahlt der Blinekr nach vorne ab, dann ist das eg oder e zeichen wurscht, weil eben nicht weiß. einschlägige beleuchtungsvorschriften. somit auch mit e zeichen nicht zulässig. siehe auch bemerkung von mc clane gruß andy |
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dann will ich auch mal eine Frage stellen, unzwar... |
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Zitat: So ist es.Blinker muss Orange sein und die Standlichfunktion muss weiss?? Wenn beides im Blinkergehäuse steckt, dann ist das nur zulässig, wenn das Teil für Blinker und Standlicht geprüft wurde. Nachrüsten, d.h. den Blinker umbauen ist nicht erlaubt. |
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Hi ! |
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Normaler weise brauchst du die nicht eintragen weil du die e-nummer trauf hast |
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Zitat: Sind die auch wirlich erlaubt die Blinker mit Standlichfunktion die auch zum Nachrüsten sind gibt es da keine Probs mit der Polizei?
Zitat von walpurgis Da muss ich dir aber mal widersprechen. Bei EWG/ECE-Genehmigung brauchst du noch nichteinmal die Papiere mitführen. Verwendungsbereich und Anbauvorschriften müssen natürlich eingehalten werden. |
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Die große Verwirrung kommt immer beim Begriff "Blinker mit Standlichtfunktion" auf. Das ist freilich nicht erlaubt. Wohl aber Blinker und Standlicht als zwei getrennte Leuchten mit zwei eigenständigen Genehmigungsnummern, die in einem gemeinsamen Gehäuse verbaut sind. |
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Gut das Thema gerade angesprochen würde ich habe gestern Blinker gefunden. Und habe diese gefunden. |
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Zitat: Also ich meine das die Birne dunkler leuchtet als das eigentliche blinken und beides in Orange
Zitat von walpurgis Die große Verwirrung kommt immer beim Begriff "Blinker mit Standlichtfunktion" auf. Das ist freilich nicht erlaubt. Wohl aber Blinker und Standlicht als zwei getrennte Leuchten mit zwei eigenständigen Genehmigungsnummern, die in einem gemeinsamen Gehäuse verbaut sind. |
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Ja, die Standlichtfunktion hat 5 W und die Blinkfunktion 21 W. Ist sehr deutlich zu erkennen. |
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